Brief Nr. 5 7.1.2003
Staatsanwaltschaft Frankfurt ./. Werner R.
es ist vorbei, endlich, nach fast drei Jahren der Verfolgung,
Bespitzelung und der stillen aber stetigen Bedrohung gegen Werner
R.!
Am 5.12.2002 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Strafvereitelung gegen Werner R. eingestellt.
Damit ist wohl auch das allerletzte Kapitel in dieser unsäglichen
Geschichte endlich zu Ende.
Hier eine Kurzfassung der "letzten" Ereignisse:
Am 22.8.2000 lehnt das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von
Jutta Limbach den Antrag der Frankfurter Staatsanwaltschaft vertreten
durch Staatsanwalt (StA) Rath ab, Werner R. in Beugehaft zu nehmen.
Der Haftbefehl wird aufgehoben, Werner R. kann sich wieder frei
bewegen.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte für
viele die Geschichte ein glückliches Ende gefunden.
Nicht so für StA Rath. Durch Telefonüberwachung und Vernehmung
von Mitbewohnerinnen von Werner R. versucht er Belastendes gegen
den "Zeugen" und Informationen über die Solidaritätsbewegung
in Erfahrung zu bringen.
Die ganze Zeit besteht der Antrag auf Beugehaft der Staatsanwaltschaft
Frankfurt gegen Werner R. weiter fort. Erst im Oktober 2001 zieht
StA Rath diesen Antrag zurück, damit ist die Beugehaft endgültig
vom Tisch.
Im gleichen Zug leitet er aber ein Ermittlungsverfahren gegen Werner
R. wegen des Verdachts der Strafvereitelung ein. Und dies, nachdem
die Staatsanwaltschaft Frankfurt (StA Rath) fast zwei Jahre lang
und durch alle Instanzen behauptet hatte, dass sie keinerlei Verdacht
gegen Werner R. hegt, um ihn so mit Beugehaft bedrohen zu können.
Im Frühjahr 2002 wird StA Rath aus gesundheitlichen Gründen
abgelöst. Am 5.12.2002 stellt dessen Nachfolger, StA Rauchhaus,
das Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO ein.
Nach Auskunft unserer Rechtsanwältin Anne Mayer bedeutet eine
Einstellung nach § 170 StPO, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht
für die Tatbestandsverwirklichung fehlt und deshalb auch Freispruch
im Vorverfahren genannt wird. Oder anders ausgedrückt: an den
ganzen Verdächtigungen gegen Werner R. war und ist nichts dran.
Fast drei Jahre hat die StA gebraucht um zu dieser Erkenntnis zu
kommen und sich entsprechend zu verhalten - drei Jahre in denen
ein normales Leben für Werner R. nur sehr eingeschränkt
möglich war.
Wir haben schon darauf angestossen, dass diese Zeit jetzt vorbei
ist, vor allem aber darauf, daß Werner R. in Zukunft wieder
die Möglichkeit hat, sich mit ganzem Kopf und Bauch mit den
positiven und produktiven Dingen des Lebens zu befassen.
Kontakt: QUADRUX Buchladen - Lange Str. 21 - 58089 Hagen
e-mail: buchladen@quadrux.de
siehe auch Brief von Werner R.
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