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Presse

Datum:
30.03.2001

Zeitung:
Netzeitung

Titel:
Schindler kommt in Berlin vor Gericht

Schindler kommt in Berlin vor Gericht

Rudolf Schindler wird nun doch in Berlin der Prozess gemacht. Das hat der BGH entschieden.

KARLSRUHE. Der mutmaßliche Ex-Terrorist Rudolf Schindler muss sich vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag auf Beschwerde des Generalbundesanwalts einen Beschluss Kammergerichts auf.

Das Berliner Gericht hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Schindler wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an mehreren Anschlägen abgelehnt. Der 58-Jährige wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt. Inzwischen befindet er sich laut einem BGH-Sprecher bereits wieder in Polizeigewahrsam.

Zunächst Freispruch

Das Landgericht Frankfurt hatte Schindler, der den terroristischen "Revolutionären Zellen" angehört haben soll, am 15. Februar vom Vorwurf der Beteiligung am OPEC-Überfall im Jahr 1975 freigesprochen.

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft verübte Schindler 1986 und 1987 Anschläge auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde sowie auf den Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher. Beide Opfer wurden verletzt. Außerdem wird Schindler die Beteiligung an einem Sprengstoff-Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber zur Last gelegt.

Berliner Richter: Nur eine Straftat

Das Kammergericht hatte seine Ablehnung des Verfahrens damit begründet, dass Schindlers gesamte Beteiligung in den Revolutionären Zellen von 1975 bis 1990 prozessrechtlich eine einzige Straftat war. Weil niemand zwei Mal wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden dürfe, hätte das Landgericht Frankfurt im Opec-Prozess auch die Berliner Aktivitäten Schindlers mitverhandeln müssen. Der BGH hielt dem entgegen, dass Schindler 1978 ins Ausland abgetaucht und seine Mitgliedschaft in den RZ dadurch unterbrochen habe. Zudem habe er zunächst in der Frankfurter RZ-Gruppierung und später der "Berliner Zelle" angehört. Diese sei als eigene terroristische Vereinigung anzusehen.

(dpa)

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