indymedia
Prozessauftakt gegen vermeintliches RZ-Mitglied
Am heutigen Donnerstag, den 15. Januar 2009, begann vor dem OLG-Stuttgart
der §129a-Prozess gegen Thomas Kram. Er soll von 1976 bis 1994 Mitglied
in den Revolutionären Zellen gewesen sein und innerhalb dieser
eine Rolle als Rädelsführer eingenommen haben.
Um 9 Uhr trafen die ersten ProzessbesucherInnen an der Aussenstelle
des Oberlandesgericht Stuttgart auf dem Gelände der JVA-Stammheim
ein. Vor dem Betreten des Gerichtssaals mussten sie sich durchsuchen
lassen, alles was sie mit sich führten in ein Schließfach
geben und sich ausweisen. Mit Verzögerung begann schließlich
um 9:50 die Verhandlung.
Nachdem der 5. Strafsenat des OLG den Raum betreten hatte, wendete
die vorsitzende Richterin sich an die ProzessbeobachterInnen. "Ich
möchte darauf hinweisen: Es ist üblich, dass sich Prozessbesucher
erheben wenn das Gericht den Saal betritt". Nach dieser Belehrung
stellte sie die Personalien des Angeklagten fest. Daraufhin wurde
die Bundesanwaltschaft gebeten die Anklageschrift zu verlesen.
Die Revolutionären Zellen hatten das Ziel "eine gewaltsame
Veränderung der bestehenden Verhältnisse in der BRD" herbeizuführen.
Während ihres Bestehens verübte sie zu diesem Zweck 186
Anschläge u.a. gegen staatliche Behörden. Obwohl dies
offiziell abgelehnt wurde "gab es faktisch eine Führung (innerhalb
der Revolutionären Zellen) der Mitglieder die sich über
Jahre hinweg bewährt hatten". Thomas "zählte zu den Denkern"
innerhalb der Gruppe und soll mehrere Erklärungen der Revolutionären
Zellen verfasst haben. Dementsprechend habe er sich der Mitgliedschaft
und Rädelsführerschaft in einer "terroristischen Vereinigung"
schuldig gemacht, strafbar nach Paragraph 129a StGB. So die Ausführungen
der Bundesanwaltschaft. Diese stützt sich hierbei nahezu ausschließlich
auf Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli.
Nachdem der Angeklagte sich nicht zu den Vorwürfen äußern
wollte, verlas die Vorsitzende eine "Selbstleseverfügung".
Bis zum 5. Februar sollten alle Prozessbeteiligten mehrere Ausgaben
der RZ-Zeitung "Revolutionärer Zorn", mehrere Bekennerschreiben
und sonstige Schriften der Revolutionären Zellen lesen (u.a.
"Geschlechterkampf im Untergrund", "Gerd Albartus ist tot" und "Wir
müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit", "this is not
a love song").
Bereis nach 40 Minuten endete der 1. Prozesstag um 10:30. Fortgesetzt
wird die Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag den 22. Januar
um 9:30. Bereits jetzt ist der Prozess auf mehrere Monate hinweg
terminiert.
|