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Presse

Datum:
16.02.2001

Zeitung:
Tagesspiegel

Titel:
Mildernde Umstände

Mildernde Umstände

Neun Jahre Haft für Hans-Joachim Klein wegen Beteiligung am Anschlag auf die Opec-Konferenz 1975

Blitzlichtgewitter für Hans-Joachim Klein, als er am Donnerstag um kurz nach 14 Uhr den Frankfurter Schwurgerichtssaal betritt; wie üblich in Handschellen, begleitet von einem Vollzugsbeamten.

Am 25. Prozesstag steht der Hauptangeklagte selbst wieder im Mittelpunkt des Interesses. Zu Anfang im Oktober war es zum letzten Mal so gewesen: Als Klein selbst ausgesagt hatte über den Anschlag auf die OPEC-Konferenz im Dezember 1975, über das Treffen der Kommando-Mitglieder einige Tage vorher, über die anschließende Flucht nach Algerien und weiter in den Jemen. Über seinen Ausstieg aus den Revolutionären Zellen (RZ), sein Buch "Die Rückkehr in die Menschlichkeit", sein Verstecken zuerst vor den früheren Kommandomitgliedern, dann vor Polizei und Zielfahndern, über 20 Jahre in ärmlichen Verhältnissen in der Normandie; über seinen Plan, sich zu stellen, und über die Festnahme durch BKA-Fahnder. Schließlich Kleins Bericht über die Frankfurter Spontiszene der 70er Jahre, über sein Verhältnis zu den damaligen Wortführern Daniel Cohn-Bendit und Joschka Fischer.

Sie, die im Laufe des Verfahrens als Zeugen auftraten, machten die Schlagzeilen des Prozesses: der heutige Europaabgeordnete und der heutige Bundesaußenministers, Anfang der 70-er Freunde von Klein. Beiden reparierte der angelernte Autoschlosser die Autos, beiden war er sympathisch; der Proletarier unter den Studenten, der Vorzeigearbeiter, so formulierte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke in seiner Urteilsbegründung, dessen Schicksal den Studenten zur Rechtfertigung der Weltrevolution diente.

Dass Fischer, Cohn-Bendit und der Frankfurter Kabarettist Matthias Beltz aussagten, so der Richter, sei wichtig und "sachkundige richterliche Aufklärung" gewesen; die Zeugen hätten trotz öffentlichen Druckes offen und seriös ausgesagt. Dass sie dadurch erhebliche Schwierigkeiten bekommen hätten, bedaure er. Die Zeugenaussagen waren die wenigen Momente des Prozesses, in denen Klein Reaktionen zeigte; meist saß er starr auf der Anklagebank, den Kopf in den Rollkragen seines Pullovers gezogen wie eine Schildkröte.

Als Fischer ihm nach seiner Aussage die Hand drückte, erwachte er das eine Mal aus der Erstarrung, als Cohn-Bendit auf der Zeugenbank in Tränen ausbrach, das andere Mal. Betroffen hörte er sich dessen Selbstvorwürfe an, er habe Klein nicht vor dem Abrutschen aus der Sponti-Szene zur Gewalt der RZ hindern können. Kaum eine Regung Kleins bei der Urteilsverkündung: 9 Jahre Haft.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Kleins Verteidiger hatten für ihn die Kronzeugenregelung gefordert; und Richter Gehrke erklärte sie gestern zum Schlüssel für das verhältnismäßig geringe Strafmaß. So könnte man von der für gemeinschaftlich begangenen dreifachen Mord obligatorischen lebenslangen Freiheitsstrafe abweichen, und weitere Strafmilderungsgründe könnten greifen: zuvorderst die schwierige Kindheit Kleins, die falschen Freunde, die ihn in der vermeintlichen Befreiungskampf der Terroristen hineingezogen hätten; und nicht zuletzt sei sein Leben nach dem Anschlag in ständiger Angst und in schwierigen Verhältnissen so etwas wie die vorweggenommene Strafverbüßung gewesen. Wenn Klein sich gleich nach der Tat gestellt hätte, dann wäre er heute wohl ein freier Mann, so das Urteil. Jetzt solle er wenigstens eine Perspektive haben.

Da Klein die Untersuchungshaft in Frankreich und Deutschland angerechnet wird, könnte er in drei oder vier Jahren in den offenen Vollzug kommen.

Michael Brandt

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