Infos über einen neuen Prozess im Zusammenhang RZ/Mousli
Nachdem im Frühjahr 2004 der Prozess gegen 5 Angeklagte mit
Freiheitsstrafen zwischen 34 und 51 Monaten endete, wird nun ein
neuer Prozess in diesem Zusammenhang stattfinden.
Lothar, der 1996 nach Kanada auswanderte, prozessierte nach seiner
Verhaftung im Mai 2000 jahrelang in Kanada gegen seine Auslieferung
und verlor schliesslich im Herbst 2003 vor dem Kanadischen Verfassungsgericht.
Er wurde er im Oktober 2003 nach Deutschland ausgeliefert und kurz
vor Jahresende gegen Auflagen aus dem Knast entlassen. Insgesamt
befand sich Lothar damit fast ein halbes Jahr in Haft, in der restlichen
Zeit, insgesamt 3,5 Jahre, war er unter strengen Meldeauflagen draussen.
Während sich der Hauptprozess gegen die 5 Angeklagten über
fast drei Jahre hinzog und insgesamt 174 Verhandlungstage dauerte,
wird dies wahrscheinlich ein relativ kurzer Prozess sein. Durch
Gespräche mit der Staatsanwaltschaft (BAW) und dem Gericht
wurde klar, dass keine der vertretenen Parteien Interesse an einem
ähnlich langwierigen Verfahren hatte.
Der Prozess beginnt am Mittwoch 7.7. 2004 um 14:00 Uhr und wird
am 8.7. und 9.7. jeweils um 9:00 Uhr und am 15.7. um 14:00 Uhr fortgesetzt.
Nach Verlesung der Anklageschrift wird Lothar eine Erklärung
zu seiner Rolle in den 80er Jahren abgeben. Danach hat das Gericht
weitere Zeugen geladen, allerdings nicht den Kronzeugen Mousli.
Fühestens am 15.7. kann mit einem Urteil gerechnet werden.
Ort: Kammergericht Berlin,Elßholzstr. 30-33 Raum 145a
Lothars Auslieferungsverfahren in Kanada hat sehr viel Geld gekostet.
Die Verfahrenskosten wurden teilweise aus der Solibewegung in Deutschland
finanziert. Dennoch hat Lothar fast 30.000 Euro selbst übernommen.
Dies geschah z.T. über Darlehen.
Auch die Verteidiger von Lothar in Deutschland haben finanzielle
Forderungen die jenseits von Lothars derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten
liegen. Anders als bei dem Hauptverfahren wird dies ein kurzer Prozess
sein, der zwar eine lange Vorbereitungszeit hatte, aber wenige Verhandlungstage
(die Verteidiger bekommen als Pflichtverteidiger in der Regel Sitzungsgelder
durch das Gericht) haben wird.
Nach Abschluss des Verfahren möchte Lothar wieder zu seinem
Lebensmittelpunkt nach Kanada zurückkehren. Lothars Antrag
auf ein neues Einreisevisum, den er im Mai 2004 bei der Kanadischen
Botschaft stellte, ist bisher mit dem Hinweis, er habe offensichtlich
in der BRD ein offenes Gerichtsverfahren, nicht entschieden worden.
Es zeichnet sich aber eine Ablehnung ab, die zu einer Klage führen
könnte.
Daher an dieser Stelle die Bitte, sich an den Kosten dieser Verfahren
zu beteiligen und zumindest die finanzielle Belastung breiter zu
streuen.
Also überweist bitte eure Spenden auf folgendes Konto
Lothar Ebke Sparkasse Berlin BLZ 100 500 00
Kto. 641 530 870
Am Ende dieses Jahres wird das Ergebnis dieser Spendensammlung
allen Interessierten zugänglich gemacht werden. Falls unerwarterterweise
Überschüsse entstehen sollten, gibt es den Vorschlag,
diese anderen von Verfahren betroffenen oder dem Berliner Ermittlungsausschuss
zur Verfügung zu stellen.
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