Datum:
19.12.2000
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Zeitung:
Kölnische Rundschau
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Titel:
Ex-Terrorist erhält Haft auf Bewährung
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Kronzeugenregelung
Ex-Terrorist erhält Haft auf Bewährung
Ein Ex-Terrorist der linksextremen Untergrundorganisation "Revolutionäre
Zellen" (RZ) ist vom Berliner Kammergericht zu zwei Jahren
Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 41-jährige Tarek
Mousli sei an einem Sprengstoffanschlag auf die Berliner Sozialhilfestelle
für Asylbewerber 1987 beteiligt gewesen, stellte das Gericht
fest. Außerdem wurde er einer zehnjährigen Mitgliedschaft
in der terroristischen Vereinigung RZ schuldig gesprochen. Strafmildernd
wurden jedoch das Geständnis des Deutsch-Libanesen sowie seine
umfassenden Aussagen zu Strukturen der RZ gewertet, die der Justiz
erstmals Einblicke in Aufbau und Organisation der Zellen ermöglicht
hatte.
Für die Aussagen des Kampfsportlehrers vor der Bundesanwaltschaft
wurde noch die Ende 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung angewandt.
Bundesanwalt Rainer Griesbaum sagte, die "offensive Präsentation
und entscheidende Aufklärungshilfe" Mouslis habe andere
Anklagen erst möglich gemacht.
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