Datum:
25.03.2004
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AutorIn:
AStA der TU Berlin
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Anschrift:
TU- Berlin
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Stellungnahme zum RZ-Urteil
Stellungnahme des AStA der TU Berlin zu den Urteilen
im Prozess gegen die angeblichen Mitglieder der RZ
(Revolutionären Zellen). Einer der Verurteilten hat vor
seiner Verhaftung und leider umgehenden Entlassung durch
die TU Berlin lange Jahre einen beispielhaften Einsatz
für die ausländischen MitbürgerInnen und Studierenden
als Leiter des akademischen Auslandsamtes der TU Berlin
gezeigt. Matthias, du wirst nicht vergessen.
Am 18. März ging einer der lächerlichsten Schauprozesse in deutschen Gerichten zuende. Nach einem mehr als dreijährigen Prozess sprach das Kammergericht die Angeklagten der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an mehreren Anschlägen für schuldig.
Wir, der AStA der TU Berlin fordern eine Neuverhandlung des Prozesses gegen die angeblichen Mitglieder der RZ (Revolutionäre Zellen) und die Aufhebung der Urteile gegen Sabine, Harald, Matthias, Rudolf und Axel
Dieser Prozess war von Anfang an eine Farce. Hier ging es darum, ein politisches Urteil gegen die (inzwischen aufgelösten) RZ zu fällen, nicht um die Angeklagten und ihre Schuld.
Die Verurteilung stützt sich in Gänze auf einen völlig unglaubwürdigen Kronzeugen, der gegen die Angeklagten aussagte, um sich selbst vor einer langjährigen Haftstrafe - aus genau den gleichen Gründen, die nun zur Verurteilung der Angeklagten führten - zu schützen. Nicht nur mehrere offensichtliche Falschaussagen des Kronzeugen vor Gericht, auch die permanenten Widersprüche in die dieser sich während des Prozesses verwickelte, interessierten das Kammergericht nicht bei dem Ziel ein politisches Urteil zu fällen.
Auch wurde der Verteidigung in diesem Prozess des öfteren das ihr zustehende Prozessmaterial und die Akteneinsicht verwehrt.
Wir stellen fest, dass der Begriff Rechtsstaat nach diesem Schauprozess in Deutschland nur noch eine leere Worthülse ist und fordern, dieses politische Gesinnungsurteil zu widerrufen.
Der Prozess muss neu aufgerollt werden und der Kronzeuge sollte sich wegen wiederholter Falschaussagen verantworten müssen.
AStA der TU Berlin, 25.3.2004
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