Datum:
24.11.1999
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Zeitung:
taz
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Titel:
Das BKA verursacht Zellschäden
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Das BKA verursacht Zellschäden
Ein mutmaßlicher Anführer der "Revolutionären
Zellen" wurde gestern verhaftet. Ihm werden zwei Schusswaffenattentate
und ein Sprengstoffanschlag zur Last gelegt
In einer bundesweit angelegten Razzia gegen einen mutmaßlichen
Rädelsführer der "Revolutionären Zellen" hat die
Generalbundesanwaltschaft gestern insgesamt acht Wohnungen durchsucht,
davon allein fünf in Berlin. Die Maßnahmen richteten sich gegen
den 40-jährigen Berliner Tarek M., dem die Beteiligung an zwei
Schusswaffenattentaten und die Herbeiführung einer
Sprengstoffexplosion vorgeworfen wird.
M. wurde festgenommen und sollte heute dem Untersuchungsrichter
vorgeführt werden. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den
Deutschlibanesen, im Jahr 1986 den damaligen Leiter der Berliner
Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, vor seiner Wohnung in
Zehlendorf durch Schüsse in die Beine verletzt zu haben. Knapp ein
Jahr später soll M. in Lichterfelde von einem Motorrad aus auf den
heute ebenfalls pensionierten Vorsitzenden Richter am
Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, geschossen haben.
Außerdem habe er an einem Sprengstoffanschlag auf die Zentrale
Sozialhilfestelle für Asylbewerber 1987 mitgewirkt. In einem
Bekennerschreiben hatten die "Revolutionären Zellen" die
Opfer der Schusswaffenanschläge für die bundesdeutsche
Asylpolitik verantwortlich gemacht.
Beide Körperverletzungsdelikte sind verjährt. Der erweiterte
Haftbefehl gegen M. lautet auf Rädelsführerschaft in einer
terroristischen Vereinigung in den Jahren von 1986 bis 1996 sowie
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. In dem Durchsuchungsbeschluss
hieß es, "aufgrund des Abschiebeschicksals engster
Familienangehöriger" sei M. damit befasst gewesen, die für
den Kampf gegen die Abschiebepraxis des Staates relevanten Anschlagsziele
auszuspähen. Noch 1995 habe er etwa 10 Kilogramm gestohlenen
Sprengstoff in einem von ihm angemieteten Keller in Prenzlauer Berg
aufbewahrt. Der gleiche Sprengstoff sei in mindestens drei Fällen bei
Anschlägen der RZ verwendet worden. Der deutsche Staatsangehörige
war deswegen schon im Mai festgenommen worden, später aber unter
Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden.
Neben vier Objekten, die Tarek M. zugeordnet wurden, durchsuchten die
Beamten auch vier Wohnungen von so genannten Kontaktpersonen. Dabei gingen
die BKA-Beamten in zumindest einem Fall nicht gerade zimperlich vor. Bei
dem 42-jährigen Georg Maurer (Name geändert) in Treptow
beschlagnahmten die etwa 10 eingesetzten Ermittler nicht nur
Kontoauszüge und Briefe von Maurer, gegen den nach Auskunft der
Bundesanwaltschaft kein Tatverdacht vorliegt. Die Polizisten verweigerten
den sechs- bzw. zehnjährigen Kindern der Mitbewohnerin, die an diesem
Morgen auch noch eine Erdkundeklausur schreiben sollten, zunächst den
Schulweg. "Erst auf mein Drängen durfte ich die Kinder
schließlich zur Schule bringen", berichtete die Betroffene. Auch
die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt wurde Maurer verweigert.
Die Generalbundesanwaltschaft begründete die Maßnahme mit den
"freundschaftlichen Kontakten" zu Tarek M.. Maurer sagte dagegen,
er habe zwar von 1986 bis 1989 mit M. in einer Wohngemeinschaft in
Kreuzberg gelebt. Danach sei der Kontakt aber abgebrochen.
Andreas Spannbauer
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