Datum:
30.03.2001
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Zeitung:
Süddeutsche Zeitung
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Titel:
Schindler muss doch vor Gericht
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Schindler muss doch vor Gericht
Ihm wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Der mutmaßliche Ex-Terrorist muss sich voraussichtlich doch
vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hob die Entscheidung des Berliner Kammergerichts auf.
Schindler wird unter anderem vorgeworfen, Mitglied in einer terroristischen
Vereinigung gewesen zu sein. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft
verübte er 1986 und 1987 Anschläge auf den Chef der Berliner
Ausländerbehörde und den Bundesverwaltungsrichter Günter
Korbmacher. Beide wurden verletzt.
Schindler war am 15. Februar vom Landgericht Frankfurt am Main
vom Vorwurf der Beteiligung am OPEC-Überfall im Jahr 1975 freigesprochen
worden. In dem Prozess war der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein zu
neun Jahren Haft verurteilt worden. Auch Außenminister Joschka
Fischer hatte als Zeuge ausgesagt.
Der Generalbundesanwalt erhob trotzdem gegen Schindler Anklage wegen Mitgliedschaft
bei der "Berliner Zelle" der Revolutionären Zellen
von 1985 bis 1990. Das Kammergericht Berlin lehnte die Eröffnung
eines Prozesses aus Verfahrensgründen ab. Die Bundesanwaltschaft
legte darauf Beschwerde beim BGH ein, der dieser nun stattgab.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis,
er habe zunächst einer Frankfurter Gruppierung der Revolutionären
Zellen und später der "Berliner Zelle" angehört.
Diese sei als eigene terroristische Vereinigung anzusehen. Seine
Aktivitäten in Berlin könnten daher gesondert verfolgt
werden.
Das BGH setzte den gegen Schindler bestehenden Haftbefehl wieder
in Kraft. Er befindet sich nach Angaben eines BGH-Sprechers wieder
in Polizeigewahrsam.
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