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ZeugInnen

Staatsanwaltschaft Frankfurt ./. Werner R. aus Hagen

(Stand 20.6.2000)

Wir wenden uns an Sie/Euch weil wir Öffentlichkeit herstellen und um Ihre/Eure Unterstützung bitten möchten. Wir, das sind Freunde und Freundinnen von Werner R.

Werner R. ist vielen als politisch aktiver Mensch, als Mitglied einer Hagener KünsterInnen-Gruppe und der IG Medien bekannt. Werner R.braucht unsere Unterstützung und Solidarität. Er ist quasi über Nacht zum Objekt bundesdeutscher Terroristenfahndung geworden.

Was ist passiert ?

Am 17. Januar dieses Jahres (um ca. 20:30 Uhr) haben Beamte und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Staatsschutzes in Zivil die Wohnung der Wohngemeinschaft, in der Werner R. seit 20 Jahren lebt, und sein Atelier durchsucht. In der Wohnung wurden zunächst eine Mitbewohnerin und eine Besucherin an die Wand gestellt, nach Waffen durchsucht und nach dem Aufenthaltsort von Werner R. gefragt. Daraufhin wurde sein Atelier mit gezogenen Waffen gestürmt. Werner R. war zu dieser Zeit alleine im Atelier und fühlte sich durch die martialisch auftretende Staatsmacht massiv bedroht.

Nach der Atelierdurchsuchung fuhren die BeamtInnen mit ihm in die WG-Wohnung und durchsuchten sie vollständig, also auch die privaten Räume der MitbewohnerInnen. Vier Stunden stellten 15 BeamtInnen alles auf den Kopf. Alles fand ihr Interesse vom profanen Flugblatt bis zu persönlichen Briefen und Tagebuchaufzeichnungen.

Die anfängliche Nervosität und Aufgeregtheit der BeamtInnen legte sich während der Durchsuchung. Dies änderte sich wieder, als sie darauf stießen, dass Werner R. neben der deutschen auch die schweizer Staatsangehörigkeit besitzt. Bei der Durchsuchung war allerdings der Schweizer Pass, den er seit 1992 besitzt und bei seinen persönlichen Unterlagen wähnte, nicht aufzufinden. Er hatte den Verlust nicht bemerkt, da er ihn nur selten nutzte.

Daraufhin begann eine akribische Durchleuchtung seiner Lebensverhältnisse (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge), Liebesbeziehungen (Briefe, Fotos) und politischen Aktivitäten.

Beschlagnahmt wurden Briefe aus Nicaragua von seinem Aufenthalt dort 1984, ein nicht abgeschickter Brief an eine frühere Freundin, die 1989 verhaftet wurde und für das BKA zum terroristischen Umfeld zählt, und z.B. auch ein Notizzettel mit einer Verabredung zum Schlittenfahren.

Nach über 20 Jahren...

Wie wir später der Presse entnahmen, war Anlass der Aktion die Verhaftung von zwei vermeintlichen Mitgliedern der Revolutionären Zellen in Frankreich einen Tag zuvor (Sonja S. (67) und Christian G. (58)). Die Haftbefehle wurden mit der Beteiligung an drei Sprengstoff bzw. Brandanschlägen auf AKW-Zulieferfirmen in den Jahren 1977/78 begründet bei denen Sachschaden entstand.

Beide sollen seit dieser Zeit unter falschem Namen in Frankreich gelebt haben, Christian G. seit mehreren Jahren mit der Identität eines Schweizer Staatsbürgers - und zwar unter dem Namen von Werner R..

Die Beiden sind zur Zeit gegen Kaution auf freiem Fuß, bis über den Auslieferungsantrag der BRD entschieden ist (erste Anhörung Ende Juni).

Die Befragung als "Zeuge"

Nach der Durchsuchung (um ca. 0.30 Uhr) ging es dann ins Hagener Polizeipräsidium zur weiteren Befragung als Zeuge. Hier wurde Werner R. unter anderem nach seinen Kontakten zur linken Szene befragt. Später nutzten die BKA-Beamten den Begriff terroristische Szene.

Werner R. gab an, zu der Frau, an die er 1989 hatte schreiben wollen, Anfang der 80er Jahre freundschaftlichen Kontakt gehabt zu haben.

Außerdem kenne er aus seiner Jugendzeit (ein Kneipenkontakt im Alter von 16 Jahren) einen Menschen, der später wegen Mitgliedschaft in der Bewegung 2.Juni verurteilt wurde und kurze Zeit in der Hagener Justizvollzugsanstalt (JVA) einsaß. Diesem hatte er schriftlich angeboten, Bücher zu schicken, die dieser aber nicht brauchte.

Und zu guter Letzt wohnte Werner R. 1975 in Köln in einer Wohngemeinschaft, in der für zwei Wochen der Rechtsanwalt Klaus Croissant wohnte, der zu der Zeit in Düsseldorf verteidigte.

Die Vernehmung dauerte bis ca. 2.30 Uhr.

Bei der erneuten Befragung am Morgen des gleichen Tages eröffneten die Beamten Werner R., dass sie seine Angabe, sich das Verschwinden des Passes nicht erklären zu können, für nicht glaubwürdig hielten, weil er so zahlreiche Kontakte zu terroristischen Personen habe. Er wurde aufgefordert, endlich die Wahrheit zu sagen und es wurde ihm damit gedroht, dass er jetzt noch Zeuge sei, aber dass sich dies schnell ändern könne.

Es geht den Ermittlungsbehörden offensichtlich nicht nur darum, das Verschwinden des Passes zu klären. Damit muss Werner R. davon ausgehen, dass gegen ihn der Verdacht besteht, sich in irgendeiner Form strafbar gemacht zu haben - und so ist er nicht mehr nur Zeuge, sondern gleichzeitig Verdächtigter, also ein tatverdächtigter Zeuge.

Die Aussagefreiheit von Verdächtigten

Werner R. hat sich nun entschieden, weitere Aussagen zu verweigern, weil er selbst verdächtigt wird. Einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung einige Tage nach der Durchsuchung ist Werner R nicht nachkommen (niemand ist verpflichtet zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen).

Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Frankfurt im März ist er in Begleitung seiner Anwältin gefolgt. Er hat dort die Aussage verweigert. Er nahm damit ein Aussage-Verweigerungsrecht für sich in Anspruch, dass Verdächtigten zusteht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt versuchte mit der Verhängung von 1000 DM Zwangsgeld weitere Aussagen zu erzwingen. Die Anwältin von Werner R. beantragte beim Landgericht Frankfurt, die Verhängung des Zwangsgelds aufzuheben. Dies hat das Landgericht am 20.04.2000 nach Aktenlage, die der Zeuge nicht kennt, als im Wesentlichen unbegründet zurückgewiesen.

Nach erneuter Vorladung zur Staatsanwaltschaft Frankfurt am 16.5. hat der Staatsanwalt Rath nun Beugehaft bei Gericht beantragt.

Der Gesinnungsparagraph §129a StGB

Solange die Justiz Werner R. keinen Glauben schenkt und ihm somit indirekt unterstellt, er hätte den Pass zur Verfügung gestellt, besteht offensichtlich gegen ihn der Verdacht der Strafvereitelung bzw. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, also des Verstoßes gegen §129a StGB.

Der § 129a wurde in den siebziger Jahren ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Er bedeutete eine Verschärfung des § 129 (kriminelle Vereinigung). Mit dem § 129a werden i.d.R. keine konkreten Handlungen verfolgt, sondern die Gesinnung der Beschuldigten.

Er gehört zu einem Paket zahlreicher Gesetzesänderungen zur Terrorismusbekämpfung während einer Gesetzgebungshysterie zur Inneren Sicherheit in jener Zeit.

Dabei ist die Definition schwammig, so dass z.B. HausbesetzerInnen oder AKW GegnerInnen unter diesen Paragraphen fielen: Schon das Aufhängen eines Transparentes (Solidarität mit dem Hungerstreik der politischen Gefangenen) hat einige mit Hilfe des §129a , wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; direkt ins Gefängnis gebracht.

Vor allem gegen BuchhändlerInnen, VerlegerInnen oder Menschen, die sich für die Rechte von politischen Gefangenen einsetzten, wurden zahlreiche Verfahren eingeleitet.

Für die Abschaffung des § 129a

Seit Jahren gibt es seitens der liberalen Öffentlichkeit die Forderung nach der Streichung der Terrorismusgesetzgebung aus den 70er Jahren, bisher wurden aber nur die Kronzeugenregelung und der § 88 a StGB (Zensurparagraph) abgeschafft.

Unterstützt wird diese Forderung unter Anderen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Republikanischen Anwaltsverein, der Strafverteidigerinitiative mit Sitz in Köln und der Humanistischen Union. Von einer SPD/Grünen-Regierung wurde ursprünglich erwartet, dass sie dieses von internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisierte Geschichtserbe endgültig beseitigt.

Wir brauchen Ihre / Eure Unterstützung

Neben einer moralischen Unterstützung Werner R.'s halten wir die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit in diesem Fall für unbedingt notwendig, um die Ermittlungswut anscheinend unterbeschäftigter Behörden einzudämmen. Es darf nicht sein, dass aufgrund phantasievoller Tatkonstrukte Menschen in ein Ermittlungsverfahren verstrickt und mit Gefängnis bedroht werden.

Darum bitten wir Sie/Euch, im Rahmen Ihrer/Eurer Möglichkeiten gegen das Vorgehen des BKA/Staatsanwaltschaft zu protestieren, um die Beugehaft oder weitergehende Sanktionen gegen Werner R. zu verhindern.

Anbei finden Sie / findet Ihr eine Postkarte, die wir unterschrieben an den Hessischen Minister der Justiz, Herrn Dr. Christian Wagner, Luisenstr. 13 in 65185 Wiesbaden zu senden bitten, um einen ersten Protest bei der Stelle einzubringen, die im Moment Einfluss nehmen könnte.

Wir werden Sie/Euch über die Entwicklungen weiter auf dem Laufenden halten.

Die Arbeit der Anwältin und die Öffentlichkeitsarbeit kosten Geld. Deshalb bitten wir auch um Geldspenden auf das

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