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Lothar Ebke

1. Tag, 22.05.01

Auslieferungsverfahren gegen Lothar Ebke - Yellowknife/Kanada

Verteiger: Wes Wilson / Staatsanwälte: Wes Smart, Edmonton und Debra Robinson, Yellowknife Richter: John Vertes

Der Presse ist es, im Gegensatz zum ersten Teil des Verfahrens Ende 2000, diesmal erlaubt, über Details des Verfahrens zu berichten und die örtliche Presse ist auch anwesend. Da das parallele Verfahren gegen Lothar E. wegen angeblicher Verletzung der Einwanderungsbestimmungen seit April ruht und das Veröffentlichungsverbot in dem Auslieferungsverfahren mit diesem zweiten Verfahren begründet war, darf die Presse auch inhaltlich ueber das Verfahren berichten. Ausser fuenf Pressevertretern sind ca. 5 ZuhörerInnen anwesend.

Die Staatsanwaltschaft legte dar, welche Teile/Paragraphen des Auslieferungsvertrages Kanada/BRD und des Auslieferungsgesetzes von Kanada relevant seien. Dabei präsentierte sie eine neue, aktualisierte Ausfertigung des Antrages. Die Staatsanwaltschaft hält den Auslieferungsantrag fuer formal korrekt.

Nachdem die Verteidigung einige Dokumente, die der Identitätsfeststellung von Lothar dienen sollten, für formal unkorrekt erklärt, werden diese vom Gericht nicht zugelassen.

Danach sagt die mit den Ermittlungen gegen Lothar E. beauftragte RCMP-Polizistin (ähnlich einer BKA-Beamtin) als Zeugin aus. Sie bestätigt, dass am ersten Mai 2000 die Beamten KOK Trede und EKHK Schulzke vom BKA zusammen mit dem ermittelnden Bundesanwalt Michael Sylvester Bruns nach Yellowknife gereist sind, um die Verhaftung vorzubereiten. Am Tage der Verhaftung sei nur noch KOK Trede anwesend gewesen, während die anderen etwa am 10.05 abgereist seien. Trede habe an der Verhaftung und der Durchsuchung teilgenommen.

Am Nachmittag trug die Staatsanwaltschaft ihre Begründung für die Zulassung der Auslieferung vor. Diese besteht im Wesentlichen in der Darlegung des Inhalts des deutschen Auslieferungsantrages - also die Verfolgung wegen Paragraph 129a in Tateinheit mit den Schüssen auf Korbmacher und Hollenberg, sowie die Sprengstoffanschläge auf die ZSA und die Siegessäule. Dazu vergleicht sie mit Hilfe einer Tabelle die zuständigen deutschen Paragraphen mit den entsprechenden Paragraphen in Kanada auf dem Hintergrund der Vorwürfe.

Damit beendete die Staatsanwaltschaft die Präsentation des Falles, am morgigen Mittwoch wird die Verteidigung ihre Position darlegen.

 

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