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taz 19.02.2009

Bewährung für Revolutionäre Zellen

In Stuttgart endet heute das Verfahren gegen Thomas K., früher Mitglied der Revolutionären Zellen, mit einer Absprache. VON CHRISTOPH VILLINGER

Wenn das Oberlandesgericht Stuttgart am heutigen Donnerstag das Urteil im Verfahren gegen den inzwischen 60-jährigen Thomas K. wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) sprechen wird, dürfte es keine Überraschungen mehr geben. "Zwei Jahre auf Bewährung" lautet der in langen Gesprächen zwischen Verteidigung, Bundesanwaltschaft (BAW) und dem Gericht ausgehandelte Urteilsspruch.

Ursprünglich warf die BAW dem gelernten Pädagogen eine seit Mitte der 70er-Jahre bis Anfang der 90er-Jahre durchgehend bestehende "Mitgliedschaft" in den RZ vor, erweitert um den Vorwurf der "Rädelsführerschaft", da Thomas K. "zumindest ab 1983 eine der dominierenden Persönlichkeiten" in den RZ gewesen sein soll.

Die sich als sozialrevolutionäre Stadtguerilla verstehenden RZ verübten bis zu ihrer Auflösung Anfang der 90er-Jahre 186 Anschläge. Höhepunkte ihrer "Flüchtlingskampagne" gegen die damalige Ausländer- und Asylpolitik in der BRD waren zwei Knieschussattentate auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg am 28. Oktober 1986 und auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Günther Korbmacher am 1. September 1987. Der Angeklagte Thomas K. sollte laut Anklageschrift zwar nicht konkret an den Taten beteiligt, sich aber "nachhaltig" für die beiden Knieschussanschläge "eingesetzt" und die Bekennerschreiben mit verfasst haben. Beweisen wollte dies die BAW durch Aussagen ihres Kronzeugen Tarek Mousli.

Doch im Plädoyer von Bundesanwalt Christian Monka spielte die ursprüngliche Anklageschrift keine Rolle mehr. Sein Kronzeuge Mousli war ihm keine Silbe mehr wert, und Monka zeigte sich sichtlich erleichtert, dass "dies wohl das letzte große Verfahren gegen ein RZ-Mitglied gewesen sein dürfte".

Im Gegenzug hatte Thomas K. in einer von seinen Anwälten vorgetragenen Erklärung eingeräumt, sich Mitte der 80er-Jahre aktiv an der Debatte rund um die "Flüchtlingskampagne" der RZ beteiligt zu haben. Da er allerdings 1976 mit dem später als RZ-Mitglied verurteilten Gerd Albartus festgenommen worden war, galt er als "verbrannt" und konnte sich nicht mehr an konkreten Aktionen beteiligen. "Insofern hatte er einen Sonderstatus", heißt es in der Einlassung. Als Thomas K. Ende 1987 wieder in das Visier der Fahnder geriet, floh er und stellte sich erst 2006. Thomas K. räumt zudem ein, einen Entwurf zu dem Text "Gerd Albartus ist tot" verfasst zu haben. Dieses von den RZ 1991 veröffentlichte Papier, das sich mit der Hinrichtung von Albartus durch die Carlos-Gruppe befasste, spielte bei der Selbstauflösung der RZ eine wichtige Rolle.

Somit dürfte heute wohl auch das dritte Verfahren seit 2004 wegen RZ-Mitgliedschaft mit einem Deal Einlassung gegen Bewährungsstrafe enden. 2004 endete ein Verfahren gegen fünf Angeklagte in Berlin aufgrund der umstrittenen Aussagen des Kronzeugen Mousli mit zum Teil über vierjährigen Haftstrafen. Danach scheute sich die BAW, ihren Kronzeugen erneut zu präsentieren. Aktuell ist nur noch die wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft im feministischen Flügel der RZ, der "Roten Zora", gesuchte 57-jährige Juliane B. auf der Flucht.

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