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Presse

Datum:
12.04.2007

Zeitung:
Berliner Zeitung

Titel:
Attentate nach Feierabend

Attentate nach Feierabend

Lange Zeit wussten die Ermittler nicht, wer sich hinter solchen Gruppen wie den Revolutionären Zellen und ihrer feministischen Abspaltung, der Roten Zora, verbarg. Zwischen 1973 und 1999 war es ihnen auch nicht gelungen, in Berlin ein Mitglied von ihnen zu fassen. Während Mitglieder der Roten-Armee-Fraktion (RAF) das System aus dem Untergrund bekämpften, tauchten die Mitglieder dieser beiden Gruppierungen nicht unter. Vielmehr führten sie nach außen hin ein bürgerliches Leben und verübten ihre Anschläge vor allem nach Feierabend.

Der Roten Zora rechneten die Ermittler 45 Sprengstoff- und Brandanschläge zu. Einer davon richtete sich am 17. Oktober 1986 gegen das Gentechnische Institut in Dahlem, das kurz vor seiner Einweihung stand. Er schlug aber fehl. In einem Bekennerschreiben bezeichnete die Rote Zora den Anschlag als "Ausdruck unserer radikalen Ablehnung" der Gentechnologie, weil die Interessen der Agrarmultis und Biogenetikfirmen bisher noch nie zur Abschaffung von Hunger und Elend in der Welt beigetragen hätten.

Mehr Anschläge in Berlin, rund 40, gingen auf das Konto der Revolutionären Zellen. Darunter ist das Attentat auf den ehemaligen Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg. Als Hollenberg am 28. Oktober 1986 sein Haus in Zehlendorf verließ, wurde ihm zweimal aus einer Pistole von hinten in die Beine geschossen. Dann, am 1. September 1987, kurz nach 9 Uhr, wurde der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher, auf dem Weg zu seiner Garage in den Unterschenkel geschossen. Am 6. Februar 1987 detonierte in der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Wedding ein Sprengsatz. Ein Loch wurde in die Außenmauer gerissen. An der Siegessäule wurde am 15. Januar 1991 ein Sprengstoffanschlag verübt. Die Goldelse wurde nicht abgesprengt, durch die Explosion entstanden aber Risse an den Bleieingüssen im unteren Bereich der Figur.

Wegen dieser Anschläge wurden in den letzten Jahren sieben frühere Mitglieder der Revolutionären Zellen in Berlin verurteilt. Die Strafen reichten von zwei Jahren Haft auf Bewährung bis zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten. (sd.)

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