21.08.2000
Berliner Bündnis für Freilassung
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
e-mail: info@freilassung.de
Berlin, den 21.08.2000
Pressemitteilung
Gründe für Haftverlängerung überzeugen nicht !
Am 4.08.2000 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß die
am 19.12.1999 wegen RZ (Revolutionäre Zellen) - Vorwürfen
Verhafteten Axel H., Harald G. und Sabine E. weierhin in Untersuchungshaft
bleiben müssen.
Der BGH begründet die Fluchtgefahr unter anderem damit, daß
eine Auslieferung "wegen derartiger 'politischer' Straftaten
im Ausland außerordentlich erschwert und in manchen Ländern
nicht zu erwarten ist".
Offensichtlich spielt der BGH auf die Freilassung von Lothar E. an, der
im Mai 2000 wegen der gleichen Vorwürfe in Kanada verhaftet worden
war. Auch zwei Anfang des Jahres in Frankreich wegen RZ-Vorwürfen
Festgenommene sind in der Zwischenzeit gegen Kaution frei.
Anstatt sich an dieser internationalen Justizpraxis zu orientieren,
bleiben die in Deutschland Verhafteten Axel H., Harald G. und Sabine E.
weiter im Knast - mittlerweile acht Monate. Die Haftbeschwerde des im April
2000 Verhafteten Matthias B. wurde zeitgleich abgelehnt.
Zwar stellt der BGH fest, daß die Aussagen des Kronzeugen Tarek M.
- der einzige Grund, warum die vier in Haft sitzen - Widersprüche
aufweisen, deutet dies aber als "Bemühen um
wahrheitsgemäße Angaben". Für den Kronzeugen Tarek M.
hat dieses "Bemühen" schon erste Früchte getragen -
befindet er sich doch bereits seit April 2000 auf freiem Fuß.
|