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Prozessbeobachtung

Die Exzesse des Rechtsstaates

Von Alejandra Ancheita, Rechtsanwältin aus Mexiko Stadt

Einer der vorherrschenden Eindrücke aus meiner Teilnahme als Beobachterin im Prozess gegen Harald G., Axel H. und Sabine B.E am vergangenen 17. Mai in Berlin, Deutschland lässt sich im Titel "Die Exzesse des Rechtsstaates" gut zusammen fassen. Die Behandlung der Angeklagten durch die Institutionen und Beamten stellt an sich schon eine Verurteilung dar, ohne daß es ein Urteil gegeben hätte, das die Anklagen, die durch die Bundesanwaltschaft formuliert wurden, und wegen derer die Ermittlungen eingeleitet wurden, bestätigen würde.

Die legalen Rechtfertigungen für den Prozess gegen die Angeklagten stellen einen deutlichen Beweis der Verhärtung dar, die die Achtung des sogenannten Rechtsstaates, aus der Sicht des Deutschen Staates, bedeutet. Es ist zu beobachten, wie in diesem Streben die Ordnung zu erhalten, die Menschenwürde der Angeklagten selbst, keine Rolle mehr spielt. Harald G. hat vor Gericht und vor den Anwesenden ProzessbesucherInnen beschrieben, in welcher Art und Weise er und die anderen Angeklagten behandelt und welche Exzesse in den Sicherheitsmaßnahmen verübt werden. Als Beispiel nannte er die Verlegung von der ersten Haftanstalt in der er sich befand in die aktuelle, bei der er durch mehr als sieben Polizisten begleitet wurde.

Die Durchsuchung der BesucherInnen des Prozesses durch die Sicherheitskräfte des Gerichts zeugt deutlich von dem was die Bundesstaatsanwälte in ihrer Erklärung vortrugen: eine Gefährlichkeit wird in diesem Rechtsstaat als gegeben gesehen, ohne daß diese Beschuldigung objektiv belegt werden muss. Das Abtasten des Körpers, die Durchsuchung der persönlichen Habe bis hin zu Schuhen und Socken, jedes Mal wenn das Gerichtsgebäude betreten wird, ist übertrieben und dient der Einschüchterung der BesucherInnen, die diesen Ort ja nicht aufsuchen um verurteilt zu werden, sondern um ihr Recht als BürgerInnen in Anspruch zu nehmen, einem öffentlichen Verfahren bei zu wohnen.

Es stellt sich die Frage, ob die Inanspruchnahme der Legalität gegenüber den BürgerInnen in Deutschland nicht exzessiv ist und ob die Machtausübung durch die Justizangestellten nicht ein Anschlag auf die physische und psychische Unversehrtheit der Angeklagten und selbst der ZuschauerInnen in einem Verfahren ist.

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