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Spendenaufruf für Lothar Ebke
Seit März 2001 läuft in Kanada das
Auslieferungsverfahren gegen Lothar Ebke.
Dieses Verfahren war, ist und wird sehr teuer, da nach kanadischem
Recht der eigene Anwalt selber bezahlt werden muß,
egal wie der Prozeß ausgeht. Die Auswahl an erfahrenen
und korrekten Anwälten mit Erfahrungen in Auslieferungsfragen
ist nicht sehr groß - sein jetziger Anwalt kommt aus
Toronto - und die Anflug- und Kommunikationswege sind entsprechend
weit. Da Lothar zumindest in Yellowknife
arbeiten kann, fließt viel dieses Geldes in den Prozess.
Da dies aber nicht genügt, hier dieserSpendenaufruf
für Lothar
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Ein Überblick zum Zustand und Zustandekommen
des Auslieferungsverfahrens gegen Lothar Ebke
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Wie alles begann
Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die ersten Hinweise
auf Maßnahmen der Behörden in der BRD und Kanada
vom Sommer 1999 stammen, nachdem bei der ersten Durchsuchung
von Mouslis Wohnung eine Postkarte aus Yellowknife gefunden
wurde. Das BKA vermutete eine Zeit lang bei Lothar und einer
ebenfalls aus Deutschland stammenden Freundin könnte
es sich um 2 Personen handeln, von denen in einem bei der
Durchsuchung Mouslis gefundener Brief eines vermeintlichen
RZ-Mitgliedes die Rede war.
Nach Mouslis erneuter Verhaftung im November definierte
Mousli in seinen Aussagen Lothars Position als Nicht-Mitglied
in der RZ. Dies änderte sich drastisch nach der erfolglosen
Durchsuchung des Mehringhofs und dem drohenden Ende der
Kronzeugenregelung (31. Dezember 1999). Am 30. 12. 1999
führte Mousli Lothar als bisher unbenanntes Mitglied
der Berliner RZ ein. Dies führte zu dem jetzigen Haftbefehl.
Die Verhaftung
Am 18. Mai 2000 war es dann soweit: Lothar wurde von einem
sich als Kunden ausgebenden Beamten aus dem Haus gelockt,
zu Boden geworfen, an Händen und Füssen gefesselt
(Mousli hatte gesagt, Lothar könne Karate) und dann
mit einigen Schürfwunden in ein Fahrzeug gebracht,
wo ihm diverse Haft- und Durchsuchungsbefehle vorgelesen
wurden.
Während nun das Haus gestürmt und »gesichert«
wurde, fuhr man Lothar ins Polizeirevier, zwecks Fingerabdrücken
usw.
Am folgenden Tag gab es die erste Vorführung vor einem
Richter (in Kanada sind alle Gerichtstermine öffentlich)
und Lothar wurde in den örtlichen Knast eingewiesen.
Die lokale und nationale Presse war schon auf den Fall angesprungen
und Lothars Name und Photo waren überall zu sehen (»Mörder
/ Terrorist«).
Nach der Verhaftung
Kurz nach Lothars Verhaftung in Yellowknife wurde das Haus
seiner Eltern durchsucht. Gegen ihn wurde ein weiteres Verfahren
eröffnet mit dem Vorwurf der Verletzung von Einwanderungsbestimmungen,
eine Schiene die als »zweites Standbein« der
Behörden benutzt wurde. (Dieses Strafverfahren ist
im April 2002 eingestellt worden.)
Lothar beauftragte dann zwei Anwälte mit der Vertretung
seiner Interessen, darunter einen Auslieferungs- (Extradition)
-Spezialisten aus Toronto.
Vier Wochen später wurde Lothar auf Kaution entlassen,
weil seine Verhaftung nicht nur Staub aufgewirbelt, sondern
auch Freunde und Bekannte mobilisiert hatte, die in der
Lage waren den Richter von der geringen Fluchtgefahr und
der nicht vorhandenen öffentlichen Gefährdung
zu überzeugen.
Das 1. Verfahren vor Gericht
Nach einigen Terminverschiebungen begann das Auslieferungsverfahren
im Dezember 2000 zum Themenschwerpunkt: Verfassungsmäßigkeit
des Verfahrens und Rechtmäßigkeit der Verhaftung.
Nachdem im Frühjahr 2001 Richter Vertes die Argumente
der Verteidigung verwarf, lief die 2. Runde der Auslieferungsanhörung
im Mai 2001, Schwerpunkte diesmal: Die Strafbarkeit der
deutschen Vorwürfe in Kanada, insbesondere der §
129a, die Aufgaben und Vorgehensweisen des kanadischen Justizministeriums
sowie die beantragte Überstellung der beschlagnahmten
Sachen nach Deutschland.
Im September 2001 veröffentlichte Richter Vertes seine
Entscheidung, zu den ersten 2 Punkten zugunsten der Staatsanwaltschaft,
die Überstellung aber lehnte er ab. Trotz des eindeutigen
Beschlusses ist die Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums
nur teilweise erfolgt.
Lothar wurde durch diesen Beschluss wieder in Haft genommen,
legte umgehend Berufung ein und wurde etwa 14 Tage später
wiederum auf Kaution entlassen, bis zur Entscheidung über
die Berufung.
Das Berufungsverfahren vor Gericht
Die für Januar 2002 angesetzte Berufungsverhandlung
wurde auf Lothars Antrag von einem Berufungsgericht verschoben,
da zunächst die Entscheidung des kanadischen Justizministers
abgewartet werden sollte. Das Justizministerium befasst
sich mit der »politischen« Seite der Auslieferung,
der Richter stellt nur die Rechtmäßigkeit fest.
Der Justizminister entschied im August 2002, vielfach vorgebrachte
Bedenken von Lothar, seinem Anwalt und von Freunden verwerfend,
dass die Ausliefung ohne Bedingungen (wie beantragt) erfolgen
könne. Erneut legte Lothar auch gegen diese Entscheidung
Berufung ein und der Termin für die Berufungsverhandlung
wurde auf Januar 2003 festgelegt und Lothar angewiesen,
sich 5 Tage vor Beginn der Berufung in Haft zu begeben.
Im Januar 2003 hörte ein Berufungsgericht (drei RichterInnen
aus Yellowknife, dem Yukon und Alberta) die Argumente von
Lothars Verteidiger. Zur großen Überraschung
aller Beteiligten verkündete das Gericht bereits am
zweiten Verhandlungstag, ohne die Argumente der Staatsanwaltschaft
zu hören, dass es die Berufung in allen Punkten verwerfe.
Lothars Haftfortdauer wurde angeordnet. Lothars Anwalt legte
Berufung gegen diese Entscheidung beim höchsten Gericht
Kanadas, dem Supreme Court of Canada, ein.
Nach erneuter gerichtlicher Kautionsverhandlung im Februar
2003 wurde Lothar auf Kaution entlassen, die Summe allerdings
verdoppelt und seine Bewegungfähigkeit weiter eingeschränkt.
Weiterhin darf er die Stadt Yellowknife nicht verlassen
und muss sich täglich bei der Polizei melden.
Die jetzige Situation
Das Verfahren befindet sich derzeit in der Phase der schriftlichen
Beantragung. Dies dürfte ungefähr im April abgeschlossen
sein. Etwa vier bis sechs Monate danach wird das Gericht
entscheiden, ob es den Fall zur Verhandlung zulassen wird.
Falls es den Fall nicht hören will, endet das Auslieferungsverfahren
hier und Lothar wird im Laufe des Herbstes ausgeliefert
werden. Will das Oberste Gericht das Verfahren aber hören,
dauert es voraussichtlich nochmals mehr als ein Jahr, bis
eine Entscheidung verkündet wird.
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Dieses Auslieferungsverfahren war, ist und wird sehr teuer.
Deshalb dieser dringende Aufruf.
Spendet an:
Berliner Bündnis für Freilassung
Spendenkonto: Martin Poell,
Konto-Nr.: 2705-104
BLZ 100 100 10
Postbank Berlin,
Stichwort "Freilassung"
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