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ZeugInnen Ratte

Was tun ..., wenn die Staatsanwaltschaft Dir eine Vorladung als ZeugIn zuschickt ?!

Zur Vorgeschichte: Am Sonntag, den 19. Dezember 1999, wurden im Rahmen einer bundesweiten Großaktion der Bundesanwaltschaft (BAW) Axel H., Sabine E. und Harald G. auf Grund der Aussagen von Tarek Mousli verhaftet. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" RZ (Revolutionäre Zellen) und Beteiligung an verschiedenen Aktionen vorgeworfen. Die BAW ermittelt nach §129a. Dieser Gummiparagraph ermöglicht ihnen, in alle nur denkbaren Richtungen zu ermitteln und dabei bleibt das persönliche wie auch das Arbeitsumfeld der Betroffenen nicht verschont.

Das Besondere an der jetzigen Situation ist, dass Tarek Mousli sich der BAW als Kronzeuge andient und dass die BAW darauf angewiesen ist, die Aussagen ihres Kronzeugen zu untermauern, da selbst in juristischen Fachkreisen Kronzeugen als äußerst suspekt gelten. Deshalb wurde die Kronzeugenregelung zu Ende 1999 erstmal abgeschafft.

Tarek Mousli war von Anfang der achtziger bis Anfang der neunziger Jahre Teil der Berliner Kollektiv- und linksradikalen Szene. Wir wissen, dass er versucht andere Menschen reinzureiten, um seinen eigenen Hals zu retten. Dies kann zur Folge haben, dass die BAW verschiedenste Menschen als ZeugInnen der Staatsanwaltschaft vorlädt, um seine Aussagen zu untermauern. Wir können zur Zeit nicht einschätzen, wen es treffen kann.


Wie geht die BAW vor, wenn sie eine ZeugIn haben wollen:

  1. In der Regel zuerst Vorladungen zu den Bullen
    (was in diesem Fall §129a auch Landeskriminalamt oder Bundeskriminalamt sein kann). Zu dieser Vorladung muss und sollte mensch nicht hingehen! Egal, was die Bullen sagen oder ob sie einem persönlich abholen wollen, dort muss mensch nicht hin!
  2. Vorladung zur Staatsanwaltschaft (Bundesanwaltschaft).
    Dort muss mensch erscheinen, aber nie ohne juristischen Beistand (AnwältIn). In der Regel liegt zwischen den Vorladungen etwas Zeit (mind. 1 Woche). Außerdem haben die AnwältInnen auch die Möglichkeit, mit der BAW über den Vernehmungstermin zu verhandeln, da sie auch nicht zu jedem Zeitpunkt verfügbar sind.

Was tun, wenn's mich und dich erwischt:

  1. Ruhe bewahren !

  2. Sich bei uns und/ oder beim EA melden !

  3. Mit FreundInnen reden

  4. AnwältInnen aufsuchen

  5. Dahin zu kommen, keine Aussagen machen!

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