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Lothar Ebke
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Berufungsgericht in Yellowknife weist Berufung zurück
Am 22. Januar 2003 hat das Berufungsgericht in Yellowknife, Kanada,
die Berufung von Lothar Ebke gegen die Entscheidung der 1. Instanz
und der Ausweisungsentscheidung des kanadischen Justizministers
in ungewöhnlich schneller Entscheidung zurückgewiesen.
Lothar Ebkes Anwalt John Norris hat in einer dreistündigen
Argumentation vor dem Berufungsgericht versucht darzulegen, daß
beide Entscheidungen (die der 1. Instanz und die des Justizministers)
juristisch nicht korrekt seien. Die Hauptargumente bezogen sich
dabei darauf, ob die neuen (!) Regeln zur Beweiswürdigung einer
Ausweisung in Einklang zu bringen sind mit der "Canadian Charter
of Rights and Freedom". ob die zur Verhandlung stehenden Straftatbestände
(speziell der § 129a) in beiden Ländern (Deutschland/Kanada)
bestehen und ob die Ausweisung verfügt wurde, obwohl das zu
verhandelnde Vergehen ein politisches (!) Vergehen darstellen würde.
Nun hat das Gericht in allen Punkten gegen die Argumentation von
Lothar Ebke und seinem Verteidiger entschieden.
Lothar Ebke bleibt damit weiterhin in Haft. Eine erneute Kautionsentscheidung
(bail hearing) ist abhängig davon, ob nun das Verfassungsgericht
angerufen wird. Dies zu tun hat der Anwalt von Lothar Ebke bereits
angekündigt.
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