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Aussageverweigerung

Aussageverweigerung bleibt eine konkrete Handlungsmöglichkeit, den § 129a ins Leere laufen zu lassen!

... Für ZeugInnen kann die generelle Aussageverweigerung anders als für Beschuldigte in der letzten Konsequenz neben Ordnungsgeld bis zu 6 Monate Beugehaft (innerhalb des selben Tatkomplexes) bedeuten. Dieses staatliche Druckmittel zur Durchsetzung der Denunziationspflicht zeigt allerorts (nicht nur in der linken Szene) seine Wirkung.
Beugehaft wird nicht nur angedroht, wie zB. im Memminger Abtreibungsprozeß (hier wurde 70 aussageunwilligen Zeuginnen Beugehaft angedroht, mit dem gewünschten Ergebnis, daß letztlich alle Aussagen machten), sondern auch verhängt. Jüngstes Beispiel hierfür innerhalb der linken Szene ist Ulf aus Bremen, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die radikal als Zeuge geladen wurde, die Aussage verweigerte und dafür 5 Monate Beugehaft aufgebrummt bekommen hat, und jetzt in Heimsheim im Knast sitzt.

Insofern hat die Forderung nach Aussageverweigerung was ZeugInnen angeht nicht nur eine politische sondern in ihren Konsequenzen für die Betroffenen auch eine sehr persönliche Ebene.

Letztere unter den Tisch fallen lassen zu wollen, um die durch die klare Forderung "Keine Aussagen - Keine Kooperation mit dem Staatsschutz" erkämpfte politische Stärke nicht zu gefährden, verhindert letztlich genau diese Stärke.

In der Realität sieht es doch zur Zeit so aus, daß die "Anna und Arthur haltens Maul Kampagne" seit den Schüssen an der Startbahn zwar große Kreise erreicht hat, von vielen für richtig befunden und unterstützt wird, in der konkreten Situation einer ZeugInnenladung und eines Verhörs dann aber die meisten Betroffenen doch 'ne Menge erzählen.

Die weitverbreitete Aussagebereitschaft der linken Szene alleine mit dem ständigen Wiederholen der richtingen Forderung bekämpfen zu wollen, heißt, die Kampagne für richtig und die Menschen für falsch zu erklären. Damit kommen wir nicht weiter...

Das folgende ist aus der sehr lesenswerten Broschüre aus Bochum 'Wenn die Sache irre wird - werden die Irren zu Profis. Infos und Texte zur Aussageverweigerung und Beugehaft' abgeschrieben.

Am 18.12.87 waren mit Schwerpunkt Ruhrgebiet 33 Wohnungen und Arbeitsplätze wg. RZ und Rote Zora durchsucht worden. Ein dreiviertel Jahr später folgten massenweise ZeugInnenvorladungen. Die meisten von ihnen standen im Zusammenhang mit der Verfolgung damals Abgetauchter. Zwei der Zeuginnen verweigerten die Aussage bis zum Schluß und wurdcn deswegen in Beugehaft genommen. U.a. durch den massiven juristischen und politischen Druck gegen dieses Vorgehen der BAW mußten die beiden nach mehrwöchiger haft wieder entlassen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß wegen dem bei einer Hausdurchsuchung im Herbst 88 (zum gleichen Komplex wg. eines Gesuchten beschlagnahmten Materials zu Aussageverweigerung gegen alle vier Bewohnerinnen ein 129a-Ver- fahren eingeleitet wurde. Begründung der Staatsschutzbehörden:

Die Bereitschaft zur Aussageverweigerung zu wecken oder zu bestärken, sei geeignet, das Vertrauen der RZ's in eine "breite solidarische Verschwiegenheit der Szene" zu stärken und sie auf diesem Wege zu zu einer Fortsetzung ihres "strafbaren Tuns" zu motivieren.

"Es gibt keine entlastenden Aussagen"

Es gibt keine entlastenden Aussagen. Das Interesse der Bundesanwaltschaft besteht gerade darin, nur Belastendes zu finden.

Anscheinend entlastende Aussagen können schnell in ihr Gegenteil verkehrt werden. Zumal es kaum absehbar ist, welche Informationen von der BAW zu Indizien gemacht werden können in Verfahren, in denen es häufig noch nicht einmal einen konkreten Tatvorwurf gibt. Die BAW ist sehr phantasievoll in dieser Hinsicht!

Es gibt keine harmlosen Aussagen

Schon aus der Begründung laufender Ermittlungsverfahren wird ersichtlich, daß es kaum Unverdächtiges in den Augen der Staatsschützer gibt. So müssen zB. als Indizien herhalten:

  • das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, obwohl ein eigenes Auto vorhanden ist.
  • die Beschäftigung mit sog. anschlagsrelevanten Themen.
  • das Treffen im Hinterzimmer einer Kneipe ohne am Telefon ausdrücklich den Zweck des Treffens zu nennen.
  • die Bekanntschaft mit Personen, die ihrerseits eines sog. Vergehens bezichtigt werden.

In der Begründung einiger Beugehaftanträge hieß es, daß "Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich" beweiserheblich seien, daß "durch persönliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen erklärbares Verhalten der Beschuldigten ermittelt werden muß, um es von Verhaltensweisen zu unterscheiden, die ihre Erklärung in dem Engagement der Beschuldigten für die terroristische Vereinigung RZ/ Rote Zora finden". Welches Verhalten wozu diente wird natürlich von Ermittlungsbeamten entschieden.

Auch Im privaten Bereich, zB. dem Zusammenwohnen in einer WG wird es schwierig mit harmlosen Antworten. Auf Fragen nach FreundInnen, Bekannten, Aufstehgewohnheiten, Krankheiten, Lese- und Telefoniergewohnheiten der beschuldigten Person zu antworten, das diese Dinge nicht bekannt seien, legt für das BKA den Sch1uß nahe, daß diese Person konspirativ gehandelt haben muß.

Beispiel: Telefongespräche

Eine Zeugin wird gefragt, ob ihre Mitbewohnerin X mit Y bekannt ist. Im Bemühen möglichst schwammig zu antworten, sagt die Zeugin: "Ich weiß nicht". Nun hat aber das BKA die Person X schon länger bespitzelt und ein Telefongespräch zwischen X und Y abgehört. Auf diesem Hintergrund, der der Zeugin nicht bekannt ist, wird die Aussage "ich weiß nicht" zur relevanten Information. Verheimlicht die Zeugin die Beziehung, weil sie ihr heikel erscheint, oder hat gar X selbst gegenüber der Zeugin die Beziehung zu Y verheimlicht? Beides deutete auf eine möglicherweise konspirative Beziehung zwischen X und Y hin.

Beispiel: Rasterfahndung

Auch scheinbar banale Aussagen können zur Aufstellung von Rastern dienen. Die harmlose Eigenschaft, Leser der Süddeutschen Zeitung zu sein, ließ Rolf Pohle in das Fangnetz des BKA laufen. Durch Observierung der Zeitungskioske in Athen wurde er beim Kauf einer solchen erwischt.

Im Rahmen der Rasterfahndung ergeben dann auch Fragen nach Krankheiten, Angewiesensein auf bestimmte Medikamente, Allergien, Kontaktlinsen einen Sinn.

Es gibt keine banalen Fragen

Auch scheinbar banale Fragen und solche, auf die es amtliche Antworten gibt, erfüllen ihren Zweck!!! Prinzipiell gilt, daß die BAW keine dummen Fragen stellt.

Beispiel: Verhöhrsituation

Die BAW stellt eine Reihe Fragen wie: "wo hat X zu einem bestimmten Zeitpunkt gewohnt?" - Natürlich wo er gemeldet war - "wo hat X gearbeitet?" etc.

Die Zeugin überlegt angestrengt, welche Frage ihr relativ harmlos erscheint, welche nicht. Ihr Zögern, Ausweichen, ihre schnelle Antwort können der BAW Hinweise auf sie möglicherweise interessierende Punkte in der Biographie der gesuchten Person geben.

ZeugInnenbefragungen finden in der Regel als Frage und Antwort-Spiel statt. Dh. die ZeugInnen bekommen nicht einen Fragenkatalog vorgelegt, wo sie von vorneherein einen Überblick über die einzelnen Fragen und deren mögliche Bedeutung haben und eventuell in Ruhe entscheiden können, welche Frage sie beantworten. Die BAW bemüht sich um die Atmosphäre eines Gesprächs. Blockiert eine Zeugin an einzelnen Punkten dieses Gesprächs muß sie dies häufig begründen. Diese zermürbende Situation hat zB. im Falle eines Hamburger Zeugen 3 Stunden gedauert. Die wenigsten ZeugInnen werden sich nach einer solchen Prozedur noch erinnern können, welche Informationen sie dem Staatsschutz gegeben haben.

Für den eigenen Schutz!

EinE ZeugIn ist schnell BeschuldigteR

In 129a-Verfahren können ZeugInnen im Nu selbst zu Beschuldigten werden, da die Bekanntschaft mit einer verdächtigen Person jede und jeden selbst in den Kreis verdächtiger Personen kommen läßt. Dies ist in der Vergangenheit schon häufig geschehen (in RAFVerfahren).

Insbesondere mit der Verweigerung der Aussage unter Berufung auf den § 55 belastet man/frau sich selbst. Im Kern besagt dieser Paragraph, daß Antworten, die eine mögliche Selbstbelastung beinhalten, verweigert werden können.

Diese Selbstbelastung kann durchaus von BKA und BAW für künftige Verfahren erwünscht sein.

Außerdem sieht das Gesetz vor, daß jeder Bezug auf den § 55 erstmal begründet werden muß. Eine schizophrene Situation, weil das heißt, daß mit der Begründung, warum eine solche Aussage etwas mit der eigenen Person zu tun hat und belastend sein könnte, jede Menge Informationen geliefert wird.

Ob die BAW bei der jeweiligen Frage den § 55 akzeptiert, hängt von ihrer Wilikür ab: wurden viele andere Fragen beantwortet, lassen sie vielleicht eine unbeantwortete zu.

Ist eine ZeugIn bereits Beschuldigte in einem anderen Verfahren, so ergibt sich daraus noch nicht automatisch das Recht auf Aussageverweigerung nach § 55. Denn auch in diesen Fällen behalten sich die Ermittlungsbehörden die Entscheidung darüber vor, ob ein Zusammenhang zwischen den Verfahren und damit ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Im schlimmsten Fall faßt die BAW die Berufung der ZeugIn auf den § 55 als Bestätigung der gegen sie erhobenen Vorwürfe auf.

Für die Zukunft ist noch vermehrt zu befürchten, daß die Bekanntgabe von Ermittlungsverfahren solange hinausgezögert wird, bis die ZeugInnen ihre Funktion erfüllt haben.

Aussagen schützen nicht vor weiteren Vorladungen

Die ZeugInnenvorladungen im Zusammenhang mit den Schüssen an der Starbahn West in Frankfurt zeigen: Auch Aussagen schützen nicht vor weiterer Verfolgung. Bei signalisierter Aussagebereitschaft kann eine ZeugIn immer wieder vorgeladen werden....

Das eigene Gewissen

JedeR wird sich die Frage stellen: Habe ich mich so verhalten, wie ich es richtig finde?

Bei Aussagen kann man/frau sich nie sicher sein, möglicherweise doch jemanden belastet zu haben.

Immer bleibt die Aussicht, bei einem späteren Prozeß Aussagen wiederholen zu müssen, die der Angeklagten Person möglicherweise Knast einbringen.... "

... Zu den oben genannten kommt noch hinzu, daß in Verfahren, in denen mehrere ZeugInnen geladen werden, deren gemeinsame Verweigerung der Aussage eine Spaltung der ZeugInnen in die, die keine "gefährlichen" Informationen zu bieten haben und solche, die eben etwas näher dran sind. und alleine deswegen die Aussage verweigern müssen, verhindern kann.

Zudem kann die Verweigerung der Aussage durch viele die Schwelle der BAW erhöhen, tatsichlich Beugehaft zu verhängen.

Vergessen werden sollte auch nicht, daß schon die Empörung darüber, daß dieser Staat das Recht hat, Menschen, die nicht mit dem Staatsschutz zusammen arbeiten wollen, bis zu einem halben Jahr in den Knast zu stecken, ausreichen kann, das Maul zu halten.

Was bleibt, ist die Frage nach den Gründen für die Diskrepanz zwischen Anspruch/Überzeugung und Wirklichkeit.

In der Wirklichkeit

Politisch wird die Aussageverweigerung mit dem Kampfverhältnis der Linken zum Staat begründet.

Vergessen werden darf dabei aber nicht, daß Repression unter anderem häufig deswegen so gut greift, weil sie eben auch Leute trifft die gar kein solches Verhältnis zum Staat haben, beziehungsweise mit eskalierten repressiven Mitteln überzogen werden, die ihrer eigenen Ebene des Widerstandes/Angriffs nicht entsprechen (zB. wenn "Autonome" plötzlich von Anti-Terror-Einheiten bekämpft werden, die früher gegen die Guerilla eingesetzt wurden).

Es ist eben ein Unterschied, ob Aussageverweigerung zu einem Teil der eigenen politischen Identität wird, oder aber ob die Politisierung erst über die Konfrontation mit der staatlichen Repression beginnt. Hier sind Geduld und Einfühlungsvermögen mehr angesagt, als das Konfrontieren mit super-straighten Positionen, die letzlich dem Druck der Beugehaft, nur einen weiteren Druck, nämlich den der politischen Ansprüche. entgegenstellen.

Es erscheint unwahrscheinlich, daß ein, solchermaßen im Schnellverfahren "überzeugter" (funktionalisierter?) Mensch Monate Knast durchstehen würde.

Aus Erfahrung wissen wir auch, daß die Bereitschaft zu Aussagen umso größer ist, je mehr Diskrepanz zu den verfolgten Inhalten oder Taten besteht (zB. Startbahn) bzw. je heftiger die Vorwürfe sind (zB. Kaindl-Verfahren), dem etwas entgegenzusetzen scheint häufig fast aussichtslos.

Zudem werden viele Menschen sehr unvorbereitet mit der Verhörsituation konfrontiert und reagieren dann aus Angst und Überforderung anders, als sie es vielleicht eigentlich beabsichtigt hatten....

Die Aussageverweigerungskampagne läßt sich nicht konsumieren, sie ist immer nur so stark wie die ernstgemeinte konsequente und gemeinsame Auseinandersetzung mit diesem Thema, die ja erst ermöglicht, daß die einzelnen sich entsprechend verhalten...

Der Preis

Hierzu nochmal einen Abschnitt aus der Bochumer Broschüre:

"Die Repressionsmöglichkeit der Beugehaft trifft jeden EinzelneN in ihrer gesamten Lebenssituation:

Sie/er ist nicht nur mal eben ein halbes Jahr weg vom Fenster, sondern sie hat weitreichende Konsequenzen zu tragen. An diesem Punkt stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Preis, der für die Verweigerung zu zahlen ist (nämlich Knast) und dem Schaden, den eine Aussage anrichten kann. Es gibt kein Patentrezept, was diese Frage eindeutig lösen könnte, denn jedeR ZeugIn ist in einer unterschiedlichen Situation, was ihre persönliche Lebensituation und den möglichen, von ihr/ihm gestifteten Schaden angeht."

Auch wenn wir meinen, daß jede nicht gemachte Aussage ein Gewinn ist, können wir die anfangs aufgeführten Argumente für Aussageverweigerung nicht einfach jeder individuellen Lebensituation überstülpen.

... Wir können die Entscheidung keineR abnehmen, ob sie/er letztlich bereit ist, die Gefahr auf sich zu nehmen, bis zu einem halben Jahr in den Knast zu gehen.

Wir können nur die Grundlagen, auf denen diese Entscheidung gefällt wird, zumindest zu einem Teil verändern:

Dazu gehört als allererstes ein solidarisches und genaues Diskussionsklima, in dem Ängste und Zweifel offen geäußert werden können. Das heißt nicht, die Richtigkeit der Aussageverweigerung zu bezweifeln, sondern anzuerkennen, daß der Staat ieser Verweigerung einen hohen Preis abverlangen kann, den nicht immer jede und jeder zahlen kann.

Zudem liegt es in der Verantwortung der Linken, zumindest die materiellen Kosten der Aussageverweigerung für die einzelnen gemeinsam zu tragen ... und nicht zuletzt ist es unsere politische Verantwortung, nicht nur für Aussageverweigerung zu streiten, sondern auch für die Abschaffung der Beugehaft als Mittel, den verordneten Denuziationszwang durchzusetzen, zu kämpfen...

Aussageverweigerung bleibt eine konkrete Handlungsmöglichkeit, den § 129a ins Leere laufen zu lassen!

Laßt uns die Bedingungen schaffen, daß möglichst viele Männer und Frauen diesen Weg gehen können!

Ana Lyse

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