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Verteidigung

2. Hilfsbeweisantrag vom 8.01.2004

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

4-1/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Für den Fall, dass der Senat aufgrund der Angaben Mouslis davon ausgeht,

Herr Haug habe im Mehringhof ein Sprengstoffdepot verwaltet und Herrn Haug wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoff verurteilt, beantrage ich

  1. Herrn KaK Trede, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
  2. Herrn KHK Schäfer, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
  3. Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
  4. die handschriftlichen Aufzeichnungen Mouslis vom 30.12.1999 bis 02.01.2000 zu Axel Haug (Bd. 17, S.452 ff.) zu verlesen
  5. die handschriftlichen Aufzeichnungen Mouslis vom 09.01.2000 zu Lothar Ebke (Bd. 17, S.491 ff.) zu verlesen

1.

Der Zeuge Trede wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis am 30.11.1999 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem angeblichen Depot und der Beteiligung von A.H. Folgendes an:

" ...bei Axel Haug bin ich mir ziemlich sicher, dass er im Zusammenhang mit der RZ strukturell RZ eingebunden war und nicht nur Depotverwalter war."

2.

Der Zeuge Schäfer wird bekunden, dass er an den Vernehmungen Mouslis vom 07.und 16.12.1999 teilnahm. Am 07.12.1999 gab Mousli zu dem angeblichen Depot und der Beteiligung von A.H. Folgendes an:

" Wenn im MHein Waffendepot existiert hat, dann muss das überAH gelaufen sein."

In der Vernehmung vom 16.12.1999 äußerte er zu dem Thema folgende Vermutung:

" Wenn ein Waffendepot im MH gewesen ist, dann ist das nur über unbedingte Vertrauenspersonen gelaufen, d. h. , Personen wie die beiden Hausmeister Loth. E. und A.H. Wenn Lothar diese Vertrauensperson gewesen wäre, so wäre das Einrichten des Depots der RZ über meine Person gelaufen. Da dies nicht der Fall war, könnte man im Zusammenhang mit dem o.g. Vorhalt davon ausgehen, dass A.H. diese Vertrauensperson gewesen sein muß."

3.

Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis vom 30.12.1999 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem angeblichen Depot und der Beteiligung von Axel Haug, an, dass Lotha Ebke das Depot Ende der 80er Jahre betreut habe

"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusammen mit Axel Haug. "

4.

Die Verlesung der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Axel Haug (Bd. 17, S. 452 ff.) wird ergeben, dass Mousli dort zu dem angeblichen Depot und der Beteiligung von Axel Haug Folgendes notierte:

" Anton muss auch von dem MH-Depot für Waffen und Sprengstoff gewusst haben, lt. John, Judith und Sebastian "

5.

Die Verlesung der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Lothar Ebke (Bd. 17, S. 491 ff.) wird ergeben, dass Mousli dort zu dem angeblichen Depot und der Beteiligung von Axel Haug Folgendes notierte:

"Das Depot wurde von Seb. angelegt, verwaltet und mit ziemlicher Sicherheit von "Anton" mitverwaltet und fortgeführt. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass Tarek Mousli bis zur Jahreswende 1999/2000 und auch danach, als er angeblich zur Wahrheit gefunden hatte, über die Tatbeteiligung von Axel Haug an dem vermeintlichen RZ-Depot bloß spekulierte und Schlussfolgerungen anstellte und erst später dazu überging, es handele sich um Wissen vom Hörensagen.

v. Schliefen

Rechtsanwalt

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/080104c.htm