7.Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
4-1/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Für den Fall, dass der Senat den Angaben Mouslis zu dem sog
"Waldspaziergang" Glauben schenkt und Herr Haug wegen Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, beantrage ich
- die handschriftlichen Notizen von Tarek Mousli vom 27. und 28.12.1999
(Anlage zur Vernehmung vom 30.12.1999 im Band 17, BI. 436 d. A.)
zu verlesen.
- Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen
- Herrn KHK Baum, zu laden über das BKA Meckenheim, als zeugen
zu laden und zu vernehmen
1.
Die Verlesung der Notizen vom 27./28.12.1999 wird ergeben, dass
Tarek Mousli dort unter dem Punkt 2. zu dem Waldspaziergang folgendes
angab:
"Heiner gesehen bei einem Treffen 89 oder 90 bei einem Waldspaziergang
Nähe Loretta am Wannsee, Jon und/oder Judith auch dabei. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn von einer Teilnahme
der weiteren RZ-Mitglieder Sigi, Sebastian und Anton an dem sogenannten
Waldspaziergang findet sich in diesen schriftlichen Notizen nichts.
2.
Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung von
Tarek Mousli
am 30.12.1999 in der JVA Ossendorf teilnahm. In dieser Vernehmung
gab Mousli zu dem sog. "Waldspaziergang" wörtlich Folgendes
an:
"Ich erinnere mich, dass Lothar, Jon, Judith und auch Heiner zusammen
mit mir einen Spaziergang in einem Waldstück in der Nähe
des "Loretta am Wannsee" 1989 oder 1990 unternommen haben. Der Spaziergang
fand auf jeden Fall statt, bevor Jon und Judith wieder aufgetaucht
sind. Dieser Sachverhalt war mir entfallen. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn im Unterschied zu den
handschriftlichen Aufzeichnungen, die er drei Tage zuvor gefertigt
hat, erwähnt Tarek Mousli am 30.12. also nunmehr auch Lothar
Ebke. Dies allein würde sich ja noch damit erklären lassen,
dass Mousli angab, er habe seinen Freund Lothar Ebke bis zum Jahreswechsel
aus den Belastungen heraushalten wollen. Es erklärt aber mitnichten,
warum Tarek Mousli in dieser Vernehmung nicht auch schon Anton als
Teilnehmer des Waldspazierganges erwähnt.
3.
Der Zeuge Baum wird bekunden, dass er an der Vernehmung von Tarek
Mousli am 18.01.2000 in der JV A Ossendorfteilnahm. In dieser Vernehmung
gab Mousli zu dem sog. "Waldspaziergang" wörtlich Folgendes
an:
"Im Jahr 1989 machten ich, "Heiner ", Lothar Ebke, Rudo/f Schindler,
Sabine Eckle und Harald Glöde, einen" Waldspaziergang" im Grunewaltj
nördlich des Wannsees. Über den Waldspaziergang habe ich
bereits in Bezug auf Heiner in meiner Vernehmung gegenüber
dem BKA ausgesagt. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Mousli auch nachdem er angeblich die "innere Wende zur Wahrheit"
vollzogen haben will, Haug wie schon in früheren Vernehmungen
nicht als Teilnehmer des sog.' "Waldspaziergangs" erwähnte.
Dies obgleich er keinen Grund mehr hatte, Axel Haug am 18.01.2000
nicht zu belasten, denn er hatte ihn bereits zuvor als die Person
mit dem Decknamen Anton aus der anderen Gruppe identifiziert und
der Beteiligung an nahezu allen Aktionen der Berliner RZ bezichtigt.
Das er die Teilnahme Axel Haugs vergessen haben sollte, ist schon
angesichts der besonderen Bedeutung, die dieses Ereignis in der
Geschichte der Berliner RZ einnahm, kaum denkbar, wobei auch hier
darauf hinzuweisen ist, dass diese gleichsam historische Relevanz
des Treffens sich erst nach und nach in den Aussagen von Mousli
entwickelt.
Angesichts der Aussageentwicklung zu den beteiligten Personen und
der strategischen Bedeutung des Waldspaziergangs drängt sich
vielmehr auf, dass Mousli diese Idee nach und nach ungestört
durch kritische Nachfragen der Vernehmungsbeamten entwickelte, um
vor allem die Identifizierung der ihm bis dahin gar nicht (Heiner)
bzw. nur vom Hörensagen Bekannten (Anton) dingfest zu machen
und auf vermeintlich eigenes Erleben zu stützen.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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