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Presse

Datum:
19.08.2003

Zeitung:
Leserbrief an taz

Titel:
zu: Terroristen bekommen Recht (taz vom 19.08.2003)

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich habe selbst einmal früher in der taz gearbeitet und weis, dass die Seitenverantwortlichen reichlich Stress kurz vor Redaktionsschluss haben und u.a. deswegen manche Fehler sich in die tagtägliche Produktion einschleichen. Aber was sie sich heute "geleistet " haben, darf einer Redakteurin an sich nicht passsieren: Unter der Überschrift "Terroristen bekommen Recht" drucken sie eine Nachrichtenagenturmeldung über ein Verwaltungsgerichtsurteil zum derzeit in Berlin laufenden RZ-Prozess ab, in dem seit 2 Jahren gegen fünf Angeklagte verhandelt wird. Mit dieser Überschrift verstossen sie gegen das im bürgerlichen Recht (noch) verbriefte Neutralistätsgebot. Bisher ist noch keiner der Angeklagten verurteilt worden. Und selbst wenn dieser Skandalprozess bald mit einer Verurteilung endet, ist es auch im juristischen Sinne allerhöchst umstritten, die Verurteilten als "Terroristen" zu bezeichnen, nur weil ein Kronzeuge das in seinen höchst widersprüchlichen Aussagen unter Zuhilfestellung von Geheimdiensten behauptet. Ich erwarte eine Entschuldigung der taz bei den Betroffenen und bei uns LeserInnen.

Mit freundlichen Grüßen H. B.

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/taz190803a.htm