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Berliner Bündnis für Freilassung

(Flugblatt als pdf-Datei)

Freiheit für Harald Glöde,

als Beschuldigter im RZ(Revolutionäre Zellen)-Verfahren seit dem 19.12.1999 in Untersuchungshaft

Im Hochsicherheitsbereich des Kriminalgerichtes Berlin-Moabit läuft seit März 2001 der Prozess gegen Axel Haug, Harald Glöde, Matthias Borgmann, Rudolf Schindler und Sabine Eckle.

Den Angeklagten wird Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) nach §129a und Anschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) und auf die Berliner Siegessäule vorgeworfen.

Die RZ bekannten sich bis Anfang der 90er Jahre zu militanten Aktionen gegen staatlich geschürten Rassismus, Militarismus und Kriegstreiberei.

Die Anklage wurde auf Grund von Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli zusammen geschustert. Dieser erkaufte sich seine Freiheit, indem er Andere belastete. Bereits im April 2000 aus der Haft entlassen, erhielt der Kronzeuge eine neue Identität, monatlich 2.400 DM, dazu das Geld für Miete, Telefon und Auto. Im Dezember 2000 wurde er in einem Scheinprozess zu zwei Jahren auf Bewährung "verurteilt".

Im Januar 2002 gestand Rudolf Schindler seine Mitgliedschaft in der RZ. Dazu räumte er die Beteiligung an den Knieschussattentaten auf Hollenberg (Chef der Berliner Ausländerbehörde) und Korbmacher (Vorsitzender Richter des Berliner Asylsenats) sowie den Anschlag auf die ZSA ein. Aufgrund seiner Aussage wurde die Untersuchungshaft für ihn und seine mitangeklagte Ehefrau Sabine Eckle ausgesetzt. Seine Strafe wurde auf maximal drei Jahre und neun Monate Gefängnis, bei Aussetzung zur Bewährung festgesetzt.

Im Februar 2002 wurde gegen eine Kaution von 50.000 Euro Matthias Borgmann freigelassen, nachdem ein Familienmitglied lebensgefährlich verletzt wurde. Kurz danach räumte Axel Haug Beziehungen zur RZ ein und wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt.

Das Verfahren ist von Anfang an durch eine Art der Verhandlungsführung gekennzeichnet, die den unbedingten Verurteilungswillen des Berliner Kammergerichts zeigt.

Viele Aussagen von Mousli sind im Gerichtsverfahren schon als Lügen entlarvt worden. Im MehringHof wurde kein Sprengstoff gefunden, nach Aussage des BKA war dort auch niemals welcher gelagert. Die vielen zu den unterschiedlichen Tatkomplexen geladenen Zeugen konnten in keinem Fall zur Erhärtung der Anklage beitragen.

Obwohl die Aussagen von Rudolf Schindler und Axel Haug wesentlich von denen des Kronzeugen Mousli abweichen, stellte das Kammergericht klar, dass eine Haftentlassung für Harald Glöde nur in Frage komme, wenn er irgend etwas gestehen würde.

Harald Glöde sitzt seit über 28 Monaten in Untersuchungshaft, weil er sein Recht als Beschuldigter auf Aussageverweigerung wahrnimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung findet keine Anwendung. Das Kammergericht hat in der Ablehnung des letzten Antrags auf Haftverschonung unverhohlen erklärt, dass die Haftfortdauer als Mittel zur Erpressung von Aussagen dient.

Untersuchungshaft als Erzwingungshaft!

Kommt zum Prozess:

Diese Justizfarce ist Donnerstags und Freitags um 9.15 Uhr im Saal 500 im Kriminalgericht Moabit zu betrachten!

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http://www.freilassung.de/zf/buendnis/010502.htm