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Datum:
19.08.2003
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Zeitung:
Leserbrief an taz
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Titel:
zu: Terroristen bekommen Recht (taz
vom 19.08.2003)
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe selbst einmal früher in der taz gearbeitet und weis,
dass die Seitenverantwortlichen reichlich Stress kurz vor Redaktionsschluss
haben und u.a. deswegen manche Fehler sich in die tagtägliche Produktion
einschleichen. Aber was sie sich heute "geleistet " haben, darf
einer Redakteurin an sich nicht passsieren: Unter der Überschrift
"Terroristen bekommen Recht" drucken sie eine Nachrichtenagenturmeldung
über ein Verwaltungsgerichtsurteil zum derzeit in Berlin laufenden
RZ-Prozess ab, in dem seit 2 Jahren gegen fünf Angeklagte verhandelt
wird. Mit dieser Überschrift verstossen sie gegen das im bürgerlichen
Recht (noch) verbriefte Neutralistätsgebot. Bisher ist noch keiner
der Angeklagten verurteilt worden. Und selbst wenn dieser Skandalprozess
bald mit einer Verurteilung endet, ist es auch im juristischen Sinne
allerhöchst umstritten, die Verurteilten als "Terroristen" zu bezeichnen,
nur weil ein Kronzeuge das in seinen höchst widersprüchlichen Aussagen
unter Zuhilfestellung von Geheimdiensten behauptet. Ich erwarte
eine Entschuldigung der taz bei den Betroffenen und bei uns LeserInnen.
Mit freundlichen Grüßen H. B.
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