Datum:
01.03.2001
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Zeitung:
dpa
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Titel:
Bundesanwaltschaft prüft Beschwerde gegen
Schindler-Beschluss
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Bundesanwaltschaft prüft Beschwerde gegen Schindler- Beschluss
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft will die Ablehnung
des Hauptverfahrens gegen den mutmaßlichen Ex-Terroristen
Rudolf Schindler nicht hinnehmen. "Wir prüfen, ob sofortige
Beschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts eingelegt
wird", sagte Sprecher Hartmut Schneider am Donnerstag der
dpa.
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte Schindler wegen
Rädelsführerschaft in den terroristischen
"Revolutionären Zellen" (RZ) angeklagt. Bei dem
Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde", die innerhalb einer
Woche eingelegt werden kann, muss der Bundesgerichtshof über den
weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Das Berliner Kammergericht teilte am Donnerstag mit, dass Schindler
bereits aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Berliner Richter
wollen kein Hauptverfahren gegen den im Frankfurter OPEC-Prozess
freigesprochenen Schindler eröffnen. Sie begründeten dies damit,
dass die Anklage in Frankfurt auch die Vorwürfe aus der jetzigen
Anklage umfasse.
Der Generalbundesanwalt hatte Schindler in der Anklage Beteiligung an
zwei Schussattentaten in Berlin vorgeworfen. Schindler soll 1986 und 1987
Anschläge auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde, Harald
Hollenberg, und den Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher
verübt haben. Beide Opfer waren verletzt worden. Der heute
58-jährige Schindler soll auch an einem Sprengstoffanschlag auf die
Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin beteiligt
gewesen sein. Dabei entstand nur geringer Sachschaden.
Die Schussattentate sind zwar laut Bundesanwaltschaft unter dem Aspekt
der Körperverletzung inzwischen verjährt, hätten aber als
mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeklagten in den
"Revolutionären Zellen" Bedeutung.
Schindler war im Frankfurter Prozess um den Terroranschlag auf die
OPEC-Konferenz in Wien freigesprochen worden. Ihm waren Beihilfe zum Mord
und ein Sprengstoffattentat zur Last gelegt worden. Der Frankfurter
Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft
hat Revision eingelegt. Gegen Schindler wird auch wegen des Mordes am
hessischen Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry 1981 ermittelt.
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