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Presse

Datum:
10.04.2007

Zeitung:
Tagesspiegel

Titel:
Späte Sühne

Späte Sühne

Vor 20 Jahren soll sie bei Anschlägen geholfen haben Jetzt beginnt der Prozess gegen eine 58-Jährige

Fast zwanzig Jahre lang war sie auf der Flucht. Am morgigen Mittwoch nun beginnt vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe „Rote Zora“. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Adrienne G. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und zwei fehlgeschlagene Sprengstoffanschläge vor. Die Angeklagte soll für Attentate auf das Gentechnische Institut in Berlin 1986 sowie auf eine Textilfabrik bei Aschaffenburg 1987 jeweils einen Wecker für den Zeitzünder besorgt haben. In beiden Fällen versagte jedoch der Mechanismus.

Die Beschuldigte hatte sich schon im Dezember vergangenen Jahres zusammen mit ihrem ehemaligen Mitstreiter und offenbar derzeitigen Lebensgefährten Thomas G. freiwillig den Behörden gestellt. Der Haftbefehl wurde deshalb außer Vollzug gesetzt. Beide waren im Dezember 1987 nach einer bundesweiten Fahndung des Bundeskriminalamtes gemeinsam mit anderen mutmaßlichen Terroristen untergetaucht – angeblich sollen sie mithilfe der Staatssicherheit der DDR entkommen sein.

Die „Rote Zora“ hatte sich 1977 als feministische Teilorganisation innerhalb der „Revolutionären Zellen“ gegründet. Bis Anfang der 1990er sollen die „Revolutionären Zellen“ (RZ) für insgesamt fast 200 Anschläge verantwortlich sein, die sich vorrangig gegen die Asyl- und Sozialpolitik der Bundesrepublik richteten. Die „Rote Zora“ griff dabei vor allem Sexshops und Konzerne an.

Schon in den vergangenen Jahren mussten sich sieben ehemalige Aktivisten der „Revolutionären Zellen“ wegen Brand- und Sprengstoffanschlägen in den 1980er Jahren verantworten. Teilweise lebten die Verdächtigen schon seit mehr als zehn Jahren gesetzestreu im Ausland. Ein erstes Urteil wurde im Dezember 2000 gegen den Kronzeugen der Anklage, den Berliner Tarek Mousli, gesprochen. Der frühere Kampfsportlehrer kam mit einer Bewährungsstrafe davon – seine umfangreichen Aussagen führten im März 2004 zur Verhängung von Haftstrafen gegen fünf seiner ehemaligen Mitstreiter. Das letzte Verfahren gegen ein Mitglied der Terrorgruppe endete im Juli 2004 mit einer Bewährungsstrafe für den damals geständigen Angeklagten.

Im Gegensatz zur Roten Armee Fraktion (RAF) galten die „Revolutionären Zellen“ unter Linken als „selbstkritische Aktivisten“. Zwar hatten einzelne Mitglieder Kontakte zu palästinensischen Hardlinern und dem berüchtigten Terroristen Carlos. Bei Attentaten der „Revolutionären Zellen“ sollten die Opfer jedoch nur verletzt, nicht getötet werden. Dennoch: Der hessische Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry (FDP) verblutete 1981, nachdem ihm ein RZ-Kommando in die Beine geschossen hatte.

In einem 1991 veröffentlichten Papier distanzierten sich die „Revolutionären Zellen“ von Aktionen, die zu einer Isolierung „revolutionärer Politik“ in der Bevölkerung beigetragen hätten. Anders als bei der RAF lebten die Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ auch nicht im Untergrund: Anschläge verübten die unabhängig voneinander agierenden Kleingruppen unerkannt neben Berufsausübung und legalem Engagement. Diese „Feierabend-Terrorismus“ genannte Vorgehensweise schützte sie lange Zeit vor den Ermittlern.

Erst durch die Verhaftung des international aktiven RZ-Mitglieds und Carlos-Freundes Hans-Joachim Klein in Frankreich 1999 erfuhren die Behörden etwas über die internen Strukturen der „Revolutionären Zellen“. Für das Verfahren gegen Adrienne G. sind zwei weitere Verhandlungstermine – am 12. und 16. April – geplant.

Hannes Heine

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http://www.freilassung.de/presse/rz/tsp100407.htm