11. Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
4-1/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Für den Fall, dass der Senat aufgrund der Angaben Mouslis
davon ausgeht, Herr Haug habe im Mehringhof ein Sprengstoffdepot
verwaltet und Herrn Haug wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoff
verurteilt, beantrage ich
1. Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA in Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
2. die handschriftlichen Aufzeichnungen Mouslis vom 09.01.2000
zu Lothar Ebke (Bd. 17, S.491 ff.) zu verlesen
3. Herrn KHK Baum, zu laden über das BKA in Meckenheim, als
Zeugen zu laden und zu vernehmen.
4. Herrn KHK Hofmann, zu laden über das BKA in Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
1.
Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
am 30.12.1999 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem Lageort
des angeblichen Depots im Mehringhof Folgendes an:
" Ich weiß auch von Lothar, dass das RZ- Depot u. a. in dem
Aufzugschacht gewesen sein muss. Die anderen von min angegebenen
Stellen (Heizungskeller, Toilette im EX; Hausmeisterwerkstatt u.
a. ) kommen auch in Betracht. "
2.
Die Verlesung der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Lothar Ebke
(Bd. 17, S. 491 ff.) wird ergeben, dass Mousli dort zu dem Lageort
des angeblichen Depots im Mehringhof Folgendes notierte:
"Dieser Sprengstoff, verpackt in blauen Plastiksäcken mit
Klebeband, weiteres Zubehör, also Sprengschnur und Zünder,
sowie Waffen wurden in einem Aufzugschacht in einem mittlere Durchgang
des MH zeitweise verwahrt ".
3.
Der Zeuge Baum wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
vom 19.01.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli an, dass
Sprengstoffdepot der Berliner RZ sei in einem Aufzugschacht im Mehringhof
angelegt gewesen.
4.
Der Zeuge Hofmann wird bekunden, dass er an der Vernehmungen Mouslis
vom 15. und vom 21.03.2000 teilnahm. In der Vernehmung vom 15.03.2000
gab Mousli zu dem angeblichen Depot im Mehringhof Folgendes an:
"Ich wusste, dass das Depot durch Sebastian im MH in einem Aufzugschacht,
in einem Durchgang angelegt worden war. ...Das Depot als solches
habe ich nie gesehen, ich kannte aber genau die Örtlichkeiten.
"
In der Vernehmung vom 21.03.2000 präzisierte Mousli dies wie
folgt:
" Das RZ- Depot befand sich in dem Aufzugschacht gegenüber
des Einganges vom Ex. ...Mit Durchgang aus meiner Vernehmung vom
15.03.00 meine ich den Durchgang zwischen dem Aufzugschacht und
dem EX Der Aufzug kann von Hand mit einer Winde hoch gedreht werden.
".
Zu den anderen ursprünglich in Betracht gezogenen Lageorten
sagte Mousli in dieser Vernehmung nunmehr:
"Andere Markierungen auf den mir vorgelegten veralteten Plänen
bezeichneten mögliche weitere Orte, an denen Depots, meiner
Meinung nach, hätten eingerichtet werden können. Meine
Informationen zum Depot stammten aus dem Zeitraum des Anlegens,
zu dem ich bereits berichtete (1987/88) Ich bin in der Lage die
Örtlichkeit auf Photos wiederzuerkennen. Zum besseren Verständnis
habe ich eine Skizze zur Lage des Aufzugschachtes gefertigt und
der Vernehmung beigefügt. Ich habe erneut die genaue Lage des
Depots beschrieben. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Tarek Mousli nachdem er anfangs keine präzisen Angaben zu dem
Lageort des angeblichen Sprengstoffdepots im Mehringhof gemacht
hatte, ab der Jahreswende 1999/2000 behauptete, das Sprengstoffdepots
sei 1987/88 in dem Aufzugschacht gegenüber dem "Ex" angelegt
worden und die anderen ursprünglich in Betracht gezogenen Örtlichkeiten
im Mehringhof ausschloss. Bei der aufgrund dieser Aussagen veranlassten
Videodurchsuchung erweiterte Mousli den Kreis der möglichen
Ablageorte wieder, indem er noch die Schächte in dem sog. Elektro-
und den sog. Garagenraum als mögliche Orte in Betracht zog,
an denen das Depot 1987/88 angelegt worden sein soll.
Es kommt daher letztlich nicht darauf an, ob es im Mehringhof auch
andere mögliche Verstecke gab, denn Mousli hatte sich auf den
Aufzugschacht mehr als einmal festgelegt.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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