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Berliner Bündnis für Freilassung

Berliner Bündnis für Freilassung

Presse - Erklärung

Berliner RZ-Verfahren:

Angeklagter seit 27 Monaten in Untersuchungshaft, weil er sein Recht auf Aussageverweigerung wahrnimmt.

Am 22. März 2002 jährt sich mit dem 64. Verhandlungstag vor dem Berliner Kammergericht der Beginn des Prozesses in Sachen Revolutionäre Zellen (RZ) gegen Harald Glöde, Axel Haug, Matthias Borgmann, Sabine Eckle und Rudolf Schindler. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach §129a vorgeworfen. Alleinige Grundlage für die Anklage sind die Aussagen von Tarek Mousli, der nach seiner Verhaftung im November 1999 Kronzeuge der Anklage wurde.

Dieses Verfahren ist von Anfang an durch eine Art der Verhandlungsführung gekennzeichnet, die den unbedingten Verurteilungswillen des Berliner Kammergerichts zeigt. In den Befragungen des Kronzeugen durch die Verteidigung wurden in vielen Fällen seine Lügen offensichtlich. Die vielen zu den unterschiedlichen Tatkomplexen geladenen Zeugen konnten in keinem Fall zur Erhärtung der Anklage beitragen.

Mittlerweile erhielten vier der Angeklagten Haftverschonung. Matthias Borgmann aus familiären Gründen, drei machten Einlassungen im Verfahren. Ihre Aussagen stehen größtenteils in direktem Widerspruch zu den Aussagen des Kronzeugen. Vom Gericht wird aber nur der Teil zur Kenntnis genommen, der den Kronzeugen zu bestätigen scheint.

Harald Glöde bleibt nach 27 Monaten weiter in Untersuchungshaft, weil er sein Recht als Beschuldigter auf Aussageverweigerung wahrnimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung findet keine Anwendung. Das Kammergericht hat in der Ablehnung des letzten Antrags auf Haftverschonung unverhohlen die Untersuchungshaft als Mittel zur Erzwingung von Aussagen erklärt.

Montag, 18. März 2002

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