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Verteidigung

13. Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

4-1/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Für den Fall, dass der Senat aufgrund der Angaben Mouslis davon ausgeht, Herr Haug habe im Mehringhof ein Sprengstoffdepot verwaltet und Herrn Haug wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt, beantrage ich

Herrn KaK Mocken, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeuge wird bekunden, dass er an der Durchsuchung des Mehringhofes am 19.12.1999 als Mitglied des Durchsuchungsteams 4 teilnahm. Sein Team hatte dabei auch den sog. Garagenraum im Hof. des Mehringhofes gleich links nach der Durchfahrt gelegen zu durchsuchen. Die Durchsuchung des ca. 20 qm großen Raumes wurde von sieben Beamten vorgenommen und dauerte 50 Minuten. Dabei entging den Beamten nicht, dass sich auf dem Boden des Raumes etwa in der Mitte ein mit einer Metallplatte abgedeckter Schacht befindet. Auch dieser Schacht wurde von den Durchsuchern eingesehen. Dabei stellten sie fest, dass in dem lediglich ca. 25 cm breiten Schacht mittig ein Leitungsrohr verläuft, dass den Schacht fast in seiner ganzen Breite ausfüllt. Dieser Schacht war trocken. Er wurde im Durchsuchungsbericht nicht erwähnt, da er aus der Sicht der Beamten als Versteck für 20 kg Sprengstoff, eine Maschinenpistole, Pistolen, Sprengschnur und Zünder schon deshalb nicht geeignet war, weil er dafür nicht genug Raum bot.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, da die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyer aus dem Umstand, dass Herr Haug den Garagenraum in seiner Erklärung vom 28.02.2002 unerwähnt ließ, raffiniert gefolgert hat, dort müsse sich das Depot befunden haben.

v. Schlieffen

Rechtsanwalt

 

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