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Berliner Bündnis für Freilassung

18.12.2000

2. Presseerklärung der Initiative "bis gleich..."

Zum Urteil gegen das mutmaßliche RZ-Mitglied Tarek Mousli

Diese Show ist erst einmal vorbei...,

so muss der Verlauf und des Ende dieses Prozesses gegen Tarek Mousli zusammengefasst werden.

Tarek Mousli war durch die Bundesanwaltschaft (BAW) und durch das Bundeskriminalamt (BKA) gut vorbereitet worden. Sein eigentlicher Verteidiger spielte in diesem Verfahren eine Statistenrolle. Die ersten drei Tage des viertägigen Prozesses verbrachte dieser schweigend und freundlich den Anklägern zunickend.

Einzig der Vorsitzende Richter Eckhart Dietrich hätte dem Angeklagten Tarek Mousli unangenehme Fragen stellen können. Doch auch er sah dazu keine Veranlassung. Vielmehr erklärte der Richter schon zu Beginn des ersten Verhandlungstages, dass Tarek Mousli aufgrund seiner Absprache mit der BAW mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen habe. Die Befragung des Richters war nicht nur wenig systematisch, sie fiel auch durch Oberflächlichkeit und schlechte Vorbereitung auf. So gelang es dem Vorsitzenden lange Zeit nicht, zwischen "Revolutionären Zellen" und "Roten Zellen" zu unterscheiden.

Bei dem Angeklagten setzte denn auch nach dem ersten Verhandlungstag, während dessen er - dem "Drehbuch" entsprechend - die Rolle des reuigen Sünders gespielt hatte, eine sichtliche Entspannung ein.

Eine lächerliche Komödie, würden nicht aufgrund der Aussage dieses "Angeklagten" vier Personen nun seit genau einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen.

Für eine Unterbrechung dieser Show hätten sicherlich die AnwältInnen der von Tarek Mousli Belasteten sorgen können. Sie waren allerdings vom Gericht nicht zugelassen worden.

So konnte Tarek Mousli, unterstützt durch die freundliche Ermunterung der Staatsanwaltschaft, unwidersprochen seine Version der Geschichte der "Revolutionären Zellen" darstellen. Zu keinem Zeitpunkt wurde geprüft, ob sein vermeintliches Geständnis glaubwürdig ist.

Dem Ziel der Anklage, die Darstellung Tarek Mouslis als vermeintliche Fakten festzuschreiben, ihren Zeugen für das kommende Verfahren sattelfest zu machen und ihn der Öffentlichkeit als glaubwürdig zu präsentieren, wurde nichts entgegengesetzt.

Wie am ersten Prozesstag angekündigt, wird Tarek Mousli zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und verlässt den Gerichtssaal als freier Mann.

Mit dem Abschluss seines Verfahrens haben die Ermittlungsbehörden weitere Fakten geschaffen, die zu einer Vorverurteilung der von ihm Belasteten beitragen sollen.

Allerdings wird es die BAW bei dem im Frühjahr beginnenden Verhandlung nicht mehr ganz so einfach haben, denn hier wird sich der "Zeuge der Anklage" anderen Fragen stellen und denen gegenübertreten müssen, die aufgrund seiner Aussagen im Gefängnis sitzen.

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http://www.freilassung.de/zf/buendnis/bg/bg181200.htm