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Berliner Bündnis für Freilassung

21.08.2000

Berliner Bündnis für Freilassung
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
e-mail: info@freilassung.de

Berlin, den 21.08.2000

Pressemitteilung

Gründe für Haftverlängerung überzeugen nicht !

Am 4.08.2000 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß die am 19.12.1999 wegen RZ (Revolutionäre Zellen) - Vorwürfen Verhafteten Axel H., Harald G. und Sabine E. weierhin in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Der BGH begründet die Fluchtgefahr unter anderem damit, daß eine Auslieferung "wegen derartiger 'politischer' Straftaten im Ausland außerordentlich erschwert und in manchen Ländern nicht zu erwarten ist".

Offensichtlich spielt der BGH auf die Freilassung von Lothar E. an, der im Mai 2000 wegen der gleichen Vorwürfe in Kanada verhaftet worden war. Auch zwei Anfang des Jahres in Frankreich wegen RZ-Vorwürfen Festgenommene sind in der Zwischenzeit gegen Kaution frei.

Anstatt sich an dieser internationalen Justizpraxis zu orientieren, bleiben die in Deutschland Verhafteten Axel H., Harald G. und Sabine E. weiter im Knast - mittlerweile acht Monate. Die Haftbeschwerde des im April 2000 Verhafteten Matthias B. wurde zeitgleich abgelehnt.

Zwar stellt der BGH fest, daß die Aussagen des Kronzeugen Tarek M. - der einzige Grund, warum die vier in Haft sitzen - Widersprüche aufweisen, deutet dies aber als "Bemühen um wahrheitsgemäße Angaben". Für den Kronzeugen Tarek M. hat dieses "Bemühen" schon erste Früchte getragen - befindet er sich doch bereits seit April 2000 auf freiem Fuß.

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