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Internationale
Prozessbeobachtung
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Die Exzesse des Rechtsstaates
Von Alejandra Ancheita, Rechtsanwältin aus Mexiko Stadt
Einer der vorherrschenden Eindrücke aus meiner Teilnahme als
Beobachterin im Prozess gegen Harald G., Axel H. und Sabine B.E am
vergangenen 17. Mai in Berlin, Deutschland lässt sich im Titel
"Die Exzesse des Rechtsstaates" gut zusammen fassen. Die
Behandlung der Angeklagten durch die Institutionen und Beamten stellt an
sich schon eine Verurteilung dar, ohne daß es ein Urteil gegeben
hätte, das die Anklagen, die durch die Bundesanwaltschaft formuliert
wurden, und wegen derer die Ermittlungen eingeleitet wurden,
bestätigen würde.
Die legalen Rechtfertigungen für den Prozess gegen die Angeklagten
stellen einen deutlichen Beweis der Verhärtung dar, die die Achtung
des sogenannten Rechtsstaates, aus der Sicht des Deutschen Staates,
bedeutet. Es ist zu beobachten, wie in diesem Streben die Ordnung zu
erhalten, die Menschenwürde der Angeklagten selbst, keine Rolle mehr
spielt. Harald G. hat vor Gericht und vor den Anwesenden
ProzessbesucherInnen beschrieben, in welcher Art und Weise er und die
anderen Angeklagten behandelt und welche Exzesse in den
Sicherheitsmaßnahmen verübt werden. Als Beispiel nannte er die
Verlegung von der ersten Haftanstalt in der er sich befand in die aktuelle,
bei der er durch mehr als sieben Polizisten begleitet wurde.
Die Durchsuchung der BesucherInnen des Prozesses durch die
Sicherheitskräfte des Gerichts zeugt deutlich von dem was die
Bundesstaatsanwälte in ihrer Erklärung vortrugen: eine
Gefährlichkeit wird in diesem Rechtsstaat als gegeben gesehen, ohne
daß diese Beschuldigung objektiv belegt werden muss. Das Abtasten des
Körpers, die Durchsuchung der persönlichen Habe bis hin zu
Schuhen und Socken, jedes Mal wenn das Gerichtsgebäude betreten wird,
ist übertrieben und dient der Einschüchterung der BesucherInnen,
die diesen Ort ja nicht aufsuchen um verurteilt zu werden, sondern um ihr
Recht als BürgerInnen in Anspruch zu nehmen, einem öffentlichen
Verfahren bei zu wohnen.
Es stellt sich die Frage, ob die Inanspruchnahme der Legalität
gegenüber den BürgerInnen in Deutschland nicht exzessiv ist und
ob die Machtausübung durch die Justizangestellten nicht ein Anschlag
auf die physische und psychische Unversehrtheit der Angeklagten und selbst
der ZuschauerInnen in einem Verfahren ist.
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