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Datum:
05.07.2002
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Zeitung:
Neues Deutschland
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Titel:
Zeugin widerspricht dem Kronzeugen
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Zeugin widerspricht dem Kronzeugen
Entlastung für Mitglieder der "Revolutionären Zellen"
Im Berliner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" (RZ) hat gestern eine Zeugin die Einlassung eines Angeklagten
in wesentlichen Teilen bestätigt. Seit März 2001 wird
vor dem Kammergericht Berlin gegen fünf Angeklagte verhandelt,
von denen in der Zwischenzeit drei die Mitarbeit in den "Revolutionären
Zellen" bzw. deren Unterstützung eingestanden haben, gleichzeitig
aber der Anklage in vielen Punkten widersprachen. Die 63-jährige
Zeugin Barbara W., gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft
in der Gruppe "Roten Zora" eingeleitet ist, gab gestern vor Gericht
zu, sie selbst habe im Oktober 1986 auf die Beine des damaligen
Chef der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg geschossen.
Damit wurde in einem zentralen Punkt die Einlassung des Angeklagten
Rudolf Sch. bestätigt und erneut die Anklage widerlegt, die
im Wesentlichen auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli beruht.
Bereits durch Erklärungen der drei Angeklagten waren erhebliche
Zweifel an den Angaben des Kronzeugen zur RZ-Struktur wie zu den
Anschlägen auf einen Asyl-Richter 1987 und die "Zentrale Sozialhilfestelle
für Asylbewerber" im selben Jahr aufgetaucht. Erst vor kurzem
war zudem bekannt geworden, dass Sprengstoff, den der Kronzeuge
1995 in einem Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will und
der dort im Jahr 2000 gefunden wurde, dort höchsten einige
Monate an dieser Stelle gelegen haben kann.
Martin Beck
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