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Presse

Datum:
06.12.2003

Zeitung:
Berliner Zeitung

Titel:
Terrorismus-Prozess vor dem Ende

Terrorismus-Prozess vor dem Ende

Plädoyers im Verfahren gegen Revolutionäre Zellen

Zweieinhalb Jahre ist es her, da begann im Moabiter Kriminalgericht unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Terrorismus-Prozess. Es geht um vier Anschläge der terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Zellen" (RZ) in Berlin. Mehr als 150 Verhandlungstage später neigt sich das Mammut-Verfahren dem Ende entgegen. Am Freitag begann die Bundesanwaltschaft mit ihren Plädoyers. Sie sind so umfangreich, dass die Schlussvorträge am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden.

Fünf Angeklagten wird seit Mai 2001 vor dem ersten Strafsenat des Kammergerichts der Prozess gemacht. Unter ihnen sind der 61-jährige Rudolf Schindler und seine Ehefrau Sabine Eckle, die die Bundesanwaltschaft für die führenden Köpfe der RZ hält.

Die Angeklagten hätten kriminelles Unrecht begangen, dafür seien sie zu bestrafen und nicht für ihre politische Einstellung, sagte Bundesanwalt Michael Bruns am Freitag in seinem Plädoyer. Schusswaffen auf Menschen zu richten und Sprengstoffanschläge zu begehen, das erfülle den Begriff des Terrorismus. Der Prozess hat aus Sicht des Bundesanwalts dem Mythos RZ einen Todesstoß versetzt.

Seit ihrer Gründung 1975 sollen die RZ 40 Anschläge in Berlin und dem Umland verübt haben. Bei denen, die in Berlin verhandelt werden, geht es unter anderem um das Attentat auf den Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg, der im Oktober 1986 durch Schüsse in die Beine verletzt wurde. Und es geht auch um den Anschlag auf den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher, der im September 1987 in den Unterschenkel geschossen wurde. Ein ehemaliges Mitglied der RZ hatte als Kronzeuge in dem Verfahren ausgesagt.

Schindler selbst legte im Januar 2002 ein Teilgeständnis ab, bekannte sich zur Mitgliedschaft in den RZ und den Schüssen auf Korbmacher. Die Bundesanwälte sollen ihm im Gegenzug für eine Aussage zugesagt haben, eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten Haft zu beantragen. Schon damals hielten Optimisten ein baldiges Ende des Prozesses für möglich.

Ihre konkreten Strafanträge will die Bundesanwaltschaft erst am kommenden Donnerstag stellen. Wann ein Urteil fällt, ist offen. (sd.)

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