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ZeugInnen

Brief Nr. 5 7.1.2003

Staatsanwaltschaft Frankfurt ./. Werner R.

es ist vorbei, endlich, nach fast drei Jahren der Verfolgung, Bespitzelung und der stillen aber stetigen Bedrohung gegen Werner R.!

Am 5.12.2002 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung gegen Werner R. eingestellt. Damit ist wohl auch das allerletzte Kapitel in dieser unsäglichen Geschichte endlich zu Ende.

Hier eine Kurzfassung der "letzten" Ereignisse:

Am 22.8.2000 lehnt das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Jutta Limbach den Antrag der Frankfurter Staatsanwaltschaft vertreten durch Staatsanwalt (StA) Rath ab, Werner R. in Beugehaft zu nehmen.

Der Haftbefehl wird aufgehoben, Werner R. kann sich wieder frei bewegen.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte für viele die Geschichte ein glückliches Ende gefunden.

Nicht so für StA Rath. Durch Telefonüberwachung und Vernehmung von Mitbewohnerinnen von Werner R. versucht er Belastendes gegen den "Zeugen" und Informationen über die Solidaritätsbewegung in Erfahrung zu bringen.

Die ganze Zeit besteht der Antrag auf Beugehaft der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Werner R. weiter fort. Erst im Oktober 2001 zieht StA Rath diesen Antrag zurück, damit ist die Beugehaft endgültig vom Tisch.

Im gleichen Zug leitet er aber ein Ermittlungsverfahren gegen Werner R. wegen des Verdachts der Strafvereitelung ein. Und dies, nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt (StA Rath) fast zwei Jahre lang und durch alle Instanzen behauptet hatte, dass sie keinerlei Verdacht gegen Werner R. hegt, um ihn so mit Beugehaft bedrohen zu können.

Im Frühjahr 2002 wird StA Rath aus gesundheitlichen Gründen abgelöst. Am 5.12.2002 stellt dessen Nachfolger, StA Rauchhaus, das Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO ein.

Nach Auskunft unserer Rechtsanwältin Anne Mayer bedeutet eine Einstellung nach § 170 StPO, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht für die Tatbestandsverwirklichung fehlt und deshalb auch Freispruch im Vorverfahren genannt wird. Oder anders ausgedrückt: an den ganzen Verdächtigungen gegen Werner R. war und ist nichts dran.

Fast drei Jahre hat die StA gebraucht um zu dieser Erkenntnis zu kommen und sich entsprechend zu verhalten - drei Jahre in denen ein normales Leben für Werner R. nur sehr eingeschränkt möglich war.

Wir haben schon darauf angestossen, dass diese Zeit jetzt vorbei ist, vor allem aber darauf, daß Werner R. in Zukunft wieder die Möglichkeit hat, sich mit ganzem Kopf und Bauch mit den positiven und produktiven Dingen des Lebens zu befassen.

Kontakt: QUADRUX Buchladen - Lange Str. 21 - 58089 Hagen

e-mail: buchladen@quadrux.de

siehe auch Brief von Werner R.

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