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Presse

Datum:
07.02.2001

Zeitung:
Tagesspiegel

Titel:
Prozess um Terroranschlag

Prozess um Terroranschlag

Angeklagter als Kronzeuge

Im Prozess um den Terroranschlag auf die Wiener Opec-Konferenz haben die Verteidiger des Kronzeugen Hans-Joachim Klein eine Höchststrafe von acht Jahren gefordert. Der wegen dreifachen Mordes angeklagte Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung vom Terrorismus Straftaten verhindert und den Behörden etliche Details offenbart, sagte der Anwalt Eberhard Kempf am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht.

Klein habe auch vor geplanten Terroranschlägen auf hohe Repräsentanten der Juden in Deutschland gewarnt und Hinweise auf die Mittäter Rudolf Schindler und Sonja Suder gegeben. Damit sei eine Vielzahl von Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche Klein zwar den Kronzeugenstatus zuerkannt, aber dennoch eine Haftstrafe von 14 Jahren verlangt.

Klein habe keines der drei Todesopfer des Terroranschlags in Wien vom 21. Dezember 1975 eigenhändig getötet, so die Verteidigung. Für den dritten, dem Kommando-Chef "Carlos" zugeschriebenen Mord komme Klein nicht einmal als Mittäter in Frage.

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http://www.freilassung.de/presse/opec/tg070201.htm