Kammergericht
Berlin, den 9. Januar 2003
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
1. 2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
- KOK Trede
- EKHK Schulzke
- KK Wiedebach
- KOK Palm
- KHK Baum
- KHK Schäfer
- Dr. Morré
- Borostowski
als Zeugen zu laden und zu vernehmen, die Zeugen 1-6 zu laden über
das BKA, Dr. Morré über die GBA; die ladungsfähige
Anschrift des ehemaligen Hauptmanns bei der Abt. XXII des MfS ist
dem BKA bekannt
9.
- die Lichtbildmappe 1, Männer, Bd. 15, Bl. 166-179
- die Lichtbildmappe 2, Männer, Bd. 16, 181-224
- die Lichtbildmappe Bd. 17, Bl. 314-370
- die Lichtbildmappe Bd. 17, Bl. 497-510
in Augenschein zu nehmen
10.
die Seiten 16, 29, 58 und 88 der Protokolle des Bundesamtes für
Verfassungsschutz von den mit dem Zeugen Mousli zwischen dem 17.4.2000
und 17.9. 2000 geführten Gesprächen zu verlesen
und zwar die Passage Seite 16:
M:
"Er (gemeint ist Gerd Albartus, Anm. der Unterzeichnerinnen)
war bereits im Frühjahr 1987, sogar schon 86, drüben gewesen
in Ost-Berlin- wie hieß der damalige Vertreter (Rest geschwärzt)"
die Passage Seite 29:
" Malte zum Beispiel, ich kenne ihn nicht vom Gespräch,
ich habe ihn nur einmal am Bahnhof gesehen, so von der Entfernung"
die Passage Seite 88:
(BfV):
(Legt Lichtbilder vor) "Also dies ist ein Pärchen, das
in dem Städtchen Bad Kleinen gesehen und dokumentiert worden
ist. Bei unseren vielfältigen Einschätzungen haben wir
auch schon daran geglaubt, er könne "Malte" sein."
M:
"Nein."
BfV:
"Sie schließen das aus?"
M:
"Ich habe "Malte einmal gesehen, aber ich habe ihn in
Erinnerung. Ich habe ihn ja identifiziert."
BfV:
"Der ist es nicht?"
M:
"Nein. Das ist nicht "Malte"."
und die Passage Seite 58
M:
"Ja. Vertrauen Sie nicht auf mein Gedächtnis, das ist
katastrophal. Aber wenn ich Bilder sehe oder wenn Sie Namen sagen,
dann kommt es schon wieder."
Mit der Abkürzung "M" ist der Zeuge Mousli gemeint.
Begründung:
Am 30.11.1999 legten die Zeugen KOK Trede und EKHK Schulzke dem
Zeugen Mousli eine Lichtbildmappe "Band 2 Männer"
(Bd. 16, Bl. 181ff) vor. In dieser Lichtbildmappe befindet sich
auf Bild Nr. 21 Gerd Albartus.
Diese Foto wurde aufgenommen 1976 von der Kriminalpolizei Dortmund.
Es zeigt Gerd Albartus auf einem 10 X 15 cm großen Foto als
Porträtaufnahme frontal von vorne. Es zeigt ihn mit einer Brille
und etwas längeren Haaren, die allerdings noch die Ohren frei
lassen. Das Gesicht ist eindeutig und gut erkennbar.
Der Zeuge Mousli gab gegenüber den Zeugen Schulzke und Trede,
nachdem er die Lichtbilder betrachtet hatte, folgendes an:
(Bd. 15, Bl. 36: )
"Die Lichtbilder von "Carlos" und Fritz Teufel sind
mir aus Veröffentlichungen aller Art bekannt."
Der Zeuge Mousli erkannte Gerd Albartus nicht.
Am 10.1.2000 legten die Zeugen Wiedebach und Schulzke dem Zeugen
Mousli eine Lichtbildmappe (Bd. 17, 497ff.) vor. Auf Bild Nr. 7
ist Gerd Albartus mit einer weiteren Person abgebildet.
Der Zeuge Mousli gab dazu in seiner Vernehmung am 10.1.01 gegenüber
den Zeugen Wiedebach und Schulzke folgendes an:
(Bd. 17, Bl. 476)
Zu Bild Nr. 7: Auf diesem Foto sind zwei männliche Personen
abgebildet. Die blondere männliche Person, die direkt in die
Kamera blickt, kenne ich nicht. Bei der anderen Person könnte
es sich um Gerd Albartus handeln."
Am 30.11.99 legten die Zeugen Trede und Schulzke dem Zeugen Mousli
eine Lichtbildmappe
"Band 1 Männer" ( Bd. 15, 166ff) vor. Auf Bild Nr.
7 befindet sich Thomas Kram, nach Angaben des Zeugen Mousli mit
dem Decknamen "Malte".
Es handelt sich um ein Foto 10 x 15 cm, auf dem Thomas Kram aus
größerer Entfernung abgebildet ist. Es handelt sich um
eine Ganzkörperaufnahme, auf der die abgebildete Person aus
einer Entfernung von mindestens 10 m aufgenommen wurde. Das Gesicht
ist nur sehr klein und nicht sehr gut erkennbar.
Der Zeuge äußerte sich folgendermaßen dazu:
(Bd. 15, Bl. 35)
Zu Lichtbild Nr. 7: Auf diesem Lichtbild erkenne ich "Malte"
wieder. Ca. 1988/1989, "Jon" war noch in Berlin, kam "Malte"
zu einem Treffen mit "Jon". Ich sollte bei diesem Treffen
mit Funk aufpassen, ob Gefahr durch die Polizei bestünde. Das
Treffen zwischen "Jon" und "Malte" fand am Bahnhof
Zoo statt. Ich stand in der Nähe und sicherte ab."
Zu Gerd Albartus machte der Zeuge Mousli umfangreiche Angaben.
So will er vielfache, intensive Diskussionen mit ihm zwischen 1983
- 1985 geführt haben, die dann in der angeblichen Anwerbung
durch Gerd Albartus gemündet sein sollen. Und auch während
seiner Mitgliedschaft ab Herbst 1985 bis 1987 will sich der Zeuge
Mousli immer wieder mit Gerd Albartus getroffen haben und ausführliche
Diskussionen geführt haben. Er bezeichnete ihn als Freund und
gibt an, viel über ihn zu wissen und ihn gut zu kennen.
Die Vernehmungsbeamten Trede, Schulzke, Wiedebach, Palm, Baum und
Schäfer und der Zeuge Dr. Morré werden bekunden, daß
der Zeuge Mousli ihnen gegenüber in den verschiedenen Vernehmungen
zu seinem Verhältnis zu Albartus, zu dessen Mitgliedschaft,
Rolle und Tätigkeit in der RZ im einzelnen dazu folgendes angegeben
hat:
Vernehmung vom 26.11.99, Bd. 15, Bl. 22 Zeugen Palm und Schulzke
"Als ich 1985 von Gerd Albartus in Berlin als Mitglied für
eine RZ angeworben wurde, fand ich folgende Strukturen vor: Zwei
Illegale (Decknamen Jon und Judith), ein Legaler namens Harald (Deckname
Sigi), Gerd Albartus (Deckname vermutlich Kai) und ich (Deckname
Daniel).... Ich erfuhr daß auf der Insel (Westberlin) drei
Zellen existierten. Die Zelle von Kai, also unsere und eine andere
RZ, zu der später Sigi gestoßen ist, und zu der Personen
mit folgenden Decknamen gehörten: Toni und Heiner."
Vernehmung vom 30.11.99, Bd. 15, Bl. 33; Zeugen Schulzke und Trede
"Meine funktechnischen Kenntnisse waren u.a. ein wichtiger
Grund für Gerd, mich anzuwerben. Ich denke, das war auch ein
wichtiger Grund weshalb die Gruppe zustimmte."
Vernehmung vom 9.12.99; Bd. 17, Bl. 308, Zeugen Schulzke und Schäfer
Frage: Was wissen Sie über Unterstützungen des ehemaligen
Ministeriums für Staatssicherheit der DDR für die RZ?
Antwort: Konkret ist mir nichts bekannt. Ich weiß aber, daß
Gerd MfS-Kontakte besaß, sich in Ostberlin mit Palästinensern
traf und einmal vom MfS gewarnt wurde, nicht nach Syrien zu fahren.
Diese Information erhielt ich von Jon, der sie wiederum von Malte
hatte. Weitere Informationen zu Kontakten von RZ-Leuten zum MfS
besitze ich nicht.
Vernehmung vom 4.1.2000, Bd. 17, Bl. 443, Zeugen Wiedebach und
Schulzke
Ich bin dann von Gerd Albartus, Lothar ist sowohl von Axel Haug
als auch von mir für die RZ angeworben worden. Es ergab sich
somit eine zeitliche Überlappung.
Vernehmung vom 18.1.2000, Bd. 17, Bl. 569 f.; Zeugen Dr. Morré,
Baum und Schulzke
Ich beginne mit den Informationen, die ich von Gerd Albartus erhalten
habe. Etwa ab 1982 habe ich als Autor in dem Periodikum "Radikal"geschrieben.
Ich wohnte etwa 1983 in Berlin Oranienstraße 45 in einer Wohnung
zusammen mit Michael Klöckner, der ebenfalls maßgebend
an der Abfassung und Herausgabe von der "Radikal" beteiligt
war. Michael Klöckner war damals Europaabgeordneter und Gerd
Albartus, das wußte ich, gehörte zu einer dem Europaparlament
angegliederten Gruppe, die als Assistenten für den Abgeordneten
Klöckner arbeiteten. Gerd Albartus besuchte Klöckner 1983
in der o.a.Wohnung und so lernte ich ihn kennen. Ich hatte bereits
in "Radikal" über die "Revolutionären Zellen"
geschrieben, war immer tiefer in dieses Thema eingestiegen und fasziniert.
Ich habe bis zu meiner Aufnahme in die RZ 1985 häufig mit Gerd
Albartus gesprochen, dieser hat mich "schließlich auch
geworben". Über sich selbst berichtete Gerd Albartus,
daß er wegen eines Brandanschlags auf ein Kino, in dem der
"Entebbe" Film gezeigt wurde, zusammen mit Enno Schwall
verurteilt worden und in Strafhaft gekommen sei. Er hat ausdrücklich
erwähnt, daß Schwall und er den Brandanschlag als Mitglieder
der RZ durchgeführt hätten. Überdies hat Gerd Albartus,
als wir uns kennenlernten, sich mir gegenüber - zunächst
- als "ehemaliges Mitglied der RZ" vorgestellt.
Albartus hat dagegen nicht über seine Kontakte zu Palästinensern
gesprochen, ich habe ihm später einmal gesagt, als er es dann
während meiner Mitgliedschaft zugab, er hätte mir das
auch früher sagen können.
Während dieser Zeit, also vor Beginn meiner Zugehörigkeit
zur RZ haben Albartus und ich bereits über den Fall Karry gesprochen.
Dabei wurde über das Tatgeschehen selbst nicht gesprochen ,
weil ich allgemein bereits wußte, daß der Minister bei
einem Anschlag zu Tode gekommen war, dessen Begehung die RZ für
sich in Anspruch nahm. Unsere Gespräche setzten also bereits
beim Austausch von Meinungen und der Bewertung des Geschehens ein.
Albartus hat hierbei das Tatgeschehen so bewertet, daß ein
Knieschuß beabsichtigt gewesen sei, der aber fehlgegangen
sei. Zu jenem Zeitpunkt stand Albartus voll auf dem von mir bezeichneten
politischen Standpunkt , d.h. er erklärte, dass er Gewalt durch
Schußwaffen - oder sonstwie gezielte Anschläge - gegen
Menschen ablehne. Ich verdeutliche, daß ich diesen Standpunkt
vertrat und daß Albartus dem damals nicht widersprochen hat.
Ich kann mich aber nicht erinnern, ob wir im Rahmen dieser Gespräche
diese populistische Auffassung auch ausdrücklich im konkreten
Zusammenhang mit dem Fall Karry vertraten.
Auf Frage von KHK Baum:
Ich hatte in den Gesprächen mit Albartus über den Fall
Karry zunehmend intuitiv das Gefühl, daß er "intime"
Kenntnisse, worunter ich "Insider-Kenntnisse" verstehe,
über diesen Fall hatte.
Zum Miez 1986: Albartus nahm meines Wissens nicht daran teil, weil
es um seine Person immer wieder eine Sicherheitsdiskussion gab,
er war nämlich als RZ-Mitglied verbrannt"
Vernehmung vom 19.1.00, Bd. 17, Bl. 590, Zeugen Dr. Morré,
Baum, Schulzke
"Alles weitere über Thomas R. habe ich von Albartus und
Schindler erfahren., soweit das für diese Vernehmung interessiert....
Ich wußte aus Erzählungen von Schindler, daß Schindler
Kontakte zu Weinrich hatte, und von Albartus, daß dieser Kontakte
zu Weinrich und Carlos hatte."
Vernehmung vom 29.3.2000, Bd. 19, Bl. 1003, Zeugen Schulzke und
Trede
"Lothar hatte mir mitgeteilt, wann er nach Deutschland kommt.
Ich fuhr mit einem Auto von Berlin nach Düsseldorf, wo ich
bei Gerd übernachtete. Ich kannte Gerd Albartus aus Berlin,
und mir war damals schon bekannt, daß er als RZ-Mitglied wegen
eines Brandanschlags auf ein Kino, in dem der Film "Entebbe"
gezeigt wurde, rechtskräftig verurteilt worden war. Nachdem
ich Lothar vom Flughafen Düsseldorf abgeholt hatte, übernachteten
wir bei Gerd Albartus., bevor wir mit dem Auto nach Berlin zurückfuhren
. ....
Aufgrund unserer guten Freundschaft zu Gerd Albartus wie auch zu
Axel Haug wurden Ende 1985 Lothar und ich für die RZ geworben,
Lothar durch Axel Haug und ich durch Gerd Albartus. Gerd Albartus
führte in der RZ den Decknamen Kai....."
Der Zeuge Borostowski wird bekunden, daß am 11.11.1985 gegen
10.15 "Kai" ( Deckname von Gerd Albartus) bei ihm anrief
und ihm mitteilte, daß ihm gerade die Einreise nach Ostberlin
verweigert wurde. Er wollte wissen, warum und für welchen Zeitraum
diese Maßnahme verhängt worden sei und ob er durch die
DDR reisen könne.
Der Zeuge Borostowski antwortete ihm darauf hin, daß es keine
Befristung für das Einreiseverbot gäbe und dies für
ihn und auch die anderen Mitglieder der Carlos-Gruppe gelte.
Eine Durchreise durch die DDR sei ebenfalls nicht gestattet.
Dieses Einreiseverbot bestand über seinen Tod Ende 1987 hinaus.
Die beantragte Beweiserhebung ist für die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit des Zeugen Mousli erforderlich. Denn es wird
deutlich, daß die Behauptungen über sein intensives freundschaftliches
Verhältnis zu Gerd Albartus und seine belastenden Angaben gegenüber
Albartus, dieser habe ihn in seine Berliner RZ-Gruppe angeworben,
falsch sind.
Der Zeuge ist in der Lage eine Person wie Thomas Kram bei einer
Lichtbildvorlage zu erkennen, obwohl Thomas Kram auf diesem Foto
nur von weitem und relativ schlecht erkennbar abgebildet ist und
er ihn nur einmal während der Überwachung eines Treffens
aus einer Entfernung ca. 88/89 gesehen haben will.
Während einer Lichtbildvorlage beim BfV schließt der
Zeuge Mousli bei einem Lichtbild aus, daß es sich hier um
"Malte" (Thomas Kram) handelt. Das BfV hatte bis dahin
angenommen, es könne sich bei dieser Person um "Malte"
handeln.
Das Wiedererkennen von Thomas Kram könnte für eine überaus
große Fähigkeit des Zeugen Mousli sprechen, selbst eine
Person, die er nur einmal von weitem gesehen hat, nach rund zehn
Jahren bei einer Lichtbildvorlage wiederzuerkennen.
Anders verhält es sich allerdings mit dem Nicht-Wiederkennen
seines angeblich guten Freundes Gerd Albartus.
Der Zeuge Mousli schildert über die Jahre 1983 bis 1987 zahlreiche
Treffen mit Gerd Albartus, während derer ausführliche
und intensive Diskussionen über sehr sensible Themen, wie zu
dem Anschlag auf Karry, dem Verhältnis zu den Palästinensern
oder auch Strategiebestimmungen der Gruppe stattgefunden haben sollen.
Aufgrund der intensiven freundschaftlichen Beziehung sei der Zeuge
Mousli schließlich angeworben worden.
Dennoch erkennt der Zeuge Mousli Gerd Albartus bei der Lichtbildvorlage
am 30.11.99 nicht wieder und bei einer weiteren Lichtbildvorlage
am 10.1.2000 als "vielleicht ist dies Gerd Albartus" und
dies obwohl insbesondere bei der ersten Wahllichtbildvorlage, Gerd
Albartus deutlich zu sehen und zu erkennen ist.
Da er andererseits den ihm nur äußerst flüchtig
bekannten Thomas Kram jedoch zutreffend identifiziert, kann eine
derart intensive Beziehung über vier Jahre hinweg, wie er sie
zu Gerd Albartus gehabt haben will, nicht bestanden haben und folglich
eine Anwerbung in eine eigene Gruppe des Albartus keine Grundlage
besessen haben.
Aber auch die Reisen des Gerd Albartus noch in den Jahren 1986
und 1987 nach Ostberlin, wie der Zeuge Mousli gegenüber dem
Bundesamt für Verfassungsschutz und auch gegenüber dem
BKA angab, können nicht stattgefunden haben, da Gerd Albartus
(wie auch die gesamte Carlos- Gruppe) spätestens ab September
1985 Einreiseverbot hatte. Angesichts der wohl
auch gerichtsbekannten intensiven Kontrollen an den Grenzen zur
ehemaligen DDR und nach Ostberlin, dürfte eine Einreise trotz
Einreiseverbots ausgeschlossen sein.
Der Zeuge Mousli schreckt dennoch nicht davor zurück, Gerd
Albartus erheblich wahrheitswidrig zu belasten, nämlich als
Mitglied der Berliner Gruppe, von dem er angeworben worden sei,
was dann sogar in der Anklageschrift im hiesigen Verfahren dazu
führt, daß Gerd Albartus für den Anschlag auf Hollenberg
und Korbmacher als Tatbeteiligter genannt wird.
Gleichzeitig soll Albartus aber als RZ-Mitglied "verbrannt"
gewesen sein, was schon in sich zu den übrigen Angaben Mouslis
widersprüchlich ist.
Gegen Albartus kann nur wegen seines Todes nicht mehr ermittelt
werden. Würde er noch leben, so säße er aufgrund
der falschen Angaben des Zeugen Mousli hier ebenfalls auf der Anklagebank.
Der Zeuge Mousli kannte Gerd Albartus, wie sich am mangelhaften
Wiedererkennen zeigt- wenn überhaupt - nur flüchtig, so
daß auch seine Angaben zu ihm jedenfalls nicht von Albartus
selbst sind, sondern sich daraus zusammensetzen, was der Zeuge Mousli
irgendwo gehört oder gelesen oder ganz frei phantasiert hat.
Aber immerhin hat der Zeuge Mousli auch schon selbst erkannt,
daß auf seine Angaben kein Verlaß ist und das Gericht
sollte einem einzigen wirklich zutreffenden Satz des Zeugen Mousli
folgen:
" Vertrauen Sie nicht auf mein Gedächtnis, das ist katastrophal."
Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin
|