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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 9. Januar 2003

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.
1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

  1. KOK Trede
  2. EKHK Schulzke
  3. KK Wiedebach
  4. KOK Palm
  5. KHK Baum
  6. KHK Schäfer
  7. Dr. Morré
  8. Borostowski

als Zeugen zu laden und zu vernehmen, die Zeugen 1-6 zu laden über das BKA, Dr. Morré über die GBA; die ladungsfähige Anschrift des ehemaligen Hauptmanns bei der Abt. XXII des MfS ist dem BKA bekannt

9.

  1. die Lichtbildmappe 1, Männer, Bd. 15, Bl. 166-179
  2. die Lichtbildmappe 2, Männer, Bd. 16, 181-224
  3. die Lichtbildmappe Bd. 17, Bl. 314-370
  4. die Lichtbildmappe Bd. 17, Bl. 497-510

in Augenschein zu nehmen

10.

die Seiten 16, 29, 58 und 88 der Protokolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz von den mit dem Zeugen Mousli zwischen dem 17.4.2000 und 17.9. 2000 geführten Gesprächen zu verlesen

und zwar die Passage Seite 16:

M:

"Er (gemeint ist Gerd Albartus, Anm. der Unterzeichnerinnen) war bereits im Frühjahr 1987, sogar schon 86, drüben gewesen in Ost-Berlin- wie hieß der damalige Vertreter (Rest geschwärzt)"

die Passage Seite 29:

" Malte zum Beispiel, ich kenne ihn nicht vom Gespräch, ich habe ihn nur einmal am Bahnhof gesehen, so von der Entfernung"

die Passage Seite 88:

(BfV):

(Legt Lichtbilder vor) "Also dies ist ein Pärchen, das in dem Städtchen Bad Kleinen gesehen und dokumentiert worden ist. Bei unseren vielfältigen Einschätzungen haben wir auch schon daran geglaubt, er könne "Malte" sein."

M:

"Nein."

BfV:

"Sie schließen das aus?"

M:

"Ich habe "Malte einmal gesehen, aber ich habe ihn in Erinnerung. Ich habe ihn ja identifiziert."

BfV:

"Der ist es nicht?"

M:

"Nein. Das ist nicht "Malte"."

und die Passage Seite 58

M:

"Ja. Vertrauen Sie nicht auf mein Gedächtnis, das ist katastrophal. Aber wenn ich Bilder sehe oder wenn Sie Namen sagen, dann kommt es schon wieder."

Mit der Abkürzung "M" ist der Zeuge Mousli gemeint.

Begründung:

Am 30.11.1999 legten die Zeugen KOK Trede und EKHK Schulzke dem Zeugen Mousli eine Lichtbildmappe "Band 2 Männer" (Bd. 16, Bl. 181ff) vor. In dieser Lichtbildmappe befindet sich auf Bild Nr. 21 Gerd Albartus.

Diese Foto wurde aufgenommen 1976 von der Kriminalpolizei Dortmund. Es zeigt Gerd Albartus auf einem 10 X 15 cm großen Foto als Porträtaufnahme frontal von vorne. Es zeigt ihn mit einer Brille und etwas längeren Haaren, die allerdings noch die Ohren frei lassen. Das Gesicht ist eindeutig und gut erkennbar.

Der Zeuge Mousli gab gegenüber den Zeugen Schulzke und Trede, nachdem er die Lichtbilder betrachtet hatte, folgendes an:

(Bd. 15, Bl. 36: )

"Die Lichtbilder von "Carlos" und Fritz Teufel sind mir aus Veröffentlichungen aller Art bekannt."

Der Zeuge Mousli erkannte Gerd Albartus nicht.

Am 10.1.2000 legten die Zeugen Wiedebach und Schulzke dem Zeugen Mousli eine Lichtbildmappe (Bd. 17, 497ff.) vor. Auf Bild Nr. 7 ist Gerd Albartus mit einer weiteren Person abgebildet.

Der Zeuge Mousli gab dazu in seiner Vernehmung am 10.1.01 gegenüber den Zeugen Wiedebach und Schulzke folgendes an:

(Bd. 17, Bl. 476)

Zu Bild Nr. 7: Auf diesem Foto sind zwei männliche Personen abgebildet. Die blondere männliche Person, die direkt in die Kamera blickt, kenne ich nicht. Bei der anderen Person könnte es sich um Gerd Albartus handeln."

Am 30.11.99 legten die Zeugen Trede und Schulzke dem Zeugen Mousli eine Lichtbildmappe

"Band 1 Männer" ( Bd. 15, 166ff) vor. Auf Bild Nr. 7 befindet sich Thomas Kram, nach Angaben des Zeugen Mousli mit dem Decknamen "Malte".

Es handelt sich um ein Foto 10 x 15 cm, auf dem Thomas Kram aus größerer Entfernung abgebildet ist. Es handelt sich um eine Ganzkörperaufnahme, auf der die abgebildete Person aus einer Entfernung von mindestens 10 m aufgenommen wurde. Das Gesicht ist nur sehr klein und nicht sehr gut erkennbar.

Der Zeuge äußerte sich folgendermaßen dazu:

(Bd. 15, Bl. 35)

Zu Lichtbild Nr. 7: Auf diesem Lichtbild erkenne ich "Malte" wieder. Ca. 1988/1989, "Jon" war noch in Berlin, kam "Malte" zu einem Treffen mit "Jon". Ich sollte bei diesem Treffen mit Funk aufpassen, ob Gefahr durch die Polizei bestünde. Das Treffen zwischen "Jon" und "Malte" fand am Bahnhof Zoo statt. Ich stand in der Nähe und sicherte ab."

Zu Gerd Albartus machte der Zeuge Mousli umfangreiche Angaben. So will er vielfache, intensive Diskussionen mit ihm zwischen 1983 - 1985 geführt haben, die dann in der angeblichen Anwerbung durch Gerd Albartus gemündet sein sollen. Und auch während seiner Mitgliedschaft ab Herbst 1985 bis 1987 will sich der Zeuge Mousli immer wieder mit Gerd Albartus getroffen haben und ausführliche Diskussionen geführt haben. Er bezeichnete ihn als Freund und gibt an, viel über ihn zu wissen und ihn gut zu kennen.

Die Vernehmungsbeamten Trede, Schulzke, Wiedebach, Palm, Baum und Schäfer und der Zeuge Dr. Morré werden bekunden, daß der Zeuge Mousli ihnen gegenüber in den verschiedenen Vernehmungen zu seinem Verhältnis zu Albartus, zu dessen Mitgliedschaft, Rolle und Tätigkeit in der RZ im einzelnen dazu folgendes angegeben hat:

Vernehmung vom 26.11.99, Bd. 15, Bl. 22 Zeugen Palm und Schulzke

"Als ich 1985 von Gerd Albartus in Berlin als Mitglied für eine RZ angeworben wurde, fand ich folgende Strukturen vor: Zwei Illegale (Decknamen Jon und Judith), ein Legaler namens Harald (Deckname Sigi), Gerd Albartus (Deckname vermutlich Kai) und ich (Deckname Daniel).... Ich erfuhr daß auf der Insel (Westberlin) drei Zellen existierten. Die Zelle von Kai, also unsere und eine andere RZ, zu der später Sigi gestoßen ist, und zu der Personen mit folgenden Decknamen gehörten: Toni und Heiner."

Vernehmung vom 30.11.99, Bd. 15, Bl. 33; Zeugen Schulzke und Trede

"Meine funktechnischen Kenntnisse waren u.a. ein wichtiger Grund für Gerd, mich anzuwerben. Ich denke, das war auch ein wichtiger Grund weshalb die Gruppe zustimmte."

Vernehmung vom 9.12.99; Bd. 17, Bl. 308, Zeugen Schulzke und Schäfer

Frage: Was wissen Sie über Unterstützungen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR für die RZ?

Antwort: Konkret ist mir nichts bekannt. Ich weiß aber, daß Gerd MfS-Kontakte besaß, sich in Ostberlin mit Palästinensern traf und einmal vom MfS gewarnt wurde, nicht nach Syrien zu fahren. Diese Information erhielt ich von Jon, der sie wiederum von Malte hatte. Weitere Informationen zu Kontakten von RZ-Leuten zum MfS besitze ich nicht.

Vernehmung vom 4.1.2000, Bd. 17, Bl. 443, Zeugen Wiedebach und Schulzke

Ich bin dann von Gerd Albartus, Lothar ist sowohl von Axel Haug als auch von mir für die RZ angeworben worden. Es ergab sich somit eine zeitliche Überlappung.

Vernehmung vom 18.1.2000, Bd. 17, Bl. 569 f.; Zeugen Dr. Morré, Baum und Schulzke

Ich beginne mit den Informationen, die ich von Gerd Albartus erhalten habe. Etwa ab 1982 habe ich als Autor in dem Periodikum "Radikal"geschrieben. Ich wohnte etwa 1983 in Berlin Oranienstraße 45 in einer Wohnung zusammen mit Michael Klöckner, der ebenfalls maßgebend an der Abfassung und Herausgabe von der "Radikal" beteiligt war. Michael Klöckner war damals Europaabgeordneter und Gerd Albartus, das wußte ich, gehörte zu einer dem Europaparlament angegliederten Gruppe, die als Assistenten für den Abgeordneten Klöckner arbeiteten. Gerd Albartus besuchte Klöckner 1983 in der o.a.Wohnung und so lernte ich ihn kennen. Ich hatte bereits in "Radikal" über die "Revolutionären Zellen" geschrieben, war immer tiefer in dieses Thema eingestiegen und fasziniert. Ich habe bis zu meiner Aufnahme in die RZ 1985 häufig mit Gerd Albartus gesprochen, dieser hat mich "schließlich auch geworben". Über sich selbst berichtete Gerd Albartus, daß er wegen eines Brandanschlags auf ein Kino, in dem der "Entebbe" Film gezeigt wurde, zusammen mit Enno Schwall verurteilt worden und in Strafhaft gekommen sei. Er hat ausdrücklich erwähnt, daß Schwall und er den Brandanschlag als Mitglieder der RZ durchgeführt hätten. Überdies hat Gerd Albartus, als wir uns kennenlernten, sich mir gegenüber - zunächst - als "ehemaliges Mitglied der RZ" vorgestellt.

Albartus hat dagegen nicht über seine Kontakte zu Palästinensern gesprochen, ich habe ihm später einmal gesagt, als er es dann während meiner Mitgliedschaft zugab, er hätte mir das auch früher sagen können.

Während dieser Zeit, also vor Beginn meiner Zugehörigkeit zur RZ haben Albartus und ich bereits über den Fall Karry gesprochen. Dabei wurde über das Tatgeschehen selbst nicht gesprochen , weil ich allgemein bereits wußte, daß der Minister bei einem Anschlag zu Tode gekommen war, dessen Begehung die RZ für sich in Anspruch nahm. Unsere Gespräche setzten also bereits beim Austausch von Meinungen und der Bewertung des Geschehens ein.

Albartus hat hierbei das Tatgeschehen so bewertet, daß ein Knieschuß beabsichtigt gewesen sei, der aber fehlgegangen sei. Zu jenem Zeitpunkt stand Albartus voll auf dem von mir bezeichneten politischen Standpunkt , d.h. er erklärte, dass er Gewalt durch Schußwaffen - oder sonstwie gezielte Anschläge - gegen Menschen ablehne. Ich verdeutliche, daß ich diesen Standpunkt vertrat und daß Albartus dem damals nicht widersprochen hat. Ich kann mich aber nicht erinnern, ob wir im Rahmen dieser Gespräche diese populistische Auffassung auch ausdrücklich im konkreten Zusammenhang mit dem Fall Karry vertraten.

Auf Frage von KHK Baum:

Ich hatte in den Gesprächen mit Albartus über den Fall Karry zunehmend intuitiv das Gefühl, daß er "intime" Kenntnisse, worunter ich "Insider-Kenntnisse" verstehe, über diesen Fall hatte.

Zum Miez 1986: Albartus nahm meines Wissens nicht daran teil, weil es um seine Person immer wieder eine Sicherheitsdiskussion gab, er war nämlich als RZ-Mitglied verbrannt"

Vernehmung vom 19.1.00, Bd. 17, Bl. 590, Zeugen Dr. Morré, Baum, Schulzke

"Alles weitere über Thomas R. habe ich von Albartus und Schindler erfahren., soweit das für diese Vernehmung interessiert.... Ich wußte aus Erzählungen von Schindler, daß Schindler Kontakte zu Weinrich hatte, und von Albartus, daß dieser Kontakte zu Weinrich und Carlos hatte."

Vernehmung vom 29.3.2000, Bd. 19, Bl. 1003, Zeugen Schulzke und Trede

"Lothar hatte mir mitgeteilt, wann er nach Deutschland kommt. Ich fuhr mit einem Auto von Berlin nach Düsseldorf, wo ich bei Gerd übernachtete. Ich kannte Gerd Albartus aus Berlin, und mir war damals schon bekannt, daß er als RZ-Mitglied wegen eines Brandanschlags auf ein Kino, in dem der Film "Entebbe" gezeigt wurde, rechtskräftig verurteilt worden war. Nachdem ich Lothar vom Flughafen Düsseldorf abgeholt hatte, übernachteten wir bei Gerd Albartus., bevor wir mit dem Auto nach Berlin zurückfuhren . ....

Aufgrund unserer guten Freundschaft zu Gerd Albartus wie auch zu Axel Haug wurden Ende 1985 Lothar und ich für die RZ geworben, Lothar durch Axel Haug und ich durch Gerd Albartus. Gerd Albartus führte in der RZ den Decknamen Kai....."

Der Zeuge Borostowski wird bekunden, daß am 11.11.1985 gegen 10.15 "Kai" ( Deckname von Gerd Albartus) bei ihm anrief und ihm mitteilte, daß ihm gerade die Einreise nach Ostberlin verweigert wurde. Er wollte wissen, warum und für welchen Zeitraum diese Maßnahme verhängt worden sei und ob er durch die DDR reisen könne.

Der Zeuge Borostowski antwortete ihm darauf hin, daß es keine Befristung für das Einreiseverbot gäbe und dies für ihn und auch die anderen Mitglieder der Carlos-Gruppe gelte.

Eine Durchreise durch die DDR sei ebenfalls nicht gestattet.

Dieses Einreiseverbot bestand über seinen Tod Ende 1987 hinaus.

Die beantragte Beweiserhebung ist für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Mousli erforderlich. Denn es wird deutlich, daß die Behauptungen über sein intensives freundschaftliches Verhältnis zu Gerd Albartus und seine belastenden Angaben gegenüber Albartus, dieser habe ihn in seine Berliner RZ-Gruppe angeworben, falsch sind.

Der Zeuge ist in der Lage eine Person wie Thomas Kram bei einer Lichtbildvorlage zu erkennen, obwohl Thomas Kram auf diesem Foto nur von weitem und relativ schlecht erkennbar abgebildet ist und er ihn nur einmal während der Überwachung eines Treffens aus einer Entfernung ca. 88/89 gesehen haben will.

Während einer Lichtbildvorlage beim BfV schließt der Zeuge Mousli bei einem Lichtbild aus, daß es sich hier um "Malte" (Thomas Kram) handelt. Das BfV hatte bis dahin angenommen, es könne sich bei dieser Person um "Malte" handeln.

Das Wiedererkennen von Thomas Kram könnte für eine überaus große Fähigkeit des Zeugen Mousli sprechen, selbst eine Person, die er nur einmal von weitem gesehen hat, nach rund zehn Jahren bei einer Lichtbildvorlage wiederzuerkennen.

Anders verhält es sich allerdings mit dem Nicht-Wiederkennen seines angeblich guten Freundes Gerd Albartus.

Der Zeuge Mousli schildert über die Jahre 1983 bis 1987 zahlreiche Treffen mit Gerd Albartus, während derer ausführliche und intensive Diskussionen über sehr sensible Themen, wie zu dem Anschlag auf Karry, dem Verhältnis zu den Palästinensern oder auch Strategiebestimmungen der Gruppe stattgefunden haben sollen. Aufgrund der intensiven freundschaftlichen Beziehung sei der Zeuge Mousli schließlich angeworben worden.

Dennoch erkennt der Zeuge Mousli Gerd Albartus bei der Lichtbildvorlage am 30.11.99 nicht wieder und bei einer weiteren Lichtbildvorlage am 10.1.2000 als "vielleicht ist dies Gerd Albartus" und dies obwohl insbesondere bei der ersten Wahllichtbildvorlage, Gerd Albartus deutlich zu sehen und zu erkennen ist.

Da er andererseits den ihm nur äußerst flüchtig bekannten Thomas Kram jedoch zutreffend identifiziert, kann eine derart intensive Beziehung über vier Jahre hinweg, wie er sie zu Gerd Albartus gehabt haben will, nicht bestanden haben und folglich eine Anwerbung in eine eigene Gruppe des Albartus keine Grundlage besessen haben.

Aber auch die Reisen des Gerd Albartus noch in den Jahren 1986 und 1987 nach Ostberlin, wie der Zeuge Mousli gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz und auch gegenüber dem BKA angab, können nicht stattgefunden haben, da Gerd Albartus (wie auch die gesamte Carlos- Gruppe) spätestens ab September 1985 Einreiseverbot hatte. Angesichts der wohl

auch gerichtsbekannten intensiven Kontrollen an den Grenzen zur ehemaligen DDR und nach Ostberlin, dürfte eine Einreise trotz Einreiseverbots ausgeschlossen sein.

Der Zeuge Mousli schreckt dennoch nicht davor zurück, Gerd Albartus erheblich wahrheitswidrig zu belasten, nämlich als Mitglied der Berliner Gruppe, von dem er angeworben worden sei, was dann sogar in der Anklageschrift im hiesigen Verfahren dazu führt, daß Gerd Albartus für den Anschlag auf Hollenberg und Korbmacher als Tatbeteiligter genannt wird.

Gleichzeitig soll Albartus aber als RZ-Mitglied "verbrannt" gewesen sein, was schon in sich zu den übrigen Angaben Mouslis widersprüchlich ist.

Gegen Albartus kann nur wegen seines Todes nicht mehr ermittelt werden. Würde er noch leben, so säße er aufgrund der falschen Angaben des Zeugen Mousli hier ebenfalls auf der Anklagebank.

Der Zeuge Mousli kannte Gerd Albartus, wie sich am mangelhaften Wiedererkennen zeigt- wenn überhaupt - nur flüchtig, so daß auch seine Angaben zu ihm jedenfalls nicht von Albartus selbst sind, sondern sich daraus zusammensetzen, was der Zeuge Mousli irgendwo gehört oder gelesen oder ganz frei phantasiert hat.

Aber immerhin hat der Zeuge Mousli auch schon selbst erkannt, daß auf seine Angaben kein Verlaß ist und das Gericht sollte einem einzigen wirklich zutreffenden Satz des Zeugen Mousli folgen:

" Vertrauen Sie nicht auf mein Gedächtnis, das ist katastrophal."

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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