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Presse

Datum:
Sep. 2000

Zeitung:
zitty

Titel:
Letztes Gefecht links

Letztes Gefecht links

Im August wurde ihre U-Haft verlängert. Im Oktober droht den Inhaftierten nun die Anklage. Die Vorwurf: Sprengstofflagerung im Mehringhof und womöglich Unterstützung der Revolutionären Zellen. Die Faktenlage: mau.

Es WAR EINMAL VOR 21 JAHREN IN DEN letzten Tagen des deutschen Herbstes, als eine Gruppe von linken Pädagogen sich auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie für ihre Erwachsenenschule an das Bezirksamt Kreuzberg wandte. Der Beamte wunderte sich über den ungewohnten Besuch dieser Delegation in Turnschuhen und Jeans: Sollten diese langhaarigen Hausbesetzer jetzt zu Hausbesitzern werden?

Mit dem Stoizismus des deutschen Nachkriegsbeamten hob er kurz die Schultern und deutete aus dem Fenster: ,>Da drüben, die Fabrik von Berthold wird glaub' ich verkauft!"

Was den gelangweilten Rathäusler nicht weiter beunruhigte, schien anderen ein Alarmsignal. Denn als die Gruppe sich ernsthaft um das Haus am Mehringdamm bemühte, wuchs Widerstand und Misstrauen bei Politikern und Stadtvätern.

Mit bürokratischen Hinterhältigkeiten versuchte man, dem bunten Konglomerat aus alternativen Gewerbetreibenden und linksorientierten Sozialinstitutionen den Weg ins legitime Eigenheim zu verbarrikadieren. Man sprach von der strategisch günstigen tage des Hauses am Mehringdamm: Vom Dach der Fabrik aus könne man das Bezirksamt unter Beschuss nehmen, während der Hof den Charakter einer Festung habe und nur noch mit dem Hubschrauber einzunehmen sei. Es fiel schwer, das Feindbild von den linken Bombenlegern zu relativieren. Dennoch wurde im Dezember 1979 schließlich der Kaufvertrag unterschrieben.

Polizeibesuch im Dezember

Fast auf den Tag genau zwanzig Jahre später, am 19. Dezember 1999, umstellten 1.000 Staatsschützer das Gelände. Die vereinten Kräfte des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Berliner Polizei und der GSG 9 durchsuchten 43 im Mehringhof ansässige Projekte nach Sprengstoff, den Revolutionäre Zellen im Mehringhof gelagert haben sollten. Ein Puppentheater, ein Verlagsbüro, ein Anwaltsbüro... -100.000 Mark betrug der Schaden. Auf der Suche nach Verbindungsmännern beschlagnahmten die Beamten schriftliche Unterlagen und stießen in einem Notizbuch aus dem Jahre 1986 auf die Telefonnummer ihres Innenministers, Otto Schily. Ansonsten fanden sich keine weiterführenden Spuren.

Es war nicht der erste Besuch in dem alternativen Kulturzentrum. In den achtziger Jahren ; war das Schmuddelkind am Mehringdamm häufig ins Visier der Staatsschützer geraten. Sie fahndeten nach Rauschgift, "illegalen Ausländern" und linksradikalen Schriften. Erst als aus den wilden Linken allmählich Mütter und Familienväter wurden war es ruhiger. Die plakativen Aufrufe zu scheinbar konspirativen Treffen vereinten nur noch wenige und dienten stattdessen dem ,Mehringhof Theater" als authentische Berliner Hinterhofkulisse, vor der das abendliche Publikum mit dem Sektglas in der Hand flanierte. Mit den allmählich verblassenden Parolen an den Wänden schien endlich auch das Feindbild von der "linksautonomen Hochburg" zu verblassen.

U-Haft im Westen

Polizeibesuche wurden seltener, und Gernot Piestert, Chef der Berliner Schutzpolizei und verantwortlich für bis zu zehn Millionen Mark teure Polizeieinsätze wie beim Besuch Clintons, belächelt heute eifrige Mitarbeiter, die bei ihren Recherchen noch immer den Weg zum Mehringhof einschlagen, als "Traumtänzer". Axel Haug, seit vielen Jahren Hausmeister und das Mädchen für Alles am Mehringhof bezeichnet die einstige vermeintliche Festung am Mehringdamm als "lebendiges Museum".

Doch am 19. Dezember 1999 hat die Generalbundesanwaltschaft in höchster Instanz die Zeit um zwanzig Jahre zurückgestellt, und am Ende des Jahrtausends titelte die BZ ganz wie in den Siebzigern: "Planten Terroristen in Kreuzberg Millenniumanschlag?" Prompt verlangte die CDU die sofortige Schließung des umstrittenen Objektes.

Axel Haug, der Museumswart, sitzt seit diesem 19. Dezember in Untersuchungshaft. Mit ihm ein zweiter Mitarbeiter am Mehringhof, Harald Glöde von der .,Forschungsgemeinschaft Flucht und Migration" sowie eine vermutliche Gesinnungsgenossin aus Frankfurt und seit Anfang dieses Jahres ein leitender Angestellter der Technischen Universität Berlin. Sie befinden sich in den Sicherheitstrakten von Gefängnissen in Wuppertal, Köln und Düsseldorf Eine Stunde in der Woche dürfen sie Besuch empfangen. Eine Anklageschrift ist bis heute nicht verfasst. Auf die Frage, weshalb man die Beschuldigten nicht in der Nähe ihrer Familien untergebracht habe, teilte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit, man verfüge leider über keine eigenen Gefängnisse und sei auf freie Plätze angewiesen. Kritiker vermuten darin jedoch Willkür und Zermürbungstaktik der Ermittlungsrichter, die mittels verschärfter Haftbedingungen noch vor der Anklage und der Urteilssprechung mit der Bestrafung beginnen. Das erinnert an vergangene Zeiten und die umstrittenen Prozesse, die man der RAF machte.

Die Anschläge der RZ

Die Aktivitäten der Revolutionären Zellen allerdings, die in den neunziger Jahren erklärtermaßen in den Ruhestand traten, erinnerten kaum an Aktionen straff organisierter linksterroristischer Gruppierungen der siebziger Jahre. Die RZ haben sich stets von der RAF distanziert, ihre Aktionen erscheinen vergleichsweise schlicht. Den inhaftierten Berlinern wird vorgeworfen, mittels Sprengstoff 1991 die "Goldelse" auf der Siegessäule zum Wackeln gebracht und 1987 ein Loch in die Wand der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber gesprengt zu haben. Aber auch zwei inzwischen verjährte Knieschüsse auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg und auf den mit Asylfragen befassten Vorsitzenden des Bundesverwaltungsgerichtes Günter Korbmacher. Menschenleben sollten dabei laut Bekennerschreiben nie gefährdet werden. Doch gerade diese beiden zugegebenermaßen ,gezielten Knieschüsse", so die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung, "zeigen die Gefährlichkeit der terroristischen Vereinigung!" In der Tat waren hier sichere Schützen am Werk. Sonst hätten die Schüsse auch ins Auge gehen können.

Wirkliche Beweise für die Beteiligung der Inhaftierten an den Aktionen der selbst von den deutschen Kriminalisten als "Feierabendterroristen" belächelten RZ gibt es bislang, soweit bekannt, keine. Außer den belastenden Aussagen eines zweifelhaften Zeugen: des vermutlich letzten deutschen Kronzeugen. Gerade noch rechtzeitig, einen Monat vor dem teilweisen Außerkrafttreten der in den Siebzigern eingeführten Kronzeugenregelung, hat Tarek Mousli zu sprechen begonnen.

Seit November vergangenen Jahres hat das ehemalige RZ- Mitglied unter dem Druck der angedrohten Inhaftierung und dem Angebot der Haftverschonung mehrere Aktenordner Aussagen zu den Revolutionären Zellen und angeblichen Sprengstofflagern im Mehringhof gemacht. Erzählt und wieder erzählt, monatelang. Nicht, ohne dabei manches durcheinander zu bringen. So bezeugte er, dass Harald Glöde ,mit dabei gewesen sei am 6. Februar 1987. Dummerweise war der zur Tatzeit weit entfernt vom Bombenterror, und er hat dafür einen glaubwürdigen Zeugen: die Polizei.

Mangelnde Beweise

Am 30. Mai dieses Jahres unternahm die Polizei einen zweiten Versuch, den umstrittenen Sprengstoff im Mehringhof zu finden. Die anwesenden Berichterstatter der Zeitungen meldeten, auf einem kleinen Monitor im Einsatzwagen den Kronzeugen gesehen zu haben, wie er aus seiner Zelle heraus die mit einer live geschalteten Videokamera ausgerüsteten Beamten durch das Gebäude lotste. Sprengstoff fanden sie auch diesmal nicht. Und Mousli saß auch nicht im Gefängnis. Der befand sich seit dem 28. April nachweislich wieder auf freiem Fuß. Die Szene mit dem Zeugen in der Zelle war offensichtlich eine Inszenierung, die den wahren Aufenthaltsort Mouslis verschleiern und den Schutz des Zeugen gewährleisten sollte. Des letzten und schwächlichen Pfeilers, auf dem die Anklage fußen soll. Denn keine der umfangreichen Laboruntersuchungen, die eine Mittäterschaft hätten beweisen können, lieferte das gewünschte Ergebnis.

Trotz des erheblichen Aufwandes, mit dem die Ermittlungen betrieben werden, scheinen die Behörden auf der Stelle zu treten. Auch die Dienstreise eines deutschen Kriminalbeamten ins ferne Kanada dürfte sich nicht bezahlt gemacht haben. Zwar konnte er einen gesuchten Ex- Berliner, der zur RZ gehört haben soll, dort festsetzen - doch die Kanadier setzten den vermeintlichen Terroristen wenig später wieder auf freien Fuß. Jetzt allerdings prüfen die Behörden, ob seine Heirat mit einer Kanadierin nicht nur Schein gewesen ist. Dann würde man ihm die Greencard entziehen. Und dann hätten die deutschen Fahnder eine Chance, den Auswanderer nach Berlin zu überführen.

Die Anklage

Der Hausmeister und jene vermeintlichen Kampfgenossen, die im Dezember verhaftet wurden, werden jedenfalls bis zum Prozess in ihren Zellen bleiben. Wann genau der eröffnet wird, weiß niemand. Die Bundesanwaltschaft weiß lediglich, dass das Verfahren "mit der gebotenen Beschleunigung gefördert worden" ist. Und dass der Generalbundesanwalt voraussichtlich im Oktober "zumindest gegen einen Teil der inhaftierten Beschuldigten die Ermittlungen abschließen und Anklage erheben" wird. Am 4. August ordnete er die Haftfortdauer an und begründete sie mit Fluchtgefahr. Immerhin liegt das Höchstmaß für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion bei 15 Jahren. Doch da die Zeugenaussagen Mouslis allein nicht ausreichen werden, den Beschuldigten eine Teilnahme an diesen Straftaten nachzuweisen, könnten die "Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" und der Paragraf 129a im Mittelpunkt der Anklage stehen. Ein ebenso unberechenbares Relikt aus den Zeiten der Anti- Terror Gesetze wie die Kronzeugenregelung.

Der Innensenator

Deshalb sehen die Beschuldigten und ihre Anwälte dem Prozess mit Besorgnis entgegen. Die Tatsache, dass sie bis heute keine vollständige Einsicht in die Akten erhalten haben, dass in den Vernehmungsprotokollen des Kronzeugen die Fragestellungen der Untersuchungsrichter ausgespart wurden und die Antworten unvollständig zu sein scheinen und dass man auch nach acht Monaten die besonderen Haftbedingungen nicht gelockert hat, deutet auf die besondere Hartnäckigkeit hin, mit der gegen die Feierabendterroristen ermittelt wird. Eine Hartnäckigkeit, die aus den Zeiten eines bitteren Krieges zu stammen scheint.

Tatsächlich sieht es manchmal so aus, als ginge es um alte Rechnungen - für die nun andere zur Kasse gebeten werden. Eva Schübel, die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft, sprach anlässlich der Durchsuchung des Mehringhofes von einer Aufarbeitung der Historie. Das sehen die langjährigen Mitarbeiter von BKA und Bundesanwaltschaft allerdings anders. Hier steht der Feind noch immer links. Seit 25 Jahren, seit man die winzige Behörde zu einer bedeutenden Institution ausbaute. Zynische Zungen behaupten, die Mitarbeiter der Behörde litten seit der Abkehr der Linken vom organisierten Terrorismus unter akutem Arbeitsmangel und fürchteten um ihre Arbeitsplätze. Allerdings hat sich nun rechter Hand ein breites Betätigungsfeld eröffnet, das ihre Existenz legitimieren könnte. Doch der Blick nach rechts fällt den Bürokraten der Bundesanwaltschaft offensichtlich noch schwer.

Berlins Innensenator Eckart Werthebach hat das erkannt und kürzlich dem Rechtsextremismus den Kampf angesagt. Andererseits widerspricht er der Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft vehement: ,Die Aufklärung dieser Straftaten ist meines Erachtens nicht nur eine Aufarbeitung der Historie. Die Straftaten der RAF und der RZ sind als eine ernsthafte Bedrohung der Nachkriegsdemokratie zu betrachten und als solche auch zu behandeln." Den kostspieligen Großeinsatz am 19. Dezember hält der CDU-Politiker für gerechtfertigt: ,Schließlich handelt es sich hier um Sprengstoff und um Mordversuche, nicht um Kavaliersdelikte. Übrigens ist es auch die Aufgabe des BKA, derartige Verbrechen aufzuklären."

Die innere Sicherheit

75 Millionen Mark hat der Bundeskanzler dem für die Sicherheit Berlins verantwortlichen Senator Werthebach im Juli zugesichert - falls die viel kritisierte Steuerreform das Nadelöhr des Bundesrates passiert. So erkaufte Schröder Stimmen der CDU - auch die des Berliner Innensenators - und brachte seine Reform ins Ziel. Offiziell gerechtfertigt wird die stattliche Finanzspritze aus dem Topf des Bundes durch jene zusätzlichen Aufgabenbereiche, die Berlins Hauptstadtrolle mit sich bringt. Geplant sind der Ausbau der Zentralen Leitstelle für gemeinsame Einsätze von BGS, BKA und Berliner Polizei in der Nähe des Regierungsviertels sowie schuss- und stichfeste Westen für rund 10.000 Berliner Polizisten.

Doch wo ein Heer aufgerüstet wird, da muss auch ein Feind stehen. Manchmal kommt er dann gerade recht.

Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky hält den Einsatz am Mehringdamm für verhältnismäßig. Zwar räumt er ein, dass "der Umzug von Bundestag und Bundesregierung das Bild in unserer Stadt spürbar verändert" habe. Man bemühe sich jedoch stets um einen "angemessenen Interessenausgleich zwischen dem notwendigen Gewährleisten der Sicherheit und dem berechtigten Bedürfnis nach weitgehend uneingeschränkter Bewegungsfreiheit. Eine Überreaktion der Polizei hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben" Im Übrigen beeilen sich die Berliner Sicherheitskräfte darauf hinzuweisen, dass der Einsatz am Mehringhof unter alleiniger Federführung der Bundesanwaltschaft stattfand. Auch der Pressesprecher des BKA wollte zum Verfahren gegen die Revolutionären Zellen keine Angaben machen. Das habe sich die Bundesanwaltschaft allein vorbehalten.

Der Paragraf 129a

Ulla Jelpke und Gregor Gysi von der PDS erlaubten sich, bei der Bundesregierung anzufragen, ob der Großeinsatz am Mehringhof in einem realistischen Verhältnis zur Effektivität gestanden habe. Diese bejahte alle Fragen nach der Verhältnismäßigkeit in erstaunlicher Kürze. "Unverhältnismäßig hoch" allerdings, schrieb die Regierung, wäre der Aufwand für eine Berechnung der Gesamtkosten der Polizeiaktion. Die Frage also, wieviel das waghalsige Unternehmen den Steuerzahler gekostet hat, wird wohl für immer unbeantwortet bleiben.

Die Fraktion der PDS wird nun einen Antrag auf Streichung des Paragrafen 129a stellen. Er gilt vielen Juristen als ebenso unzeitgemäß wie die Kronzeugenregelung. Der Anwalt und Publizist Rolf Gössner stellt dazu fest, dass die Voraussetzung für die "Bestrafung eines Beschuldigten nach §129a nicht mehr der Nachweis einer konkreten, individuell begangenen Straftat" sei, sondern bereits die "Zugehörigkeit zu einer mutmaßlich terroristischen Vereinigung" (siehe auch Kasten Seite 27). In einem Urteil vom 11. Oktober 1978 bestätigte der Bundesgerichtshof wörtlich "eine Strafbarkeit bereits weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen" sowie die Verurteilung von Personen, "die zwar noch keine Straftaten begangen, aber die Begehung künftiger Straftaten ins Auge gefasst haben".

Derartig breit auslegbare Formulierungen öffnen den Richtern jede Gefängnistür - und verschließen sie hinter den Beschuldigten. Und auf derartige Formulierungen könnte die Bundesanwaltschaft zurückgreifen, wenn es ihr an konkreten Beweisen für die Schuld der Linken mangelt.

Zwei Tage nach den Verhaftungen im Dezember versammelten sich im großen Saal des Mehringhofes etwa 300 Menschen. Sie saßen auf dem Boden, standen mit den Bierflaschen in den Ecken, rauchten am Tisch auf dem Podium, sprachen in übersteuerte Mikrofone. Es

war ein wenig wie früher. Eine Spendenaktion für die Gefangenen wurde ins Leben gerufen, Flugblätter gedruckt, die nicht weit flogen, auf Transparenten forderte man "Freiheit für Axel, Harald und Sabine". Doch die nächtliche Spontandemo endete bereits nach wenigen Metern: Gegenüber desWillyBrandt-Hauses wartete bereits die schnelle Eingreiftruppe der Polizei und trieb die Demonstranten wie eine Horde friedlicher Schafe in den Pferch des Mehringhofes zurück.

Sollte allerdings der Berliner Prozess zu einem Skandal ausarten, dann könnten sich die Fronten wieder verhärten. Die Richter würden ob der Wiederbelebung ihres sterbenden Feindbildes nicken und mit gestrengem Zeigefinger auf linke Feinde deuten. Dann sähe es aus, als blieben sie im Recht, und als sprächen sie ein gerechtes Recht. Die Beschuldigten allerdings blieben dann vielleicht noch etwas länger in ihren Zellen.

HANS W. KORFMANN

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