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Presse

Datum:
25.3.2002

Zeitung:
junge Welt

Titel:
Juristisches Trauerspiel

Juristisches Trauerspiel

Berliner RZ- Prozeß: Es wird immer enger für den Kronzeugen

Nach den Einlassungen dreier Angeklagter und der Vorführung der BKA-Videoaufnahmen der zweiten Durchsuchung des Mehringhofes im Mai 2000 kommt der Kronzeuge Tarek Mousli im Berliner Prozeß gegen die Revolutionären Zellen (RZ) in zunehmende Bedrängnis. Das schlug am vergangenen Donnerstag auch auf das Prozeßgeschehen durch, als die Bundesanwaltschaft in aller Offenheit ihrem Schützling beispringen wollte, nachdem der sich durch die Befragung der Verteidigung von Harald G. erneut in Widersprüche zu verwickeln drohte. Es ging dabei um einen Betrag von 60000 DM, den der Kronzeuge zur Unterstützung von RZ-Illegalen an 1994/95 an Harald G. weitergegeben haben will. Die dubiosen finanziellen Machenschaften des Kronzeugen waren schon des öfteren Gegenstand der Hauptverhandlung. Dabei kam zutage, daß der selbständige Karatelehrer und Betreiber zweier Fitneß-Studios in Berlin permanent mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.

In einer polizeilichen Vernehmung im Januar 2000 hatte er zu einem Betrag über 50000 Mark, der auf das Konto seiner damaligen Lebensgefährtin eingegangen war, erklärt, dieser habe "RZ-Relevanz". "Die Überweisung von Frau B. von 50000 Mark und weiterer 10000 Mark gab ich weiter an Siggi (laut Mousli der Deckname von Harald G.)." Während der Hauptverhandlung behauptete er allerdings, er habe von diesen 50000 Mark lediglich 25000 Mark an Harald G. weitergeleitet. Der Restbetrag von "35000 oder 40000 Mark" stamme aus Barmitteln. Zu einer Aufklärung dieser widersprüchlichen Darstellung kam es nicht. Mousli zog sich auf die Beteuerung zurück: "Auch hier gilt, ich habe versucht, aus der Erinnerung heraus wahrheitsgemäße Angaben zu machen." So bleibt im dunkeln, ob nicht Mousli diesen Betrag vielmehr in seinen maroden Betrieb gesteckt hat.

Auch in punkto Glaubwürdigkeit in Sachen RZ-Sprengstoffdepot im Mehringhof versucht die Verteidigung von Axel H., mit einem Beweisantrag weiter Druck zu machen. Nachdem Mousli zuerst behauptet hatte, dieses Depot sei in einem Aufzugschacht untergebracht gewesen, hieß es danach, das Depot habe sich in einem ebenerdigen Raum befunden. Ein Gutachten des Landesgeologie- und Grundwasseramtes über die Grundwasserstände unterhalb des Mehringhofs soll nun beweisen, daß der vom Kronzeugen beschriebene Wasserpegel in dem angeblich ebenerdigen Sprengstofflager nicht möglich gewesen ist.

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http://www.freilassung.de/presse/berlin/jw250302.htm