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Presse

Datum:
01.03.2001

Zeitung:
dpa

Titel:
Bundesanwaltschaft prüft Beschwerde gegen Schindler-Beschluss

Bundesanwaltschaft prüft Beschwerde gegen Schindler- Beschluss

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft will die Ablehnung des Hauptverfahrens gegen den mutmaßlichen Ex-Terroristen Rudolf Schindler nicht hinnehmen. "Wir prüfen, ob sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts eingelegt wird", sagte Sprecher Hartmut Schneider am Donnerstag der dpa.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte Schindler wegen Rädelsführerschaft in den terroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ) angeklagt. Bei dem Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde", die innerhalb einer Woche eingelegt werden kann, muss der Bundesgerichtshof über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Das Berliner Kammergericht teilte am Donnerstag mit, dass Schindler bereits aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Berliner Richter wollen kein Hauptverfahren gegen den im Frankfurter OPEC-Prozess freigesprochenen Schindler eröffnen. Sie begründeten dies damit, dass die Anklage in Frankfurt auch die Vorwürfe aus der jetzigen Anklage umfasse.

Der Generalbundesanwalt hatte Schindler in der Anklage Beteiligung an zwei Schussattentaten in Berlin vorgeworfen. Schindler soll 1986 und 1987 Anschläge auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher verübt haben. Beide Opfer waren verletzt worden. Der heute 58-jährige Schindler soll auch an einem Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin beteiligt gewesen sein. Dabei entstand nur geringer Sachschaden.

Die Schussattentate sind zwar laut Bundesanwaltschaft unter dem Aspekt der Körperverletzung inzwischen verjährt, hätten aber als mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeklagten in den "Revolutionären Zellen" Bedeutung.

Schindler war im Frankfurter Prozess um den Terroranschlag auf die OPEC-Konferenz in Wien freigesprochen worden. Ihm waren Beihilfe zum Mord und ein Sprengstoffattentat zur Last gelegt worden. Der Frankfurter Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Gegen Schindler wird auch wegen des Mordes am hessischen Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry 1981 ermittelt.

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