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Verteidigung
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Plädoyer 11.03.2004
Die Verteidigung von Herrn Haug hat in ihrem Plädoyer vom
29.12.2003 das Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere die Entstehungsgeschichte
der Aussagen von Tarek Mousli im allgemeinen, wie auch im Besonderen
in Bezug auf Herrn Haug umfassend gewürdigt.
Ich nehme auf diese Ausführungen Bezug, um Wiederholungen
zu vermeiden. Auch geben die Ausführungen der BAW im Plädoyer
vom 05.03.04 keinen Anlass zu einer Gegenrede.
Da allerdings ein Teil der weiteren Beweiserhebungen auf Hilfsbeweisanträge
der Verteidigung von Herrn Haug zurückzuführen ist, möchte
ich dazu kurz Folgendes bemerken:
- Tarek Mousli hat behauptet, Herr Haug und Lothar Ebke hätten
gemeinsam das Depot im Mehringhof angelegt und verwaltet. Auf
den Vorhalt, dass Herr Haug erst im August 1989 seine Arbeit als
Hausmeister im Mehringhof aufgenommen habe, also nahezu 2 Jahre
nachdem das angeblich Depot angelegt worden sein soll, entgegnete
er, Herr Haug habe schon vor seiner offiziellen Arbeitsaufnahme
als "Freier Mitarbeiter Hausmeistertätigkeiten im Mehringhof
ausgeübt. Damit wollte er seine Behauptung halten, Axel Haug
sei von Anfang an, also schon seit 1987 als Hausmeister am Anlegen
des vermeintlichen Depots beteiligt gewesen. Die Vernehmung der
Zeugin K. hat ergeben, dass die Antwort Mouslis auf den Vorhalt
schlichtweg eine Improvisation, oder besser gesagt eine Behauptung
ins Blaue hinein, eine Lüge war. Die Zeugin hat dazu wie
schon bei ihrer ersten Vernehmung angegeben, dass Herr Haug in
der Zeit von Oktober 1987 bis zu seiner Anstellung im August 1989
keineswegs als "Freier Mitarbeiter" im Mehringhof tätig war.
Die Zeugin muss es wissen, denn sie war im genannten Zeitraum
Hausmeisterin im Mehringhof.
Die BAW hat diese Angaben der Zeugin in beiden Plädoyers
geflissentlich übergangen. Ganz offensichtlich will sie der
Zeugin nicht unterstellen, sie habe die Unwahrheit gesagt. Der
Senat darf sich hierzu nicht in Schweigen hüllen.
- Zu der Aussage des Zeugen R. bedarf es keiner weiteren Ausführungen,
da der Senat im Beschluss vom 04.03.04 mitgeteilt hat, dass er
nicht davon ausgeht, dass das Depot im Schacht des Garagenraumes
angelegt war.
- Zu der ergänzenden Vernehmung des Zeugen Mousli seine früheren
Aussagen betreffend erinnere ich daran, dass Mousli auf die Frage
des Berichterstatters, warum er Herrn Haug auch in seiner Vernehmung
vom 18.01.2000 nicht als Teilnehmer des ominösen Waldspazierganges
benannte, lediglich angab, dafür habe er keine Erklärung.
Auch daraus wird der Senat seine Schlüsse ziehen müssen.
Die Folgerung Mousli habe in diesem Punkt dennoch die Wahrheit
gesagt ist gewiss die fernliegendste.
- Ich beantrage daher, Herrn Haug mit allen gesetzlichen Folgeentscheidungen
freizusprechen.
- Im Folgenden stelle ich noch einmal die Hilfsbeweisanträge,
die letztlich nicht beschieden wurden, da der Senat durch die
Vernehmung Mouslis die benannten Beweismittels lediglich ausgetauscht
hat.
Rechtanwalt Geimecke
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