Datum:
07.09.2001
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Zeitung:
netzzeitung
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Titel:
Mutmaßlicher Terrorist wird an Deutschland ausgeliefert
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Mutmaßlicher Terrorist wird an Deutschland ausgeliefert
1991 verübte die "Rote Zora" einen Sprengstoffanschlag
auf die Berliner Siegessäule. Nun soll ein Drahtzeiher aus einem
entlegenen Winkel Kanadas ausgeliefert werden.
Zehn Jahre nach dem versuchten Sprengstoffanschlag auf die
Siegessäule in Berlin soll der in Kanada lebende mutmaßliche
Bombenleger Lothar Ebke an Deutschland ausgeliefert werden. Ein Richter in
Yellowknife, der Hauptstadt der abgelegenen Nordwest-Territorien, ordnete
am Donnerstag die Überstellung des mutmaßlichen früheren
Mitglieds der Berliner "Revolutionären Zellen" (RZ) an die
deutsche Justiz an.
Der 47-jährige wurde nach dem Richterspruch erneut in
Untersuchungshaft genommen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Die
endgültige Entscheidung liegt bei Kanadas Justizministerin Anne
McLellan.
"Bestrafung in Deutschland zu erwarten"
Der Oberste Gerichtshof der Nordwest-Territorien erklärte laut
Nachrichtenagentur dpa, es sei hinreichende nachgewiesen, dass Ebke in
Deutschland wegen zehn terroristischer Straftaten zur Rechenschaft gezogen
und verurteilt werden könnte.
Zusammen mit anderen Mitgliedern der RZ, seinerzeit auch als "Rote
Zora" bekannt, soll Ebke am 6. Februar 1987 in Berlin einen
Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für
Asylbewerber verübt und am 15. Januar 1991 einen Sprengstoffanschlag
auf die Siegessäule versucht haben. Nach den Ermittlungen des
Bundeskriminalamts waren er und ein Anfang vergangenen Jahres in Berlin
verhafteter Mann zudem an zwei Schusswaffenanschlägen in Berlin am 28.
Oktober 1986 und 1. September 1987 beteiligt.
"Black Bay Bed and Breakfast"
Nach seiner Flucht hatte Ebke zusammen mit Lebensgefährtin seit
1996 die kleine Pension "Back Bay Bed and Breakfast" am
Großen Sklavensee (Great Slave Lake) betrieben. Er war im Mai 2000
auf Antrag der Bundesanwaltschaft fest genommen, später jedoch gegen
eine Kaution freien Fuß gesetzt worden.
Sein Anwalt machte geltend, dass die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe den
Auslieferungsantrag nicht auf eine konkrete Anklage bezogen habe. Sie habe
ihr Begehren lediglich mit laufenden Ermittlungen gegen Ebke
begründet. Das reiche nach kanadischen Recht nicht aus, um ihn des
Landes zu verweisen. Kanada liefert einmal aufgenommene Ausländer im
allgemeinen nur äußerst zögerlich aus. (nz)
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