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Datum:
19.08.2003
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Zeitung:
Tageszeitung
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Titel:
Terroristen bekommen Recht
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Terroristen bekommen Recht
Im Rechtsstreit um die Übergabe von Akten hat ein mutmaßliches
Mitglied der terroristischen Revolutionären Zellen (RZ) vor
dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg errungen. Das Gericht
wertete die vom Bundesinnenministerium vorgenommenen Schwärzungen
in den Akten gestern in einem Urteil als rechtswidrig und hob die
Sperre auf. Der Hauptbelastungszeuge in dem Strafverfahren ist ein
ehemaliges RZ-Mitglied und hatte in Gesprächen mit dem Verfassungsschutz
umfangreiche Aussagen gemacht. Der Verfassungsschutz übergab
dem Strafsenat zwar 197 Seiten Gesprächprotokolle, bei denen
jedoch weite Teile geschwärzt waren. Das Innenministerium hatte
im Juli 2002 die Sperrerklärung abgegeben, nach der das Bekanntwerden
der geschwärzten Teile dem Wohl der Bundesrepublik schaden
würde. Im Urteil hieß es, die Begründung lasse nicht
erkennen, dass die Behörde neben den Interessen des Klägers
und ihrem Geheimhaltungsinteresse auch das staatliche Interesse
an einer Strafverfolgung hinreichend berücksichtigt habe."
Siehe hierzu: Leserbrief
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