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Was tun ..., wenn die Staatsanwaltschaft Dir eine Vorladung als ZeugIn
zuschickt ?!
Zur Vorgeschichte: Am Sonntag, den 19. Dezember 1999, wurden
im Rahmen einer bundesweiten Großaktion der Bundesanwaltschaft
(BAW) Axel H., Sabine E. und Harald G. auf Grund der Aussagen von
Tarek Mousli verhaftet. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer "terroristischen
Vereinigung" RZ (Revolutionäre Zellen) und Beteiligung
an verschiedenen Aktionen vorgeworfen. Die BAW ermittelt nach §129a.
Dieser Gummiparagraph ermöglicht ihnen, in alle nur denkbaren
Richtungen zu ermitteln und dabei bleibt das persönliche wie
auch das Arbeitsumfeld der Betroffenen nicht verschont.
Das Besondere an der jetzigen Situation ist, dass Tarek Mousli
sich der BAW als Kronzeuge andient und dass die BAW darauf angewiesen
ist, die Aussagen ihres Kronzeugen zu untermauern, da selbst in
juristischen Fachkreisen Kronzeugen als äußerst suspekt
gelten. Deshalb wurde die Kronzeugenregelung zu Ende 1999 erstmal
abgeschafft.
Tarek Mousli war von Anfang der achtziger bis Anfang der neunziger
Jahre Teil der Berliner Kollektiv- und linksradikalen Szene. Wir
wissen, dass er versucht andere Menschen reinzureiten, um seinen
eigenen Hals zu retten. Dies kann zur Folge haben, dass die BAW
verschiedenste Menschen als ZeugInnen der Staatsanwaltschaft vorlädt,
um seine Aussagen zu untermauern. Wir können zur Zeit nicht
einschätzen, wen es treffen kann.
Wie geht die BAW vor, wenn sie eine ZeugIn haben wollen:
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In der Regel zuerst Vorladungen zu den Bullen
(was in diesem Fall §129a auch Landeskriminalamt oder
Bundeskriminalamt sein kann). Zu dieser Vorladung muss und sollte
mensch nicht hingehen! Egal, was die Bullen sagen oder ob sie einem
persönlich abholen wollen, dort muss mensch nicht hin!
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Vorladung zur Staatsanwaltschaft (Bundesanwaltschaft).
Dort muss mensch erscheinen, aber nie ohne juristischen Beistand
(AnwältIn). In der Regel liegt zwischen den Vorladungen
etwas Zeit (mind. 1 Woche). Außerdem haben die AnwältInnen
auch die Möglichkeit, mit der BAW über den Vernehmungstermin
zu verhandeln, da sie auch nicht zu jedem Zeitpunkt verfügbar
sind.
Was tun, wenn's mich und dich erwischt:
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Ruhe bewahren !
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Sich bei uns und/ oder beim EA melden
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Mit FreundInnen reden
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AnwältInnen aufsuchen
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Dahin zu kommen, keine Aussagen machen!
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