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Presse

Datum:
19.12.2000

Zeitung:
Frankfurter Rundschau

Titel:
Verfahren gegen Schindler gesondert?

Verfahren gegen Schindler gesondert?

Lepp FRANKFURT A. M., 19. Dezember.

Im Opec-Prozess vor der Schwurgerichtskammer soll der des Mordes und der Geiselnahme beschuldigte Hans-Joachim Klein künftig allein auf der Anklagebank sitzen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, das Verfahren gegen Kleins Mitangeklagten Rudolf Schindler abzutrennen und als Staatsschutzdelikt neu vor dem Frankfurter Oberlandesgericht zu verhandeln.

Laut Anklage hat Schindler an Vorbereitungen zum Opec-Attentat mitgewirkt, bei dem 1975 in Wien unter dem Kommando des internationalen Terroristenführers Carlos drei Menschen erschossen wurden. Als sich jedoch abzeichnete, dass die Beweise gegen den von Klein als Mittäter bezichtigten 57-Jährigen nicht für eine sichere Verurteilung ausreichen, zeigt sich die Staatsanwaltschaft bereit, die Anklage wegen Beihilfe zum Mord fallen zu lassen.

Damit wäre der gelernte Feinmechaniker strafrechtlich keineswegs aus dem Schneider. Wie Staatsanwalt Volker Rath erklärte, besteht der Verdacht, dass Schindler noch bis 1990 den Revolutionären Zellen (RZ) angehört habe. Für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sei aber der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zuständig.

Seinen Antrag , über den erst im Januar entschieden wird, stützte der Staatsanwalt auf Zeugenaussagen ehemaliger RZ-Mitglieder. So hatte der 41 Jahre alte Tarek Mousli behauptet, Schindler sei bei Anschlägen 1986/87 in Berlin - auf den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher sowie den Leiter der Ausländerbehörde, Harald Hollenberg - als Schütze aufgetreten.

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