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Erklärung von Rudolf Schindler vom 26. September 2002

verlesen von Rechtsanwalt Euler

"Die Vernehmung von Barbara von Werder ist zwar schon mehr als 2 Monate her, aber ich möchte darauf zurückkommen. Warum dies erst jetzt geschieht, werde ich später ansprechen.

Alles was Barbara von Werder zu dem Anschlag auf Herrn Hollenberg ausgesagt hat, entspricht der Wahrheit. Dass sie einige Dinge nicht mehr erinnert, ist bedauerlich, ändert aber an dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussage nichts.

Sie hat von Schiessübungen gesprochen, die sie und ich im Frühjahr 1986 in Frankreich gemacht haben, um uns auf den Anschlag auf Herrn Hollenberg vorzubereiten. In meiner Prozesserklärung hatte ich diese Schiessübungen unerwähnt gelassen, es ist aber richtig, dass sie stattgefunden haben.

Auch hier hatte Barbara von Werder allerdings eine Erinnerungslücke. Sie sagte einmal, wir wären zu diesem Zweck "in der Normandie" gewesen und an anderer Stelle glaubte sie zunächst, die nächst größere Stadt zu dem Ort der Schiessübungen sei La Rochelle gewesen, wobei sie dann selbst wohl auch merkte, dass La Rochelle nicht in der Normandie liegt und brachte dies auch zum Ausdruck.

Mit beiden Erwägungen (Normandie und La Rochelle) lag Barbara von Werder falsch.

Tatsächlich haben wir die Schiessübungen in der Nähe von Etel an der Küste der Bretagne unternommen.

Da ich mich nach der Aussage von Barbara von Werder zunächst daran nicht erinnern konnte, wo in der Bretagne wir gewesen waren, habe ich auf Anregung meiner Verteidiger Kartenmaterial studiert und habe dabei folgendes rekonstruieren können:

Man fährt von Rennes über Vannes, Auray nach Belz, überquert den Fluss Revière d'Etel, fährt weiter nach Plouhinec und von dort an den Strand von Maguëro. Dort befinden sich hinter ausgedehnten Dünen auf dem Strand 2 Bunker. In der näheren und weiteren Umgebung waren damals keine Bunker auf dem Strand zu sehen, nur im Dünenbereich. Einer der beiden Bunker war nach meiner Erinnerung damals völlig verschlossen, der andere möglicherweise aufgrund einer Detonation einigermaßen zerstört, aber begehbar. In diesem Bunker haben wir mehrfach mit einer Pistole Schiessübungen gemacht und die Patronenhülsen dort im Sand verbuddelt.

Erst als Barbara von Werder im Rahmen ihrer Aussage in der Hauptverhandlung erwähnte, dass sie vor diesen Schiessübungen früher schon einmal in den Vereinigten Staaten geschossen hatte, fiel mir wieder ein, dass sie mir davon erzählt hatte, bevor wir in die Betragne gefahren sind, sozusagen als Beleg dafür, dass sie nicht völlig waffenunerfahren war.

Ich habe Rechtsanwalt Euler über den Ort der Schiessübungen in der Bretagne in Kenntnis gesetzt. Er konnte meine Angaben erst vor kurzem überprüfen. Daher kommt diese Erklärung erst jetzt.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich niemanden dazu angehalten habe, für mich oder einen anderen Angeklagten in diesem Verfahren falsche Aussagen zu machen. Es hat sich auch niemand dazu angeboten. Ich wäre auch nicht einfach passiv geblieben, wenn Barbara von Werder auch nur im Ansatz eine Falschaussage zu meinen Gunsten gemacht hätte. Sie hat schlicht die Wahrheit gesagt."

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