1. Tag, 22.05.01
Auslieferungsverfahren gegen Lothar Ebke - Yellowknife/Kanada
Verteiger: Wes Wilson / Staatsanwälte: Wes Smart, Edmonton und
Debra Robinson, Yellowknife Richter: John Vertes
Der Presse ist es, im Gegensatz zum ersten Teil des Verfahrens Ende
2000, diesmal erlaubt, über Details des Verfahrens zu berichten und
die örtliche Presse ist auch anwesend. Da das parallele Verfahren
gegen Lothar E. wegen angeblicher Verletzung der Einwanderungsbestimmungen
seit April ruht und das Veröffentlichungsverbot in dem
Auslieferungsverfahren mit diesem zweiten Verfahren begründet war,
darf die Presse auch inhaltlich ueber das Verfahren berichten. Ausser fuenf
Pressevertretern sind ca. 5 ZuhörerInnen anwesend.
Die Staatsanwaltschaft legte dar, welche Teile/Paragraphen des
Auslieferungsvertrages Kanada/BRD und des Auslieferungsgesetzes von Kanada
relevant seien. Dabei präsentierte sie eine neue, aktualisierte
Ausfertigung des Antrages. Die Staatsanwaltschaft hält den
Auslieferungsantrag fuer formal korrekt.
Nachdem die Verteidigung einige Dokumente, die der
Identitätsfeststellung von Lothar dienen sollten, für formal
unkorrekt erklärt, werden diese vom Gericht nicht zugelassen.
Danach sagt die mit den Ermittlungen gegen Lothar E. beauftragte
RCMP-Polizistin (ähnlich einer BKA-Beamtin) als Zeugin aus. Sie
bestätigt, dass am ersten Mai 2000 die Beamten KOK Trede und EKHK
Schulzke vom BKA zusammen mit dem ermittelnden Bundesanwalt Michael
Sylvester Bruns nach Yellowknife gereist sind, um die Verhaftung
vorzubereiten. Am Tage der Verhaftung sei nur noch KOK Trede anwesend
gewesen, während die anderen etwa am 10.05 abgereist seien. Trede habe
an der Verhaftung und der Durchsuchung teilgenommen.
Am Nachmittag trug die Staatsanwaltschaft ihre Begründung für
die Zulassung der Auslieferung vor. Diese besteht im Wesentlichen in der
Darlegung des Inhalts des deutschen Auslieferungsantrages - also die
Verfolgung wegen Paragraph 129a in Tateinheit mit den Schüssen auf
Korbmacher und Hollenberg, sowie die Sprengstoffanschläge auf die ZSA
und die Siegessäule. Dazu vergleicht sie mit Hilfe einer Tabelle die
zuständigen deutschen Paragraphen mit den entsprechenden Paragraphen
in Kanada auf dem Hintergrund der Vorwürfe.
Damit beendete die Staatsanwaltschaft die Präsentation des Falles,
am morgigen Mittwoch wird die Verteidigung ihre Position darlegen.
|