Kammergericht EIßholzstraße 30-33
10781 Berlin
In der Strafsache gegen Axel Haug -1 -4/00
Berlin, 12.12.2002 s-ad
AZ: 672/01
beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht,
Herr Haug sei an dem Anschlag auf die Siegessäule im Januar
1991 beteiligt gewesen,
die beiliegenden Schriftstücke
- Bescheinigung der Techniker Krankenkasse Berlin vom 09.09.2002
über Arbeitsunfähigkeitszeiten des Herrn Haug
- Arbeitsbericht der Orthopäden Dr. Hahn und Dr. Zak betreffend
Herrn Axel Haug
in Augenschein zu nehmen und als Urkunden zu verlesen.
Die Verlesung des Arztberichtes wird ergeben, dass die Ärzte
Dr. Zak und Dr. Hahn bei einer Untersuchung des linken Kniegelenkes
von Herrn Haug folgenden Befund erhoben:
" Synovialis gereizt, Patella und Gleitlager unauffällig,
med. Kompartment: Korbhenkelläsion des Meniskus, lat. Kompartment
unauffällig, Kreuzbänder unauffällig. "
Die gestellte Diagnose lautete: "Korbhenkelläsion des Meniskus
".
Die angewandte Therapie lautete: "mediale Menisektomie links "".
Die Verlesung und Inaugenscheinnahme der Bescheinigung der Berliner
Techniker Krankenkasse vom 09.09.2002 wird ergeben, dass Herr Haug
in der Zeit vom 20.11.1990 bis zum 17.03.1991 wegen einer "vd-Meniskusläsion,
Gonarthritis links-" arbeitsunfähig krankgeschrieben war. In
der Zeit vom 18.03.1991 bis zum 31.12.1999 war Herr Haug insgesamt
noch viermal krankgeschrieben, allerdings aufgrund anderer Diagnosen,
die nicht den Meniskus des linken Knies betrafen.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie bestätigt die
Angaben des Herrn Haug in seiner schriftlichen Einlassung vom 28.02.2002,
dass er sich im November 1990 eine schmerzhafte Verletzung im linken
Knie zuzog, die seine Gehfähigkeit stark einschränkte.
In Berlin begab er sich in die ärztliche Behandlung der Ärzte
Dr. Zak und Dr. Hahn, die ihn ab dem 20.11.1990 arbeitsunfähig
krankschrieben. Im Februar 1999 wurde das linke Knie im DAK- Krankenhaus
im Wedding endoskopisch operiert, wobei ein halbringförmiger
Teil des Meniskus entfernt wurde. Die Krankschreibung dauerte bis
zum 17.03.1991. Die Beweisaufnahme wird insoweit ergeben, dass Herr
Haug zur Tatzeit des Sprengstoffanschlages auf die Siegessäule
an einer Meniskusverletzung im linken Knie litt, die ihm das Gehen
stark erschwerte und ihn deshalb in seiner Bewegungsfähigkeit
stark einschränkte. Bereits aufgrund dieser verletzungsbedingten
Bewegungseinschränkungen konnte Herr Haug sich nicht an dem
Anschlag auf die Siegessäule beteiligen.
gez. Graf von Schlieffen
Rechtsanwalt
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