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Verteidigung
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13. Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
4-1/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Für den Fall, dass der Senat aufgrund der Angaben Mouslis
davon ausgeht, Herr Haug habe im Mehringhof ein Sprengstoffdepot
verwaltet und Herrn Haug wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
verurteilt, beantrage ich
Herrn KaK Mocken, zu laden über das BKA in Meckenheim, als
Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeuge wird bekunden, dass er an der Durchsuchung des Mehringhofes
am 19.12.1999 als Mitglied des Durchsuchungsteams 4 teilnahm. Sein
Team hatte dabei auch den sog. Garagenraum im Hof. des Mehringhofes
gleich links nach der Durchfahrt gelegen zu durchsuchen. Die Durchsuchung
des ca. 20 qm großen Raumes wurde von sieben Beamten vorgenommen
und dauerte 50 Minuten. Dabei entging den Beamten nicht, dass sich
auf dem Boden des Raumes etwa in der Mitte ein mit einer Metallplatte
abgedeckter Schacht befindet. Auch dieser Schacht wurde von den
Durchsuchern eingesehen. Dabei stellten sie fest, dass in dem lediglich
ca. 25 cm breiten Schacht mittig ein Leitungsrohr verläuft,
dass den Schacht fast in seiner ganzen Breite ausfüllt. Dieser
Schacht war trocken. Er wurde im Durchsuchungsbericht nicht erwähnt,
da er aus der Sicht der Beamten als Versteck für 20 kg Sprengstoff,
eine Maschinenpistole, Pistolen, Sprengschnur und Zünder schon
deshalb nicht geeignet war, weil er dafür nicht genug Raum
bot.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, da die Bundesanwaltschaft
in ihren Plädoyer aus dem Umstand, dass Herr Haug den Garagenraum
in seiner Erklärung vom 28.02.2002 unerwähnt ließ,
raffiniert gefolgert hat, dort müsse sich das Depot befunden
haben.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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