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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 06.09.02

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

1.

das Sprengbuch vom Sprengplatz Grunewald

2.

den Vorgang LKA PTU 24- 121/95 (Bd. 49, 560)

3.

den Vorgang 05983 - 75/95 vom LKA PTU 23

(Bd. 48, 490)

4.

die Akte der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht 1 AR 620/95

5.

die beim Staatsschutz des Berliner LKA geführte Ermittlungsakte- Aktenzeichen unbekannt-

zu Daniel Slawinski

beizuziehen und Akteneinsicht zu gewähren

und

6.

den Zeugen Achtermeier, LKA, PTU

7.

den Zeugen Ziehe, LKA, PTU

8.

die Zeugin Merkel, LKA Berlin

9.

den Zeugen Reimer, LKA Berlin

10.

den Zeugen Dietrich LKA Berlin

zu laden und zu hören.

Begründung:

zu 1.-3. und 6.-7.

Nach Angaben des Zeugen Volk wird beim Sprengplatz Grunewald ein Sprengbuch geführt, in das die dort vernichteten Sprengstoffe, das Vernichtungsdatum und die Menge eingetragen werden.

Ausweislich der Akten (Bd. 48, Bl. 490) teilte der Zeuge Ziehe vom LKA- PTU 23 mit Schreiben vom 1.3.96 an die Staatsanwaltschaft mit, daß die Asservate zum Aktenzeichen

1 Bra Js 2043/95 am 29.Februar 1996 vernichtet worden seien. Dabei soll es sich um 23,5 , Stangen mit der Aufschrift "Gelamon 40", also zwischen 4,6 und 4,8 kg und eine Sprengschnur von 4,15 m gehandelt haben.

Gemäß Schreiben der PTU 24 vom 4.3.1996 teilte der Zeuge Achtermeier an einen nicht ersichtlichen Empfänger mit, daß am 1.3.1996 4,3 kg Gelamon 40 durch Sprengen vernichtet worden seien.

In der Hauptverhandlung am 29.8.02 überreichte der Zeuge Volk zwei vom Zeugen Wegener gefertigte Fotos, auf denen vermerkt war, daß die dort abgebildeten 22 ganzen und 3 angebrochenen Stangen mit der Kennzeichnung Gelamon 40, am 25.10.1995 auf dem Sprengplatz Grunewald vernichtet worden sind.

Aus dem Sprengbuch, den beizuziehenden Vorgängen beim LKA - PTU 23 und 24 und der Einvernahme der Zeugen Ziehe und Achtermeier wird sich ergeben, daß es für den 29.2.1996, den 1.3.1996 und den 25.10.1995 Einträge im Sprengbuch und in diesen Akten gibt, wonach das Asservat 75/95, und zwar jeweils eine Menge von 4,3kg- 4,8 kg mit jeweils 4,15 m Sprengschnur an jedem dieser Tage vernichtet worden ist.

Komplikationen, die eine wiederholte Vernichtung erforderlich gemacht hätten oder eine peu à peu Vernichtung über einen Zeitraum vom 25. Oktober 1995 bis zum 1.3.1996, sind bei keinem der Vernichtungsvorgänge bekannt geworden.

Die Zeugen Ziehe und Achterberg werden bekunden, daß sie jeweils die Entsorgung eines Asservats 75/95, was ausweislich ihrer Unterlagen aus 4,3 bzw. 4,8 kg Gelamon 40 und Sprengschnur von 4,15 m bestand, ordnungsgemäß jeweils

der Zeuge Ziehe am 29. 2.1996 bzw. der Zeuge Achterberg am 1.3.1996 durchgeführt und vollendet haben.

Damit sind Stangen mit der Aufschrift Gelamon 40, mit einem Gesamtgewicht von rund

13 Kg , unter der Asservatnummer 75/95 im Zeitraum Oktober 1995 bis März 1996 vernichtet worden.

Da eine chemische Untersuchung des Inhalts der Stangen bei keiner Teilmenge vorgenommen wurde, kann ein Bezug dieses Materials zu dem in Salzhemmendorf entwendeten Sprengstoffs und damit eine Zuordnung zur RZ nicht sicher vorgenommen werden.

Ausweislich der bisher vorgelegten Akte wurde bei den Zeugen Slawinski und Bernau jedoch nur eine Teilmenge von weniger als 4,8 kg sichergestellt.

zu 4.-5.

Die Sprengstoffsofortmeldung vom 7.4.1995 wurde u.a. an den Berliner Staatsschutz gesandt.

Das LKA Berlin, Abt. Staatsschutz traf folgende Feststellungen:

1991 tauchte der mit Gelamon 40 bezeichnete Sprengstoff erstmals in Berlin auf und zwar als Tatmittel der RZ.

Die Ermittlungen zur Siegessäule wurden mit Schreiben vom 17.1.1991 an das Berliner LKA übergeben. Lediglich für die kriminaltechnischen Untersuchungen sollte das BKA herangezogen werden. Die Ergebnisse erhielt sodann das LKA. (Bd. 75, Bl. 83)

Bei Erhalt der Sprengstoffsofortmeldung konnte deshalb sofort der Zusammenhang zwischen Gelamon 40 mit der RZ hergestellt werden.

Diese Ermittlungen werden sich aus der beizuziehenden Akte, die beim Staatsschutz geführt wird, ergeben.

Darüberhinaus wurde in der beim Staatsschutz geführten Akte zu einem weiteren Fund von Stangen mit der Aufschrift Gelamon 40 mit einer Sprengschnur ermittelt.

Aus der bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht vorhandenen Akte wird sich ergeben, daß es einen dritten Fund 1995 von Stangen mit dem Namen Gelamon 40 gegeben hat. Da es aufgrund derselben Bezeichnung einen Zusammenhang mit dem Verfahren ./. Slawinski gab, wurde diese Akte von der Staatsanwaltschaft angefordert.

Die Beiziehung der zum dritten Fund geführten Ermittlungsakten wird hiermit ausdrücklich beantragt.

Aus den beigezogenen Akten der beiden weiteren Sprengstofffunde wird sich ergeben, daß man bereits 1995 einen Bezug zwischen Gelamon 40 und der RZ herstellen konnte und damals bereits der Mittäter von Slawinski, Andreas Weber, den Ermittlungsbehörden bekannt wurde.

Deshalb verfügten die Zeugen Schulzke und Trede Anfang 1998 auch bereits über ein Foto von Weber, welches sie Slawinski vorhielten, bevor dieser seinen Mittäter benannt hatte.

Zu 8.-10.

Die Zeugen Reimer, Dietrich und Merkel werden bekunden, daß in der Nacht vom 6. zum 7.4.1995 nicht nur die Wohnung von Slawinski, sondern eine weitere Wohnung durchsucht wurde, in der ebenfalls Sprengstoff gefunden wurde.

Dies wurde lediglich auf dem Einsatzprotokoll (Bd. 49, Bl. 558) vermerkt, jedoch nicht in der Ermittlungsakte ./. Slawinski.

Dort heißt es zum Sachverhalt: "Bei der Durchsuchung zweier Wohnungen wurden 24 Stangen Gesteinssprengstoff und Sprengschnur gefunden."

Im Zusammenhang mit der zweiten Durchsuchung wurde eine weitere Akte angelegt,

deren Beiziehung ausdrücklich beantragt wird.

Doch auch aus dem Durchsuchungsbericht der Zeugin Merkel ergibt sich, daß es in dieser Nacht offenbar einen weiteren Fund von Sprengstoff und Zündschnur gab.

So heißt es im Durchsuchungsbericht (Bd. 48, Bl. 409):" Nach der Durchsuchungsmaßnahme wurden die 22 beschlagnahmten Sprengstoffstange und die Zündschnur, sowie die sichergestellten Sprengstoffstangen und die Zündschnur dem LKA PTU 24 zur Aufbewahrung gegeben."

Mit den "sichergestellten Stangen und der Sprengschnur" können auch nicht die von dem Zeugen Bernau übergebenen 1,5 Stangen gemeint sein, da dieser nach Angaben der Zeugin Merkel keine Sprengschnur überreicht hat.

Der zweite Fund dieser Nacht wurde ebenfalls unter der Asservatennummer 75/95 geführt, allerdings wurde dazu in einer weiteren Akte ermittelt. Dieser Fund wurde der PTU 23 überreicht und sodann am 29.2.1996 vernichtet.

Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger, Rechtsanwältin

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/060902b.htm