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Presse

Datum:
19.03.2004

Zeitung:
Tagespiegel

Titel:
Linker Terror: Haftstrafen nach 18 Jahren

Linker Terror: Haftstrafen nach 18 Jahren

Urteile im Prozess gegen die „Revolutionären Zellen“. Vermutlich geht das Verfahren in eine zweite Runde

Der 61-jährige Rudolf Schindler goss sich erst einmal einen Schluck Kaffee aus einer Thermoskanne ein. Seine vier Jahre jüngere Ehefrau Sabine Eckle lehnte sich gelassen zurück. Da hatte das Berliner Kammergericht nach fast dreijährigem Prozess um den linken Terror der „Revolutionären Zellen“ gerade das Urteil verkündet. Gegen das Ehepaar ergingen am Donnerstag Haftstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten. Sie seien Rädelsführer der terroristischen Vereinigung gewesen, mitverantwortlich für Menschen verachtende Taten, sagte die Senatsvorsitzende Gisela Hennig.

Die mit vier Jahren und drei Monaten härteste Strafe verhängte das Gericht allerdings gegen den 55-jährigen Matthias B., einst Leiter des Akademischen Auslandsamtes der TU. Er hatte anders als Schindler und Eckle im Prozess geschwiegen. Gegen zwei weitere Angeklagte ergingen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Haftstrafen bis zu zwei Jahren und zehn Monaten. Alle fünf Angeklagten seien zudem des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen schuldig, heißt es im Urteil.

Es ging in dem Prozess um eine fast aus dem allgemeinen Bewusstsein verschwundene Zeit: den Terror von Linksextremisten in den 80er und frühen 90er Jahren. Die „Revolutionären Zellen“ hatten sich bundesweit zu mehr als 180 Anschlägen – davon mindestens 40 in Berlin und Umgebung – bekannt. Ab 1985 richteten sich die Aktionen vor allem gegen die Ausländer- und Asylpolitik der Bundesrepublik. Im Berliner Prozess wurden Attentate 1986 auf Harald Hollenberg – damals Leiter der Berliner Ausländerbehörde – und 1987 auf den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher verhandelt. Beiden Männer hatten die Täter ins Bein geschossen. Außerdem waren zwei Sprengstoffanschläge mit Sachschaden angeklagt.

Es war ein früheres RZ-Mitglied, das die Angeklagten als mutmaßliche Zellen-Kämpfer zunächst in Untersuchungshaft und dann vor Gericht gebracht hatte: Tarek Mousli. Als der Karatelehrer 1999 festgenommen wurde, diente er sich der Bundesanwaltschaft als Kronzeuge an. Die Ermittler erwarteten Enthüllungen, er lieferte sie und kam ins Zeugenschutzprogramm. In seinem eigenen Prozess kam Mousli mit einer milden Bewährungsstrafe davon. Im jetzt beendeten Mammut-Verfahren arbeiteten die Verteidiger unermüdlich an der Demontage des Kronzeugen, deckten Widersprüche in seiner Aussage auf, bezeichneten ihn als „Lügner“.

Geholfen hat die Strategie in der ersten Instanz nicht. Die Richter bezeichneten Mousli als glaubwürdig. Schindler dagegen warfen sie vor, er habe sich nicht den Fragen des Gerichts gestellt, habe „taktiert“. In Schindler sahen sie den „Sprengstoffexperten und Mann fürs Praktische“. Er sei bei beiden Schussattentaten der Schütze gewesen. Die „dominante“ Angeklagte Eckle habe die Geschicke der RZ in Berlin ebenfalls mit gelenkt. Diese Einschätzung amüsierte die gerade verurteilte Galeristin sichtlich. Die Richter entsprachen mit dem Urteil im Wesentlichen den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger, die Freisprüche oder Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung beantragt hatten, fanden die Urteilsbegründung hingegen „teilweise erschreckend dürftig“. „Von einer Revision können Sie ausgehen“, kündigte einer der Anwälte an.

Von Kerstin Gehrke

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