www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

indymedia

Prozessauftakt gegen vermeintliches RZ-Mitglied

Am heutigen Donnerstag, den 15. Januar 2009, begann vor dem OLG-Stuttgart der §129a-Prozess gegen Thomas Kram. Er soll von 1976 bis 1994 Mitglied in den Revolutionären Zellen gewesen sein und innerhalb dieser eine Rolle als Rädelsführer eingenommen haben.

Um 9 Uhr trafen die ersten ProzessbesucherInnen an der Aussenstelle des Oberlandesgericht Stuttgart auf dem Gelände der JVA-Stammheim ein. Vor dem Betreten des Gerichtssaals mussten sie sich durchsuchen lassen, alles was sie mit sich führten in ein Schließfach geben und sich ausweisen. Mit Verzögerung begann schließlich um 9:50 die Verhandlung.

Nachdem der 5. Strafsenat des OLG den Raum betreten hatte, wendete die vorsitzende Richterin sich an die ProzessbeobachterInnen. "Ich möchte darauf hinweisen: Es ist üblich, dass sich Prozessbesucher erheben wenn das Gericht den Saal betritt". Nach dieser Belehrung stellte sie die Personalien des Angeklagten fest. Daraufhin wurde die Bundesanwaltschaft gebeten die Anklageschrift zu verlesen.

Die Revolutionären Zellen hatten das Ziel "eine gewaltsame Veränderung der bestehenden Verhältnisse in der BRD" herbeizuführen. Während ihres Bestehens verübte sie zu diesem Zweck 186 Anschläge u.a. gegen staatliche Behörden. Obwohl dies offiziell abgelehnt wurde "gab es faktisch eine Führung (innerhalb der Revolutionären Zellen) der Mitglieder die sich über Jahre hinweg bewährt hatten". Thomas "zählte zu den Denkern" innerhalb der Gruppe und soll mehrere Erklärungen der Revolutionären Zellen verfasst haben. Dementsprechend habe er sich der Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer "terroristischen Vereinigung" schuldig gemacht, strafbar nach Paragraph 129a StGB. So die Ausführungen der Bundesanwaltschaft. Diese stützt sich hierbei nahezu ausschließlich auf Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli.

Nachdem der Angeklagte sich nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, verlas die Vorsitzende eine "Selbstleseverfügung". Bis zum 5. Februar sollten alle Prozessbeteiligten mehrere Ausgaben der RZ-Zeitung "Revolutionärer Zorn", mehrere Bekennerschreiben und sonstige Schriften der Revolutionären Zellen lesen (u.a. "Geschlechterkampf im Untergrund", "Gerd Albartus ist tot" und "Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit", "this is not a love song").

Bereis nach 40 Minuten endete der 1. Prozesstag um 10:30. Fortgesetzt wird die Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag den 22. Januar um 9:30. Bereits jetzt ist der Prozess auf mehrere Monate hinweg terminiert.

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/thomas/prozess_01.htm