Datum:
Sep. 2000
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Zeitung:
zitty
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Titel:
Letztes Gefecht links
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Letztes Gefecht links
Im August wurde ihre U-Haft verlängert. Im Oktober droht den
Inhaftierten nun die Anklage. Die Vorwurf: Sprengstofflagerung im
Mehringhof und womöglich Unterstützung der Revolutionären
Zellen. Die Faktenlage: mau.
Es WAR EINMAL VOR 21 JAHREN IN DEN letzten Tagen des deutschen Herbstes,
als eine Gruppe von linken Pädagogen sich auf der Suche nach einer
geeigneten Immobilie für ihre Erwachsenenschule an das Bezirksamt
Kreuzberg wandte. Der Beamte wunderte sich über den ungewohnten Besuch
dieser Delegation in Turnschuhen und Jeans: Sollten diese langhaarigen
Hausbesetzer jetzt zu Hausbesitzern werden?
Mit dem Stoizismus des deutschen Nachkriegsbeamten hob er kurz die
Schultern und deutete aus dem Fenster: ,>Da drüben, die Fabrik von
Berthold wird glaub' ich verkauft!"
Was den gelangweilten Rathäusler nicht weiter beunruhigte, schien
anderen ein Alarmsignal. Denn als die Gruppe sich ernsthaft um das Haus am
Mehringdamm bemühte, wuchs Widerstand und Misstrauen bei Politikern
und Stadtvätern.
Mit bürokratischen Hinterhältigkeiten versuchte man, dem
bunten Konglomerat aus alternativen Gewerbetreibenden und linksorientierten
Sozialinstitutionen den Weg ins legitime Eigenheim zu verbarrikadieren. Man
sprach von der strategisch günstigen tage des Hauses am Mehringdamm:
Vom Dach der Fabrik aus könne man das Bezirksamt unter Beschuss
nehmen, während der Hof den Charakter einer Festung habe und nur noch
mit dem Hubschrauber einzunehmen sei. Es fiel schwer, das Feindbild von den
linken Bombenlegern zu relativieren. Dennoch wurde im Dezember 1979
schließlich der Kaufvertrag unterschrieben.
Polizeibesuch im Dezember
Fast auf den Tag genau zwanzig Jahre später, am 19. Dezember 1999,
umstellten 1.000 Staatsschützer das Gelände. Die vereinten
Kräfte des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Berliner
Polizei und der GSG 9 durchsuchten 43 im Mehringhof ansässige Projekte
nach Sprengstoff, den Revolutionäre Zellen im Mehringhof gelagert
haben sollten. Ein Puppentheater, ein Verlagsbüro, ein
Anwaltsbüro... -100.000 Mark betrug der Schaden. Auf der Suche nach
Verbindungsmännern beschlagnahmten die Beamten schriftliche Unterlagen
und stießen in einem Notizbuch aus dem Jahre 1986 auf die
Telefonnummer ihres Innenministers, Otto Schily. Ansonsten fanden sich
keine weiterführenden Spuren.
Es war nicht der erste Besuch in dem alternativen Kulturzentrum. In den
achtziger Jahren ; war das Schmuddelkind am Mehringdamm häufig ins
Visier der Staatsschützer geraten. Sie fahndeten nach Rauschgift,
"illegalen Ausländern" und linksradikalen Schriften. Erst
als aus den wilden Linken allmählich Mütter und
Familienväter wurden war es ruhiger. Die plakativen Aufrufe zu
scheinbar konspirativen Treffen vereinten nur noch wenige und dienten
stattdessen dem ,Mehringhof Theater" als authentische Berliner
Hinterhofkulisse, vor der das abendliche Publikum mit dem Sektglas in der
Hand flanierte. Mit den allmählich verblassenden Parolen an den
Wänden schien endlich auch das Feindbild von der "linksautonomen
Hochburg" zu verblassen.
U-Haft im Westen
Polizeibesuche wurden seltener, und Gernot Piestert, Chef der Berliner
Schutzpolizei und verantwortlich für bis zu zehn Millionen Mark teure
Polizeieinsätze wie beim Besuch Clintons, belächelt heute eifrige
Mitarbeiter, die bei ihren Recherchen noch immer den Weg zum Mehringhof
einschlagen, als "Traumtänzer". Axel Haug, seit vielen Jahren
Hausmeister und das Mädchen für Alles am Mehringhof bezeichnet
die einstige vermeintliche Festung am Mehringdamm als "lebendiges
Museum".
Doch am 19. Dezember 1999 hat die Generalbundesanwaltschaft in
höchster Instanz die Zeit um zwanzig Jahre zurückgestellt, und am
Ende des Jahrtausends titelte die BZ ganz wie in den
Siebzigern: "Planten Terroristen in Kreuzberg Millenniumanschlag?"
Prompt verlangte die CDU die sofortige Schließung des umstrittenen
Objektes.
Axel Haug, der Museumswart, sitzt seit diesem 19. Dezember in
Untersuchungshaft. Mit ihm ein zweiter Mitarbeiter am Mehringhof, Harald
Glöde von der .,Forschungsgemeinschaft Flucht und Migration"
sowie eine vermutliche Gesinnungsgenossin aus Frankfurt und seit Anfang
dieses Jahres ein leitender Angestellter der Technischen Universität
Berlin. Sie befinden sich in den Sicherheitstrakten von Gefängnissen
in Wuppertal, Köln und Düsseldorf Eine Stunde in der Woche
dürfen sie Besuch empfangen. Eine Anklageschrift ist bis heute nicht
verfasst. Auf die Frage, weshalb man die Beschuldigten nicht in der
Nähe ihrer Familien untergebracht habe, teilte die Sprecherin der
Bundesanwaltschaft mit, man verfüge leider über keine eigenen
Gefängnisse und sei auf freie Plätze angewiesen. Kritiker
vermuten darin jedoch Willkür und Zermürbungstaktik der
Ermittlungsrichter, die mittels verschärfter Haftbedingungen noch vor
der Anklage und der Urteilssprechung mit der Bestrafung beginnen. Das
erinnert an vergangene Zeiten und die umstrittenen Prozesse, die man der
RAF machte.
Die Anschläge der RZ
Die Aktivitäten der Revolutionären Zellen allerdings, die in
den neunziger Jahren erklärtermaßen in den Ruhestand traten,
erinnerten kaum an Aktionen straff organisierter linksterroristischer
Gruppierungen der siebziger Jahre. Die RZ haben sich stets von der RAF
distanziert, ihre Aktionen erscheinen vergleichsweise schlicht. Den
inhaftierten Berlinern wird vorgeworfen, mittels Sprengstoff 1991 die
"Goldelse" auf der Siegessäule zum Wackeln gebracht und 1987 ein
Loch in die Wand der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber
gesprengt zu haben. Aber auch zwei inzwischen verjährte
Knieschüsse auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde
Harald Hollenberg und auf den mit Asylfragen befassten Vorsitzenden des
Bundesverwaltungsgerichtes Günter Korbmacher. Menschenleben sollten
dabei laut Bekennerschreiben nie gefährdet werden. Doch gerade diese
beiden zugegebenermaßen ,gezielten Knieschüsse", so die
Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung, "zeigen die
Gefährlichkeit der terroristischen Vereinigung!" In der Tat waren
hier sichere Schützen am Werk. Sonst hätten die Schüsse auch
ins Auge gehen können.
Wirkliche Beweise für die Beteiligung der Inhaftierten an den
Aktionen der selbst von den deutschen Kriminalisten als
"Feierabendterroristen" belächelten RZ gibt es bislang, soweit
bekannt, keine. Außer den belastenden Aussagen eines zweifelhaften
Zeugen: des vermutlich letzten deutschen Kronzeugen. Gerade noch
rechtzeitig, einen Monat vor dem teilweisen Außerkrafttreten der in
den Siebzigern eingeführten Kronzeugenregelung, hat Tarek Mousli zu
sprechen begonnen.
Seit November vergangenen Jahres hat das ehemalige RZ- Mitglied unter
dem Druck der angedrohten Inhaftierung und dem Angebot der Haftverschonung
mehrere Aktenordner Aussagen zu den Revolutionären Zellen und
angeblichen Sprengstofflagern im Mehringhof gemacht. Erzählt und
wieder erzählt, monatelang. Nicht, ohne dabei manches durcheinander zu
bringen. So bezeugte er, dass Harald Glöde ,mit dabei gewesen sei am
6. Februar 1987. Dummerweise war der zur Tatzeit weit entfernt vom
Bombenterror, und er hat dafür einen glaubwürdigen Zeugen: die
Polizei.
Mangelnde Beweise
Am 30. Mai dieses Jahres unternahm die Polizei einen zweiten Versuch,
den umstrittenen Sprengstoff im Mehringhof zu finden. Die anwesenden
Berichterstatter der Zeitungen meldeten, auf einem kleinen Monitor im
Einsatzwagen den Kronzeugen gesehen zu haben, wie er aus seiner Zelle
heraus die mit einer live geschalteten Videokamera ausgerüsteten
Beamten durch das Gebäude lotste. Sprengstoff fanden sie auch diesmal
nicht. Und Mousli saß auch nicht im Gefängnis. Der befand sich
seit dem 28. April nachweislich wieder auf freiem Fuß. Die Szene mit
dem Zeugen in der Zelle war offensichtlich eine Inszenierung, die den
wahren Aufenthaltsort Mouslis verschleiern und den Schutz des Zeugen
gewährleisten sollte. Des letzten und schwächlichen Pfeilers, auf
dem die Anklage fußen soll. Denn keine der umfangreichen
Laboruntersuchungen, die eine Mittäterschaft hätten beweisen
können, lieferte das gewünschte Ergebnis.
Trotz des erheblichen Aufwandes, mit dem die Ermittlungen betrieben
werden, scheinen die Behörden auf der Stelle zu treten. Auch die
Dienstreise eines deutschen Kriminalbeamten ins ferne Kanada dürfte
sich nicht bezahlt gemacht haben. Zwar konnte er einen gesuchten Ex-
Berliner, der zur RZ gehört haben soll, dort festsetzen - doch die
Kanadier setzten den vermeintlichen Terroristen wenig später wieder
auf freien Fuß. Jetzt allerdings prüfen die Behörden, ob
seine Heirat mit einer Kanadierin nicht nur Schein gewesen ist. Dann
würde man ihm die Greencard entziehen. Und dann hätten die
deutschen Fahnder eine Chance, den Auswanderer nach Berlin zu
überführen.
Die Anklage
Der Hausmeister und jene vermeintlichen Kampfgenossen, die im Dezember
verhaftet wurden, werden jedenfalls bis zum Prozess in ihren Zellen
bleiben. Wann genau der eröffnet wird, weiß niemand. Die
Bundesanwaltschaft weiß lediglich, dass das Verfahren "mit der
gebotenen Beschleunigung gefördert worden" ist. Und dass der
Generalbundesanwalt voraussichtlich im Oktober "zumindest gegen einen Teil
der inhaftierten Beschuldigten die Ermittlungen abschließen und
Anklage erheben" wird. Am 4. August ordnete er die Haftfortdauer an
und begründete sie mit Fluchtgefahr. Immerhin liegt das
Höchstmaß für die Herbeiführung einer
Sprengstoffexplosion bei 15 Jahren. Doch da die Zeugenaussagen Mouslis
allein nicht ausreichen werden, den Beschuldigten eine Teilnahme an diesen
Straftaten nachzuweisen, könnten die "Beteiligung an einer
terroristischen Vereinigung" und der Paragraf 129a im Mittelpunkt der
Anklage stehen. Ein ebenso unberechenbares Relikt aus den Zeiten der Anti-
Terror Gesetze wie die Kronzeugenregelung.
Der Innensenator
Deshalb sehen die Beschuldigten und ihre Anwälte dem Prozess mit
Besorgnis entgegen. Die Tatsache, dass sie bis heute keine
vollständige Einsicht in die Akten erhalten haben, dass in den
Vernehmungsprotokollen des Kronzeugen die Fragestellungen der
Untersuchungsrichter ausgespart wurden und die Antworten unvollständig
zu sein scheinen und dass man auch nach acht Monaten die besonderen
Haftbedingungen nicht gelockert hat, deutet auf die besondere
Hartnäckigkeit hin, mit der gegen die Feierabendterroristen ermittelt
wird. Eine Hartnäckigkeit, die aus den Zeiten eines bitteren Krieges
zu stammen scheint.
Tatsächlich sieht es manchmal so aus, als ginge es um alte
Rechnungen - für die nun andere zur Kasse gebeten werden. Eva
Schübel, die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft, sprach
anlässlich der Durchsuchung des Mehringhofes von einer Aufarbeitung
der Historie. Das sehen die langjährigen Mitarbeiter von BKA und
Bundesanwaltschaft allerdings anders. Hier steht der Feind noch immer
links. Seit 25 Jahren, seit man die winzige Behörde zu einer
bedeutenden Institution ausbaute. Zynische Zungen behaupten, die
Mitarbeiter der Behörde litten seit der Abkehr der Linken vom
organisierten Terrorismus unter akutem Arbeitsmangel und fürchteten um
ihre Arbeitsplätze. Allerdings hat sich nun rechter Hand ein breites
Betätigungsfeld eröffnet, das ihre Existenz legitimieren
könnte. Doch der Blick nach rechts fällt den Bürokraten der
Bundesanwaltschaft offensichtlich noch schwer.
Berlins Innensenator Eckart Werthebach hat das erkannt und kürzlich
dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt. Andererseits widerspricht er der
Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft vehement: ,Die Aufklärung
dieser Straftaten ist meines Erachtens nicht nur eine Aufarbeitung der
Historie. Die Straftaten der RAF und der RZ sind als eine ernsthafte
Bedrohung der Nachkriegsdemokratie zu betrachten und als solche auch zu
behandeln." Den kostspieligen Großeinsatz am 19. Dezember
hält der CDU-Politiker für gerechtfertigt: ,Schließlich
handelt es sich hier um Sprengstoff und um Mordversuche, nicht um
Kavaliersdelikte. Übrigens ist es auch die Aufgabe des BKA, derartige
Verbrechen aufzuklären."
Die innere Sicherheit
75 Millionen Mark hat der Bundeskanzler dem für die Sicherheit
Berlins verantwortlichen Senator Werthebach im Juli zugesichert - falls die
viel kritisierte Steuerreform das Nadelöhr des Bundesrates passiert.
So erkaufte Schröder Stimmen der CDU - auch die des Berliner
Innensenators - und brachte seine Reform ins Ziel. Offiziell gerechtfertigt
wird die stattliche Finanzspritze aus dem Topf des Bundes durch jene
zusätzlichen Aufgabenbereiche, die Berlins Hauptstadtrolle mit sich
bringt. Geplant sind der Ausbau der Zentralen Leitstelle für
gemeinsame Einsätze von BGS, BKA und Berliner Polizei in der Nähe
des Regierungsviertels sowie schuss- und stichfeste Westen für rund
10.000 Berliner Polizisten.
Doch wo ein Heer aufgerüstet wird, da muss auch ein Feind stehen.
Manchmal kommt er dann gerade recht.
Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky hält den Einsatz
am Mehringdamm für verhältnismäßig. Zwar räumt er
ein, dass "der Umzug von Bundestag und Bundesregierung das Bild in unserer
Stadt spürbar verändert" habe. Man bemühe sich jedoch
stets um einen "angemessenen Interessenausgleich zwischen dem notwendigen
Gewährleisten der Sicherheit und dem berechtigten Bedürfnis nach
weitgehend uneingeschränkter Bewegungsfreiheit. Eine Überreaktion
der Polizei hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben" Im Übrigen
beeilen sich die Berliner Sicherheitskräfte darauf hinzuweisen, dass
der Einsatz am Mehringhof unter alleiniger Federführung der
Bundesanwaltschaft stattfand. Auch der Pressesprecher des BKA wollte zum
Verfahren gegen die Revolutionären Zellen keine Angaben machen. Das
habe sich die Bundesanwaltschaft allein vorbehalten.
Der Paragraf 129a
Ulla Jelpke und Gregor Gysi von der PDS erlaubten sich, bei der
Bundesregierung anzufragen, ob der Großeinsatz am Mehringhof in einem
realistischen Verhältnis zur Effektivität gestanden habe. Diese
bejahte alle Fragen nach der Verhältnismäßigkeit in
erstaunlicher Kürze. "Unverhältnismäßig
hoch" allerdings, schrieb die Regierung, wäre der Aufwand
für eine Berechnung der Gesamtkosten der Polizeiaktion. Die Frage
also, wieviel das waghalsige Unternehmen den Steuerzahler gekostet hat,
wird wohl für immer unbeantwortet bleiben.
Die Fraktion der PDS wird nun einen Antrag auf Streichung des Paragrafen
129a stellen. Er gilt vielen Juristen als ebenso unzeitgemäß wie
die Kronzeugenregelung. Der Anwalt und Publizist Rolf Gössner stellt
dazu fest, dass die Voraussetzung für die "Bestrafung eines
Beschuldigten nach §129a nicht mehr der Nachweis einer konkreten,
individuell begangenen Straftat" sei, sondern bereits die
"Zugehörigkeit zu einer mutmaßlich terroristischen
Vereinigung" (siehe auch Kasten Seite 27). In einem Urteil vom 11.
Oktober 1978 bestätigte der Bundesgerichtshof wörtlich "eine
Strafbarkeit bereits weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer
Handlungen" sowie die Verurteilung von Personen, "die zwar noch keine
Straftaten begangen, aber die Begehung künftiger Straftaten ins Auge
gefasst haben".
Derartig breit auslegbare Formulierungen öffnen den Richtern jede
Gefängnistür - und verschließen sie hinter den
Beschuldigten. Und auf derartige Formulierungen könnte die
Bundesanwaltschaft zurückgreifen, wenn es ihr an konkreten Beweisen
für die Schuld der Linken mangelt.
Zwei Tage nach den Verhaftungen im Dezember versammelten sich im
großen Saal des Mehringhofes etwa 300 Menschen. Sie saßen auf
dem Boden, standen mit den Bierflaschen in den Ecken, rauchten am Tisch auf
dem Podium, sprachen in übersteuerte Mikrofone. Es
war ein wenig wie früher. Eine Spendenaktion für die
Gefangenen wurde ins Leben gerufen, Flugblätter gedruckt, die nicht
weit flogen, auf Transparenten forderte man "Freiheit für Axel,
Harald und Sabine". Doch die nächtliche Spontandemo endete
bereits nach wenigen Metern: Gegenüber desWillyBrandt-Hauses wartete
bereits die schnelle Eingreiftruppe der Polizei und trieb die Demonstranten
wie eine Horde friedlicher Schafe in den Pferch des Mehringhofes
zurück.
Sollte allerdings der Berliner Prozess zu einem Skandal ausarten,
dann könnten sich die Fronten wieder verhärten. Die Richter
würden ob der Wiederbelebung ihres sterbenden Feindbildes nicken
und mit gestrengem Zeigefinger auf linke Feinde deuten. Dann sähe
es aus, als blieben sie im Recht, und als sprächen sie ein
gerechtes Recht. Die Beschuldigten allerdings blieben dann vielleicht
noch etwas länger in ihren Zellen.
HANS W. KORFMANN
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