www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
14.04.2001

Zeitung:
Der Spiegel

Titel:
Vorhersehbares Debakel

Vorhersehbares Debakel

Die Berliner Verhandlung gegen vier mutmaßliche Terroristen wird ausgesetzt. Weil die Justiz die Beweislage falsch einschätzte, konnte der angebliche Rädelsführer nicht mit angeklagt werden.

Das Szenario für den Auftritt des Kronzeugen war filmreif. Bewaffnete Sicherheitsbeamte im Saal, ein "Verräter" im Zeugenstand und auf der Anklagebank vier mutmaßliche Terroristen der Revolutionären Zellen (RZ).

Ende April sollte es Wirklichkeit werden. Ein Hauch von Stammheim und Palermo mitten in Berlin.

Doch der Showdown vor dem Kammergericht, in dem seit dem 22. März eines der letzten dunklen Kapitel des deutschen Linksterrorismus aufgeklärt werden soll (SPIEGEL 12/2001), wird für mehrere Wochen ausgesetzt - auf Bitten der Bundesanwaltschaft.

Die Zeit ist nötig, die Folgen einer kapitalen Fehleinschätzung der Justiz zu korrigieren. Bisher mussten sich in Berlin nur die vier mutmaßlichen Terroristen Harald Glöde, Matthias Borgmann, Axel Haug und Sabine Eckle verantworten. Eckles Ehemann Rudolf Schindler dagegen konnte die Prozesseröffnung als freier Mann verfolgen - obwohl er den Ermittlern als Rädelsführer gilt.

Die fünf werden beschuldigt, Mitglieder der terroristischen Vereinigung RZ gewesen zu sein. Sie sollen, in unterschiedlicher Besetzung, ab Mitte der achtziger Jahre in Berlin Sprengstoff- und Schusswaffenattentate verübt haben. Weil sich die Vorwürfe in weiten Teilen deckten, so Bundesanwalt Rainer Griesbaum, sei es "zur Vermeidung von Doppelarbeit sachdienlich", den RZ-Komplex gegen alle fünf gemeinsam zu verhandeln.

Das klingt logisch. Dennoch ist Griesbaums Plädoyer für "Prozessökonomie" grotesk. Schindler, für dessen terroristische RZ-Vergangenheit es etliche Indizien gibt, hätte schon von Anfang an in Berlin mit auf der Anklagebank sitzen können. Doch die Bundesanwälte haben offenbar zu lange ihren Kollegen in Frankfurt vertraut. Die hessischen Ermittler waren trotz dünner Beweislage überzeugt, dass Schindler am Überfall auf die Opec-Konferenz in Wien 1975 unter Führung des legendären Terror-Söldners "Carlos" beteiligt war. Sie verließen sich dabei auf eine Aussage des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein, des Hauptangeklagten im Opec-Prozess. Der habe im September 1999 Schindler "eindeutig und ohne Zweifel" als jenes RZ-Mitglied identifiziert, das ihn für den Anschlag in Wien rekrutiert habe und das "von Beginn an in die Aktion eingebunden" war.

Dass Klein in vorangegangenen Vernehmungen andere Personen als Anwerber genannt hatte, scheint die Ermittler ebenso wenig gestört zu haben wie die Tatsache, dass er Schindler die RZ-internen Decknamen "Max" und "Sharif" zuordnete.

Dabei fanden sich in den Unterlagen der Frankfurter Staatsanwälte und der Bundesanwaltschaft schon damals Hinweise darauf, dass dies die Tarnnamen eines anderen RZ-Kämpfers waren. Sein Name: Gerd Hinrich Schnepel. Der tauchte nicht nur in Stasi-Akten über die RZ als "Max" und "Sharif" auf, sondern hatte sich auch 1997, im Verfahren gegen den "Carlos"-Vertrauten Johannes Weinrich, bei der Berliner Staatsanwaltschaft dazu bekannt, unter diesen Decknamen operiert zu haben.

Schindlers Anwalt, der Frankfurter Strafverteidiger Hans Wolfgang Euler, beantragte deshalb schon im Februar 2000, die Opec-Anklage gegen seinen Mandanten nicht zuzulassen. Doch die 21. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt entschied anders. Die Bundesanwaltschaft stellte in Erwartung einer hohen Freiheitsstrafe im Opec-Prozess das Berliner Verfahren gegen Schindler vorläufig ein. Vertan war die Chance, die offenkundige Verwechslung ohne Gesichtsverlust zu revidieren.

Es folgte das vorhersehbare Debakel. Schnepel wiederholte als Zeuge in der Opec-Hauptverhandlung, was er bereits drei Jahre zuvor zu Protokoll gegeben hatte. Die Version von Schindler als dem großen "Max" war dahin und die Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Klemme.

Offenbar um eine weitere Demontage im Gerichtssaal zu vermeiden, versuchten es die Anklagevertreter Volker Rath und Jörg Claude mit einem Kuhhandel. Anfang Dezember baten sie Schindlers Verteidiger Euler und dessen Kollegen Jürgen Fischer zu einem Gespräch. Dabei, so Euler, habe Rath erklärt, nach Lage der Dinge müsse die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädieren. Die Verteidiger empfahlen, das Schindler-Verfahren gesondert abzuhandeln.

Doch die Staatsanwälte hätten davon nichts wissen wollen. Rath habe an das Berliner RZ-Verfahren erinnert. Dies sei ja nur "vorläufig eingestellt". Schindler könne doch in der Opec-Sache ein "kleines Geständnis" machen. Eines, das auf reine Beihilfe hinausliefe. Dann käme er mit einer Strafe von fünf bis sechs Jahren davon und hätte in Berlin nichts mehr zu befürchten.

Als Euler und Fischer ablehnten, habe Claude erklärt, man könne auch das Opec-Verfahren vorläufig einstellen. Dann jedoch müsse sich Schindler in Berlin verantworten. Euler: "Wir waren fassungslos. Erst redeten sie von Freispruch, und dann machten sie Angebote, die das Prinzip der Wahrheitsfindung im Strafprozess ad absurdum führten."

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Job Tilmann, bestätigt die Unterredung, wertet sie jedoch anders. Raths Ausführungen hätten nur den Stand der Beweisaufnahme zum Zeitpunkt der Besprechung beschrieben. Der jedoch hätte sich bis Prozessende noch ändern können. Darüber hinaus hätte Rath das Opec-Verfahren und die Berliner Ermittlungen "stets als Paket gesehen" und sei "nach wie vor von Schindlers Schuld überzeugt". Klein habe "möglicherweise nur den Namen, nicht aber die Person verwechselt".

Euler erinnert sich etwas anders: "Die Staatsanwälte befürchteten offensichtlich, dass ein Freispruch im Opec-Prozess die Neuauflage des Berliner RZ-Verfahrens torpedieren könnte."

Die Sorge war berechtigt: Am 28. Februar, zwei Wochen nach Schindlers Freispruch in Frankfurt, lehnte das Berliner Kammergericht die von der Bundesanwaltschaft beantragte Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Schindler ab - obwohl auch die Richter ihn für "hinreichend verdächtig" hielten, den RZ an der Spree als Rädelsführer angehört zu haben.

Die Begründung: Strafklageverbrauch. Der Hauptanklagepunkt, Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RZ, sei bereits Gegenstand des Opec-Verfahrens gewesen und damit abgeurteilt. Schindler kam nach 16 Monaten Untersuchungshaft frei.

Damit wollte sich der Generalbundesanwalt nicht abfinden und legte Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) eröffnete daraufhin am 30. März das Hauptverfahren in Berlin. Schindler musste wieder in Haft, und die Bundesanwaltschaft beantragte die Zusammenlegung mit dem vor dem Berliner Kammergericht bereits laufenden Prozess.

Wieweit sich die Bundesanwälte über ihren Erfolg in letzter Instanz freuen können, ist allerdings ungewiss. Die Bundesrichter stützten sich auch auf Schindlers einzige Einlassung im Opec-Prozess. Dort hatte der 58-Jährige im Rahmen der Schilderung seines Lebenslaufs erklärt: "In der Zeit von 1978 bis zur Wiederaufnahme meiner politischen Aktivitäten Mitte der achtziger Jahre habe ich keine strafbaren Handlungen begangen und keiner verbotenen Organisation angehört."

Demnach, so der BGH, habe Schindler seine RZ-Mitgliedschaft 1978 beendet. Die späteren Aktionen in Berlin werteten die Richter als neuen Straftatbestand, der mit dem Opec-Urteil nicht abgegolten sei.

Diese quasi amtlich abgesegnete Version von Schindlers Vita könnte nun in einem weiteren Verfahren gegen den mutmaßlichen RZ-Mann entlastend sein. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Schindler und Eckle, den damaligen hessischen Wirtschaftsminister Heinz Herbert Karry (FDP) am 11. Mai 1981 in seinem Frankfurter Haus im Schlafzimmer erschossen zu haben. Die RZ hatten sich anschließend zu der Tat bekannt und erklärt, der Tod des Politikers sei nicht beabsichtigt gewesen. Man habe ihm lediglich in die Beine schießen wollen.

Schindler beharrt auf der gerichtsnotorischen Version seines Lebenslaufs, die er Ende März noch präzisierte: "Weder war ich an Vorbereitungen zu dem Anschlag noch an ihm selbst oder etwaigen Unterstützungshandlungen danach beteiligt ... Zum damaligen Zeitpunkt habe ich mich zusammen mit meiner Ehefrau im Ausland aufgehalten."

Angaben über Ort und Dauer des Aufenthalts machte er nicht. Die will Euler, "falls es prozessual nötig sein sollte, zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen".

Die Wartezeit bis zur Neuauflage des Berliner RZ-Verfahrens wollen die Verteidiger der Angeklagten nutzen, um Haftverschonung für ihre Mandanten zu beantragen. Euler will dafür sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: "Erstens besteht bei Schindler keine Fluchtgefahr, und zweitens dürfen Versäumnisse der Justiz nicht zu Lasten der Angeklagten gehen."

GUNTHER LATSCH

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/sp140401.htm