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Presse

Datum:
05.07.2002

Zeitung:
Neues Deutschland

Titel:
Zeugin widerspricht dem Kronzeugen

Zeugin widerspricht dem Kronzeugen

Entlastung für Mitglieder der "Revolutionären Zellen"

Im Berliner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" (RZ) hat gestern eine Zeugin die Einlassung eines Angeklagten in wesentlichen Teilen bestätigt. Seit März 2001 wird vor dem Kammergericht Berlin gegen fünf Angeklagte verhandelt, von denen in der Zwischenzeit drei die Mitarbeit in den "Revolutionären Zellen" bzw. deren Unterstützung eingestanden haben, gleichzeitig aber der Anklage in vielen Punkten widersprachen. Die 63-jährige Zeugin Barbara W., gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der Gruppe "Roten Zora" eingeleitet ist, gab gestern vor Gericht zu, sie selbst habe im Oktober 1986 auf die Beine des damaligen Chef der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg geschossen. Damit wurde in einem zentralen Punkt die Einlassung des Angeklagten Rudolf Sch. bestätigt und erneut die Anklage widerlegt, die im Wesentlichen auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli beruht. Bereits durch Erklärungen der drei Angeklagten waren erhebliche Zweifel an den Angaben des Kronzeugen zur RZ-Struktur wie zu den Anschlägen auf einen Asyl-Richter 1987 und die "Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber" im selben Jahr aufgetaucht. Erst vor kurzem war zudem bekannt geworden, dass Sprengstoff, den der Kronzeuge 1995 in einem Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will und der dort im Jahr 2000 gefunden wurde, dort höchsten einige Monate an dieser Stelle gelegen haben kann.

Martin Beck

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