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Presse

Datum:
12.04.2007

Zeitung:
Berliner Morgenpost

Titel:
Richter handelt Deal mit Terroristin aus

Richter handelt Deal mit Terroristin aus

Prozess gegen Ex-Mitglied der Terrororganisation "Rote Zora". Ergebnis schon vor der Verhandlung abgesprochen

Das Geständnis kam nicht überraschend: Adrienne G., früheres Mitglied der Terrorgruppe "Rote Zora", gab vor dem 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts zu, sich in zwei Fällen an geplanten Terroranschlägen beteiligt zu haben. "Wissentlich und willentlich", wie es ihre Verteidigerin Edith Lunnebach in einer vorbereiteten Erklärung vortrug. Dabei ging es um einen Anschlag auf das Gentechnische Institut in Berlin-Dahlem am 17. Oktober 1986 und das Deponieren einer selbst gebastelten Bombe an einem Verwaltungsgebäude des Bekleidungskonzerns Adler im unterfränkischen Aschaffenburg am 21. Juni 1987.

Beim Kauf eines Mini-Weckers gefilmt

Beide Anschläge missglückten aufgrund technischer Fehler. In beiden Fällen hatte Adrienne G. die für die Sprengmechanik benötigten Miniwecker erstanden. Und genau dieses Weckermodell hatte die Ermittler dann auch auf die Spur der heute 58 Jahre alten Frau gebracht. Waren doch typgleiche Wecker zuvor schon bei mehr als 40 anderen Sprengstoffanschlägen der Terrorgruppen "Revolutionäre Zellen" (RZ) und "Rote Zora", die als autonome Teilorganisation aus den RZ hervor ging, verwendet worden. Beamte des Bundeskriminalamtes, das wurde aus im Prozess verlesenen Protokollen deutlich, hatten deswegen eine ganze Serie dieser Wecker mit Nummern markiert. Wer eine dieser Uhren erstand, wurde in den jeweiligen Geschäften mit versteckten Kameras aufgenommen. So auch Adrienne G. am 5. Oktober 1986 in Dortmund - sieben Monate später wurde der Wecker mit dieser Nummer in einer Tasche mit Sprengstoff und Zünder am Gebäude der Firma Adler in Aschaffenburg gefunden. Das Bundeskriminalamt begann, nach ihr zu fahnden. Offenbar nicht unbemerkt. Gingen doch Adrienne G. und ihr Lebensgefährten Thomas K., der bei den Ermittlern als Rädelsführer der RZ gilt, fast zeitgleich in den Untergrund.

Seitdem wurden sie 19 Jahre lang vergeblich gesucht. Bis zum Herbst 2006, als Anwältin Lunnebach einen Anruf bekam und einen Deal einfädelte, der vor Gericht vom Senatsvorsitzenden Jürgen Warnatsch noch einmal ausgebreitet wurde: Adrienne G. hatte sich von ihrem immer noch unbekannt gebliebenen Versteck bei Anwältin Lunnebach gemeldet. Diese wiederum hatte sich an die Bundesanwaltschaft gewandt. In Gesprächen mit den Anklagevertretern und dem zuständigen Strafsenat sei dann eine Art Vergleich zustande gekommen, erklärte der Senatsvorsitzende Warnatsch. Adrienne G. erklärte sich bereit, sich zu stellen und Aussagen zu machen. Im Gegenzug wurde ihr zugesichert, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Zur Vereinbarung gehörte zudem, dass nur die beiden schon erwähnten Anschläge in Dahlem und Aschaffenburg Gegenstand der Anklage werden.

Taten liegen schon 20 Jahre zurück

Andreas Hornick, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, bekräftigte nach dem ersten Verhandlungstag noch einmal diesen Deal. Ein wirklicher Schaden sei bei diesen versuchten Anschlägen ja nicht entstanden. Auch lägen die Taten schon 20 Jahre zurück, und es wäre ohne ihre freiwillige Rückkehr kaum gelungen, die ehemalige Terroristin zu fassen. Die Angeklagte machte am ersten Prozesstag noch keine Angaben. Auch nicht darüber, warum sie sich im vergangenen Jahr plötzlich gemeldet hatte. Anwältin Lunnebach begründete das mit einer gewissen Müdigkeit. Es sei nicht leicht, ständig unter einer falschen Identität zu leben. Eine Rolle habe vermutlich auch die ersehnte Rückkehr nach Berlin gespielt. Adrienne G. - geboren in Hannover - hatte von 1973 bis 1975 an der Gropiusschule ihr Referendariat durchlaufen. Anschließend arbeitete sie zwei Jahre an einem Neuköllner Mittelstufenzentrum. Diesen Job verlor sie, war einige Zeit arbeitslos und absolvierte dann von 1982 bis 1984 in Essen eine Umschulung zur Funkelektronikerin. Eine Ausbildung, die für Aktionen bei der "Roten Zora" sicher von Vorteil war und die ahnen lässt, dass sich ihre kämpferischen Aktivitäten kaum im Miniwecker-Kauf erschöpften.

Das wird vor Gericht jedoch kaum zur Sprache kommen. Das Urteil scheint schon geschrieben. Adrienne G. lebt jetzt mit Thomas K. in Wedding. Sie hatte schon vor ihrem Auftauchen als Fotografin gearbeitet und will diesen Beruf auch weiterhin ausüben.

Auf Thomas K. wartet nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Hornick ebenfalls ein Prozess. Ob es auch hier einen Deal gibt, ist nicht bekannt - scheint aber sehr wahrscheinlich.

Von Michael Mielke

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