Datum:
19.12.2000
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Zeitung:
Frankfurter Rundschau
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Titel:
Verfahren gegen Schindler gesondert?
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Verfahren gegen Schindler gesondert?
Lepp FRANKFURT A. M., 19. Dezember.
Im Opec-Prozess vor der Schwurgerichtskammer soll der des Mordes und der
Geiselnahme beschuldigte Hans-Joachim Klein künftig allein auf der
Anklagebank sitzen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, das
Verfahren gegen Kleins Mitangeklagten Rudolf Schindler abzutrennen und als
Staatsschutzdelikt neu vor dem Frankfurter Oberlandesgericht zu
verhandeln.
Laut Anklage hat Schindler an Vorbereitungen zum Opec-Attentat
mitgewirkt, bei dem 1975 in Wien unter dem Kommando des internationalen
Terroristenführers Carlos drei Menschen erschossen wurden. Als sich
jedoch abzeichnete, dass die Beweise gegen den von Klein als Mittäter
bezichtigten 57-Jährigen nicht für eine sichere Verurteilung
ausreichen, zeigt sich die Staatsanwaltschaft bereit, die Anklage wegen
Beihilfe zum Mord fallen zu lassen.
Damit wäre der gelernte Feinmechaniker strafrechtlich keineswegs
aus dem Schneider. Wie Staatsanwalt Volker Rath erklärte, besteht der
Verdacht, dass Schindler noch bis 1990 den Revolutionären Zellen (RZ)
angehört habe. Für Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung sei aber der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts
zuständig.
Seinen Antrag , über den erst im Januar entschieden wird,
stützte der Staatsanwalt auf Zeugenaussagen ehemaliger RZ-Mitglieder.
So hatte der 41 Jahre alte Tarek Mousli behauptet, Schindler sei bei
Anschlägen 1986/87 in Berlin - auf den Verwaltungsrichter Günter
Korbmacher sowie den Leiter der Ausländerbehörde, Harald
Hollenberg - als Schütze aufgetreten.
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