Datum:
06.03.2002
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
RZ-Prozess: Glöde bleibt in U-Haft
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RZ-Prozess: Glöde bleibt in U-Haft
Das Kammergericht hat am Montag Haftfortdauer für Harald Glöde
angeordnet. Glöde ist somit der einzige von fünf Angeklagten
im Prozess gegen die Revolutionären Zellen (RZ), der weiterhin
in Untersuchungshaft sitzt. Diese währt bereits zwei Jahre
und drei Monate. Die übrigen Angeklagten waren in den vergangenen
Wochen von weiterer Haft verschont worden. Einige hatten zuvor ein
Teilgeständnis abgelegt. Die Verteidigerinnen von Harald Glöde
äußerten gestern in einer Pressemitteilung die Vermutung,
dass es dem Kammergericht in Glödes Fall "nicht mehr um
eine Sicherung des Verfahrens" gehe, sondern um die "Erzwingung"
einer Aussage. Dies sei aber als Haftgrund in der Strafprozessordnung
nicht vorgesehen.
Den fünf Angeklagten wird seit März 2001 vor dem Kammergericht
wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen der Prozess
gemacht. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich
auf Aussagen des Kronzeugen und ehemaligen RZ-Mitglieds Tarek Mousli
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