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Verteidigung

10.Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

-1 -4/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Ich beantrage, für den Fall, dass Herr Haug verurteilt werden sollte, Herrn KOK Trede, zu laden über das Bundeskriminalamt Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeuge KOK Trede wird bekunden, dass er an der Beschuldigtenvernehmung des Zeugen Mousli vom 30.11.1999 in der JVA Köln- Ossendorf teilnahm. Zu dem Anschlag auf Herrn Hollenberg gab Tarek Mousli dabei Folgendes an:

"An der Aufklärung waren beide Gruppen beteiligt. Sicher kann ich Jon und Judith, Heiner und mich als Aufklärer benennen. Es wurde ein Fluchtweg um eine kleine S- Bahn- Brücke festgelegt, über die man mit einem Fahrrad, nicht jedoch mit einem PKW fahren konnte. Hinter der S- Bahn- Brücke stand das Fluchtfahrzeug, es war ein VW Passat. Diese Fahrzeuge bevorzugten wir, weil wir in der Lage waren, leicht die Zündschlösser dieses Fahrzeugtyps auszutauschen. Für das Knacken und Wegfahren brauchten wir weniger als eine Minute. "

Der Zeuge Trede wird in diesem Zusammenhang weiter bekunden, dass Tarek Mousli in dieser Vernehmung nichts von einer Beteiligung der Person mit dem Decknamen Anton an dem Anschlag auf Herrn Hollenberg erwähnte.

Zu den Sprengstoffanschlag auf die ZSA in Berlin gab Mousli Folgendes an:

"Zu diesem Anschlag habe ich bereits eine Zeichnung gefertigt. Beide Gruppen haben das Objekt aufgeklärt, Jon hat den Sprengsatz gebaut und ihn an einer Außenmauer des ZSA angebracht. Bei diesem Anschlag sicherten wir (ich selbst stand auf der anderen Seite des Kanals, Toni oder Reiner oder Sigi oder Anton stand glaube ich auf dem Bahngleis). Es glaube, es waren fast alle außer Judith vor Ort. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass Tarek Mousli bei seiner ersten Vernehmung zu dem Anschlag auf Herrn Hollenberg nichts von einer Beteiligung des Anton berichtete und im Übrigen angab, dass von der RZ zur Flucht genutzte Fahrzeug sei gestohlen worden. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die zuletzt genannte Behauptung unzutreffend ist, da der zur Flucht genutzte PKW von dem letzten gemeldeten Besitzer Herrn Liebenau verkauft wurde und sich am Flucht-Pkw keinerlei Anzeichen rur einen Diebstahl fanden. Hinsichtlich der Angaben zur ZSA ist die Beweiserhebung von Bedeutung, weil Mousli damals angab, Toni oder Heiner oder Sigi oder Anton hätten auf dem Bahngleis gestanden, während er in der Hauptverhandlung angab,mehrere der oben genannten Personen hätten. auf dem Bahndamm gestanden

von Schlieffen

Rechtsanwalt

 

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