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Presse - Kanada

Datum:
07.09.2001

Zeitung:
netzzeitung

Titel:
Mutmaßlicher Terrorist wird an Deutschland ausgeliefert

Mutmaßlicher Terrorist wird an Deutschland ausgeliefert

1991 verübte die "Rote Zora" einen Sprengstoffanschlag auf die Berliner Siegessäule. Nun soll ein Drahtzeiher aus einem entlegenen Winkel Kanadas ausgeliefert werden.

Zehn Jahre nach dem versuchten Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule in Berlin soll der in Kanada lebende mutmaßliche Bombenleger Lothar Ebke an Deutschland ausgeliefert werden. Ein Richter in Yellowknife, der Hauptstadt der abgelegenen Nordwest-Territorien, ordnete am Donnerstag die Überstellung des mutmaßlichen früheren Mitglieds der Berliner "Revolutionären Zellen" (RZ) an die deutsche Justiz an.

Der 47-jährige wurde nach dem Richterspruch erneut in Untersuchungshaft genommen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Die endgültige Entscheidung liegt bei Kanadas Justizministerin Anne McLellan.

"Bestrafung in Deutschland zu erwarten"

Der Oberste Gerichtshof der Nordwest-Territorien erklärte laut Nachrichtenagentur dpa, es sei hinreichende nachgewiesen, dass Ebke in Deutschland wegen zehn terroristischer Straftaten zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden könnte.

Zusammen mit anderen Mitgliedern der RZ, seinerzeit auch als "Rote Zora" bekannt, soll Ebke am 6. Februar 1987 in Berlin einen Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber verübt und am 15. Januar 1991 einen Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule versucht haben. Nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts waren er und ein Anfang vergangenen Jahres in Berlin verhafteter Mann zudem an zwei Schusswaffenanschlägen in Berlin am 28. Oktober 1986 und 1. September 1987 beteiligt.

"Black Bay Bed and Breakfast"

Nach seiner Flucht hatte Ebke zusammen mit Lebensgefährtin seit 1996 die kleine Pension "Back Bay Bed and Breakfast" am Großen Sklavensee (Great Slave Lake) betrieben. Er war im Mai 2000 auf Antrag der Bundesanwaltschaft fest genommen, später jedoch gegen eine Kaution freien Fuß gesetzt worden.

Sein Anwalt machte geltend, dass die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe den Auslieferungsantrag nicht auf eine konkrete Anklage bezogen habe. Sie habe ihr Begehren lediglich mit laufenden Ermittlungen gegen Ebke begründet. Das reiche nach kanadischen Recht nicht aus, um ihn des Landes zu verweisen. Kanada liefert einmal aufgenommene Ausländer im allgemeinen nur äußerst zögerlich aus. (nz)

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