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Freiheit für Harald Glöde,
als Beschuldigter im RZ(Revolutionäre Zellen)-Verfahren
seit dem 19.12.1999 in Untersuchungshaft
Im Hochsicherheitsbereich des Kriminalgerichtes Berlin-Moabit
läuft seit März 2001 der Prozess gegen Axel Haug, Harald
Glöde, Matthias Borgmann, Rudolf Schindler und Sabine Eckle.
Den Angeklagten wird Mitgliedschaft in den Revolutionären
Zellen (RZ) nach §129a und Anschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle
für Asylbewerber (ZSA) und auf die Berliner Siegessäule
vorgeworfen.
Die RZ bekannten sich bis Anfang der 90er Jahre zu
militanten Aktionen gegen staatlich geschürten Rassismus, Militarismus
und Kriegstreiberei.
Die Anklage wurde auf Grund von Aussagen des Kronzeugen
Tarek Mousli zusammen geschustert. Dieser erkaufte sich seine Freiheit,
indem er Andere belastete. Bereits im April 2000 aus der Haft entlassen,
erhielt der Kronzeuge eine neue Identität, monatlich 2.400
DM, dazu das Geld für Miete, Telefon und Auto. Im Dezember
2000 wurde er in einem Scheinprozess zu zwei Jahren auf Bewährung
"verurteilt".
Im Januar 2002 gestand Rudolf Schindler seine Mitgliedschaft
in der RZ. Dazu räumte er die Beteiligung an den Knieschussattentaten
auf Hollenberg (Chef der Berliner Ausländerbehörde) und
Korbmacher (Vorsitzender Richter des Berliner Asylsenats) sowie
den Anschlag auf die ZSA ein. Aufgrund seiner Aussage wurde die
Untersuchungshaft für ihn und seine mitangeklagte Ehefrau Sabine
Eckle ausgesetzt. Seine Strafe wurde auf maximal drei Jahre und
neun Monate Gefängnis, bei Aussetzung zur Bewährung festgesetzt.
Im Februar 2002 wurde gegen eine Kaution von 50.000
Euro Matthias Borgmann freigelassen, nachdem ein Familienmitglied
lebensgefährlich verletzt wurde. Kurz danach räumte Axel
Haug Beziehungen zur RZ ein und wurde daraufhin auf freien Fuß
gesetzt.
Das Verfahren ist von Anfang an durch eine Art der
Verhandlungsführung gekennzeichnet, die den unbedingten Verurteilungswillen
des Berliner Kammergerichts zeigt.
Viele Aussagen von Mousli sind im Gerichtsverfahren
schon als Lügen entlarvt worden. Im MehringHof wurde kein Sprengstoff
gefunden, nach Aussage des BKA war dort auch niemals welcher gelagert.
Die vielen zu den unterschiedlichen Tatkomplexen geladenen Zeugen
konnten in keinem Fall zur Erhärtung der Anklage beitragen.
Obwohl die Aussagen von Rudolf Schindler und Axel
Haug wesentlich von denen des Kronzeugen Mousli abweichen, stellte
das Kammergericht klar, dass eine Haftentlassung für Harald
Glöde nur in Frage komme, wenn er irgend etwas gestehen würde.
Harald Glöde sitzt seit über 28 Monaten in Untersuchungshaft,
weil er sein Recht als Beschuldigter auf Aussageverweigerung wahrnimmt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung findet keine Anwendung.
Das Kammergericht hat in der Ablehnung des letzten Antrags auf Haftverschonung
unverhohlen erklärt, dass die Haftfortdauer als Mittel zur
Erpressung von Aussagen dient.
Untersuchungshaft als Erzwingungshaft!
Kommt zum Prozess:
Diese Justizfarce ist Donnerstags und Freitags
um 9.15 Uhr im Saal 500 im Kriminalgericht Moabit zu betrachten!
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