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10.Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
-1 -4/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Ich beantrage, für den Fall, dass Herr Haug verurteilt werden
sollte, Herrn KOK Trede, zu laden über das Bundeskriminalamt
Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeuge KOK Trede wird bekunden, dass er an der Beschuldigtenvernehmung
des Zeugen Mousli vom 30.11.1999 in der JVA Köln- Ossendorf
teilnahm. Zu dem Anschlag auf Herrn Hollenberg gab Tarek Mousli
dabei Folgendes an:
"An der Aufklärung waren beide Gruppen beteiligt. Sicher kann
ich Jon und Judith, Heiner und mich als Aufklärer benennen.
Es wurde ein Fluchtweg um eine kleine S- Bahn- Brücke festgelegt,
über die man mit einem Fahrrad, nicht jedoch mit einem PKW
fahren konnte. Hinter der S- Bahn- Brücke stand das Fluchtfahrzeug,
es war ein VW Passat. Diese Fahrzeuge bevorzugten wir, weil wir
in der Lage waren, leicht die Zündschlösser dieses Fahrzeugtyps
auszutauschen. Für das Knacken und Wegfahren brauchten wir
weniger als eine Minute. "
Der Zeuge Trede wird in diesem Zusammenhang weiter bekunden, dass
Tarek Mousli in dieser Vernehmung nichts von einer Beteiligung der
Person mit dem Decknamen Anton an dem Anschlag auf Herrn Hollenberg
erwähnte.
Zu den Sprengstoffanschlag auf die ZSA in Berlin gab Mousli Folgendes
an:
"Zu diesem Anschlag habe ich bereits eine Zeichnung gefertigt.
Beide Gruppen haben das Objekt aufgeklärt, Jon hat den Sprengsatz
gebaut und ihn an einer Außenmauer des ZSA angebracht. Bei
diesem Anschlag sicherten wir (ich selbst stand auf der anderen
Seite des Kanals, Toni oder Reiner oder Sigi oder Anton stand glaube
ich auf dem Bahngleis). Es glaube, es waren fast alle außer
Judith vor Ort. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Tarek Mousli bei seiner ersten Vernehmung zu dem Anschlag auf Herrn
Hollenberg nichts von einer Beteiligung des Anton berichtete und
im Übrigen angab, dass von der RZ zur Flucht genutzte Fahrzeug
sei gestohlen worden. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die zuletzt
genannte Behauptung unzutreffend ist, da der zur Flucht genutzte
PKW von dem letzten gemeldeten Besitzer Herrn Liebenau verkauft
wurde und sich am Flucht-Pkw keinerlei Anzeichen rur einen Diebstahl
fanden. Hinsichtlich der Angaben zur ZSA ist die Beweiserhebung
von Bedeutung, weil Mousli damals angab, Toni oder Heiner oder Sigi
oder Anton hätten auf dem Bahngleis gestanden, während
er in der Hauptverhandlung angab,mehrere der oben genannten Personen
hätten. auf dem Bahndamm gestanden
von Schlieffen
Rechtsanwalt
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