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Verteidigung

Plädoyer 11.03.2004

Die Verteidigung von Herrn Haug hat in ihrem Plädoyer vom 29.12.2003 das Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere die Entstehungsgeschichte der Aussagen von Tarek Mousli im allgemeinen, wie auch im Besonderen in Bezug auf Herrn Haug umfassend gewürdigt.

Ich nehme auf diese Ausführungen Bezug, um Wiederholungen zu vermeiden. Auch geben die Ausführungen der BAW im Plädoyer vom 05.03.04 keinen Anlass zu einer Gegenrede.

Da allerdings ein Teil der weiteren Beweiserhebungen auf Hilfsbeweisanträge der Verteidigung von Herrn Haug zurückzuführen ist, möchte ich dazu kurz Folgendes bemerken:

  1. Tarek Mousli hat behauptet, Herr Haug und Lothar Ebke hätten gemeinsam das Depot im Mehringhof angelegt und verwaltet. Auf den Vorhalt, dass Herr Haug erst im August 1989 seine Arbeit als Hausmeister im Mehringhof aufgenommen habe, also nahezu 2 Jahre nachdem das angeblich Depot angelegt worden sein soll, entgegnete er, Herr Haug habe schon vor seiner offiziellen Arbeitsaufnahme als "Freier Mitarbeiter Hausmeistertätigkeiten im Mehringhof ausgeübt. Damit wollte er seine Behauptung halten, Axel Haug sei von Anfang an, also schon seit 1987 als Hausmeister am Anlegen des vermeintlichen Depots beteiligt gewesen. Die Vernehmung der Zeugin K. hat ergeben, dass die Antwort Mouslis auf den Vorhalt schlichtweg eine Improvisation, oder besser gesagt eine Behauptung ins Blaue hinein, eine Lüge war. Die Zeugin hat dazu wie schon bei ihrer ersten Vernehmung angegeben, dass Herr Haug in der Zeit von Oktober 1987 bis zu seiner Anstellung im August 1989 keineswegs als "Freier Mitarbeiter" im Mehringhof tätig war. Die Zeugin muss es wissen, denn sie war im genannten Zeitraum Hausmeisterin im Mehringhof.
    Die BAW hat diese Angaben der Zeugin in beiden Plädoyers geflissentlich übergangen. Ganz offensichtlich will sie der Zeugin nicht unterstellen, sie habe die Unwahrheit gesagt. Der Senat darf sich hierzu nicht in Schweigen hüllen.
  2. Zu der Aussage des Zeugen R. bedarf es keiner weiteren Ausführungen, da der Senat im Beschluss vom 04.03.04 mitgeteilt hat, dass er nicht davon ausgeht, dass das Depot im Schacht des Garagenraumes angelegt war.
  3. Zu der ergänzenden Vernehmung des Zeugen Mousli seine früheren Aussagen betreffend erinnere ich daran, dass Mousli auf die Frage des Berichterstatters, warum er Herrn Haug auch in seiner Vernehmung vom 18.01.2000 nicht als Teilnehmer des ominösen Waldspazierganges benannte, lediglich angab, dafür habe er keine Erklärung. Auch daraus wird der Senat seine Schlüsse ziehen müssen. Die Folgerung Mousli habe in diesem Punkt dennoch die Wahrheit gesagt ist gewiss die fernliegendste.
  4. Ich beantrage daher, Herrn Haug mit allen gesetzlichen Folgeentscheidungen freizusprechen.
  5. Im Folgenden stelle ich noch einmal die Hilfsbeweisanträge, die letztlich nicht beschieden wurden, da der Senat durch die Vernehmung Mouslis die benannten Beweismittels lediglich ausgetauscht hat.

Rechtanwalt Geimecke

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/110304.htm