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Spendenaufruf für Lothar Ebke

Seit März 2001 läuft in Kanada das Auslieferungsverfahren gegen Lothar Ebke.
Dieses Verfahren war, ist und wird sehr teuer, da nach kanadischem Recht der eigene Anwalt selber bezahlt werden muß, egal wie der Prozeß ausgeht. Die Auswahl an erfahrenen und korrekten Anwälten mit Erfahrungen in Auslieferungsfragen ist nicht sehr groß - sein jetziger Anwalt kommt aus Toronto - und die Anflug- und Kommunikationswege sind entsprechend weit. Da Lothar zumindest in Yellowknife arbeiten kann, fließt viel dieses Geldes in den Prozess.

Da dies aber nicht genügt, hier dieserSpendenaufruf für Lothar


Ein Überblick zum Zustand und Zustandekommen
des Auslieferungsverfahrens gegen Lothar Ebke

Wie alles begann

Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die ersten Hinweise auf Maßnahmen der Behörden in der BRD und Kanada vom Sommer 1999 stammen, nachdem bei der ersten Durchsuchung von Mouslis Wohnung eine Postkarte aus Yellowknife gefunden wurde. Das BKA vermutete eine Zeit lang bei Lothar und einer ebenfalls aus Deutschland stammenden Freundin könnte es sich um 2 Personen handeln, von denen in einem bei der Durchsuchung Mouslis gefundener Brief eines vermeintlichen RZ-Mitgliedes die Rede war.
Nach Mouslis erneuter Verhaftung im November definierte Mousli in seinen Aussagen Lothars Position als Nicht-Mitglied in der RZ. Dies änderte sich drastisch nach der erfolglosen Durchsuchung des Mehringhofs und dem drohenden Ende der Kronzeugenregelung (31. Dezember 1999). Am 30. 12. 1999 führte Mousli Lothar als bisher unbenanntes Mitglied der Berliner RZ ein. Dies führte zu dem jetzigen Haftbefehl.

Die Verhaftung

Am 18. Mai 2000 war es dann soweit: Lothar wurde von einem sich als Kunden ausgebenden Beamten aus dem Haus gelockt, zu Boden geworfen, an Händen und Füssen gefesselt (Mousli hatte gesagt, Lothar könne Karate) und dann mit einigen Schürfwunden in ein Fahrzeug gebracht, wo ihm diverse Haft- und Durchsuchungsbefehle vorgelesen wurden.
Während nun das Haus gestürmt und »gesichert« wurde, fuhr man Lothar ins Polizeirevier, zwecks Fingerabdrücken usw.
Am folgenden Tag gab es die erste Vorführung vor einem Richter (in Kanada sind alle Gerichtstermine öffentlich) und Lothar wurde in den örtlichen Knast eingewiesen.
Die lokale und nationale Presse war schon auf den Fall angesprungen und Lothars Name und Photo waren überall zu sehen (»Mörder / Terrorist«).

Nach der Verhaftung

Kurz nach Lothars Verhaftung in Yellowknife wurde das Haus seiner Eltern durchsucht. Gegen ihn wurde ein weiteres Verfahren eröffnet mit dem Vorwurf der Verletzung von Einwanderungsbestimmungen, eine Schiene die als »zweites Standbein« der Behörden benutzt wurde. (Dieses Strafverfahren ist im April 2002 eingestellt worden.)
Lothar beauftragte dann zwei Anwälte mit der Vertretung seiner Interessen, darunter einen Auslieferungs- (Extradition) -Spezialisten aus Toronto.
Vier Wochen später wurde Lothar auf Kaution entlassen, weil seine Verhaftung nicht nur Staub aufgewirbelt, sondern auch Freunde und Bekannte mobilisiert hatte, die in der Lage waren den Richter von der geringen Fluchtgefahr und der nicht vorhandenen öffentlichen Gefährdung zu überzeugen.

Das 1. Verfahren vor Gericht

Nach einigen Terminverschiebungen begann das Auslieferungsverfahren im Dezember 2000 zum Themenschwerpunkt: Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens und Rechtmäßigkeit der Verhaftung.
Nachdem im Frühjahr 2001 Richter Vertes die Argumente der Verteidigung verwarf, lief die 2. Runde der Auslieferungsanhörung im Mai 2001, Schwerpunkte diesmal: Die Strafbarkeit der deutschen Vorwürfe in Kanada, insbesondere der § 129a, die Aufgaben und Vorgehensweisen des kanadischen Justizministeriums sowie die beantragte Überstellung der beschlagnahmten Sachen nach Deutschland.
Im September 2001 veröffentlichte Richter Vertes seine Entscheidung, zu den ersten 2 Punkten zugunsten der Staatsanwaltschaft, die Überstellung aber lehnte er ab. Trotz des eindeutigen Beschlusses ist die Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums nur teilweise erfolgt.
Lothar wurde durch diesen Beschluss wieder in Haft genommen, legte umgehend Berufung ein und wurde etwa 14 Tage später wiederum auf Kaution entlassen, bis zur Entscheidung über die Berufung.

Das Berufungsverfahren vor Gericht

Die für Januar 2002 angesetzte Berufungsverhandlung wurde auf Lothars Antrag von einem Berufungsgericht verschoben, da zunächst die Entscheidung des kanadischen Justizministers abgewartet werden sollte. Das Justizministerium befasst sich mit der »politischen« Seite der Auslieferung, der Richter stellt nur die Rechtmäßigkeit fest.
Der Justizminister entschied im August 2002, vielfach vorgebrachte Bedenken von Lothar, seinem Anwalt und von Freunden verwerfend, dass die Ausliefung ohne Bedingungen (wie beantragt) erfolgen könne. Erneut legte Lothar auch gegen diese Entscheidung Berufung ein und der Termin für die Berufungsverhandlung wurde auf Januar 2003 festgelegt und Lothar angewiesen, sich 5 Tage vor Beginn der Berufung in Haft zu begeben.
Im Januar 2003 hörte ein Berufungsgericht (drei RichterInnen aus Yellowknife, dem Yukon und Alberta) die Argumente von Lothars Verteidiger. Zur großen Überraschung aller Beteiligten verkündete das Gericht bereits am zweiten Verhandlungstag, ohne die Argumente der Staatsanwaltschaft zu hören, dass es die Berufung in allen Punkten verwerfe. Lothars Haftfortdauer wurde angeordnet. Lothars Anwalt legte Berufung gegen diese Entscheidung beim höchsten Gericht Kanadas, dem Supreme Court of Canada, ein.
Nach erneuter gerichtlicher Kautionsverhandlung im Februar 2003 wurde Lothar auf Kaution entlassen, die Summe allerdings verdoppelt und seine Bewegungfähigkeit weiter eingeschränkt. Weiterhin darf er die Stadt Yellowknife nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden.

Die jetzige Situation

Das Verfahren befindet sich derzeit in der Phase der schriftlichen Beantragung. Dies dürfte ungefähr im April abgeschlossen sein. Etwa vier bis sechs Monate danach wird das Gericht entscheiden, ob es den Fall zur Verhandlung zulassen wird. Falls es den Fall nicht hören will, endet das Auslieferungsverfahren hier und Lothar wird im Laufe des Herbstes ausgeliefert werden. Will das Oberste Gericht das Verfahren aber hören, dauert es voraussichtlich nochmals mehr als ein Jahr, bis eine Entscheidung verkündet wird.

Dieses Auslieferungsverfahren war, ist und wird sehr teuer.
Deshalb dieser dringende Aufruf.

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Berliner Bündnis für Freilassung
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