Erklärung von Rudolf Schindler vom 26. September
2002
verlesen von Rechtsanwalt Euler
"Die Vernehmung von Barbara von Werder ist zwar schon mehr
als 2 Monate her, aber ich möchte darauf zurückkommen.
Warum dies erst jetzt geschieht, werde ich später ansprechen.
Alles was Barbara von Werder zu dem Anschlag auf Herrn Hollenberg
ausgesagt hat, entspricht der Wahrheit. Dass sie einige Dinge nicht
mehr erinnert, ist bedauerlich, ändert aber an dem Wahrheitsgehalt
ihrer Aussage nichts.
Sie hat von Schiessübungen gesprochen, die sie und ich im
Frühjahr 1986 in Frankreich gemacht haben, um uns auf den Anschlag
auf Herrn Hollenberg vorzubereiten. In meiner Prozesserklärung
hatte ich diese Schiessübungen unerwähnt gelassen, es
ist aber richtig, dass sie stattgefunden haben.
Auch hier hatte Barbara von Werder allerdings eine Erinnerungslücke.
Sie sagte einmal, wir wären zu diesem Zweck "in der Normandie"
gewesen und an anderer Stelle glaubte sie zunächst, die nächst
größere Stadt zu dem Ort der Schiessübungen sei
La Rochelle gewesen, wobei sie dann selbst wohl auch merkte, dass
La Rochelle nicht in der Normandie liegt und brachte dies auch zum
Ausdruck.
Mit beiden Erwägungen (Normandie und La Rochelle) lag Barbara
von Werder falsch.
Tatsächlich haben wir die Schiessübungen in der Nähe
von Etel an der Küste der Bretagne unternommen.
Da ich mich nach der Aussage von Barbara von Werder zunächst
daran nicht erinnern konnte, wo in der Bretagne wir gewesen waren,
habe ich auf Anregung meiner Verteidiger Kartenmaterial studiert
und habe dabei folgendes rekonstruieren können:
Man fährt von Rennes über Vannes, Auray nach Belz, überquert
den Fluss Revière d'Etel, fährt weiter nach Plouhinec
und von dort an den Strand von Maguëro. Dort befinden sich
hinter ausgedehnten Dünen auf dem Strand 2 Bunker. In der näheren
und weiteren Umgebung waren damals keine Bunker auf dem Strand zu
sehen, nur im Dünenbereich. Einer der beiden Bunker war nach
meiner Erinnerung damals völlig verschlossen, der andere möglicherweise
aufgrund einer Detonation einigermaßen zerstört, aber
begehbar. In diesem Bunker haben wir mehrfach mit einer Pistole
Schiessübungen gemacht und die Patronenhülsen dort im
Sand verbuddelt.
Erst als Barbara von Werder im Rahmen ihrer Aussage in der Hauptverhandlung
erwähnte, dass sie vor diesen Schiessübungen früher
schon einmal in den Vereinigten Staaten geschossen hatte, fiel mir
wieder ein, dass sie mir davon erzählt hatte, bevor wir in
die Betragne gefahren sind, sozusagen als Beleg dafür, dass
sie nicht völlig waffenunerfahren war.
Ich habe Rechtsanwalt Euler über den Ort der Schiessübungen
in der Bretagne in Kenntnis gesetzt. Er konnte meine Angaben erst
vor kurzem überprüfen. Daher kommt diese Erklärung
erst jetzt.
Abschließend möchte ich betonen, dass ich niemanden
dazu angehalten habe, für mich oder einen anderen Angeklagten
in diesem Verfahren falsche Aussagen zu machen. Es hat sich auch
niemand dazu angeboten. Ich wäre auch nicht einfach passiv
geblieben, wenn Barbara von Werder auch nur im Ansatz eine Falschaussage
zu meinen Gunsten gemacht hätte. Sie hat schlicht die Wahrheit
gesagt."
|