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Erklärungen

Datum:
14.06.2001

VerfasserIn:
Komitee für Grundrechte und Demokratie

Presseerklärung

zum Auftritt des Kronzeugen Mousli im Rahmen des Verfahrens gegen Axel Haug, Sabine Eckle, Rudolf Schindler, Harald Glöde und Mathias Borgmann vor dem 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichtes.

Am 15. Juni 2001, dem 7.Prozesstag soll der Kronzeuge Tarek Mousli zum ersten Mal in persona auftreten.

Was immer Herr Mousli von sich geben und welche "Figur" er dabei machen wird, seine Person und ihre Aussagen demonstrieren schon vorweg einen doppelten Skandal, der dieses Verfahren erst möglich gemacht hat.

Zum ersten und allgemein an der Person Mousli den Skandal, wie in Strafverfahren Kronzeugen eingeführt und benutzt werden. Schon die Anklageschrift liest sich wie ein einziges Trimm-Spiel der Bundesanwaltschaft mit der offenkundig knetbaren Person Mousli. Die gesamte Anklage bräche in sich zusammen, verlöre sie die wurmstichige, sprich voll der widersprüchlichen und unerwiesenen Aussagen stehende "Säule" der Kronzeugenaussagen. Die andere Säule besteht in den pauschalen Verdächtigungen, die der grundrechtlich strafrechtswidrige Strafrechtsparagraph § 129 a StGB zulässt. Welchen massiven Einfluss die Bundesanwaltschaft darauf geübt hat, ist von der Verteidigung schon in den ersten Verfahrenstagen klarsichtig herausgearbeitet worden. Vielmehr hat sich die Bundesanwaltschaft in ihrer Arroganz bornierter Macht nicht entblödet, zuletzt vertreten durch den Bundesanwalt Rainer Griesbaum, weitgehend zuzugestehen wie sie Mousli aufgebaut und wie sie diesen Bundesanwaltschaftszeugen bis zur Fertigstellung der Anklage und dem Beginn des Prozesses selbst dem Gericht zur zureichenden Prüfung entzogen hat.

Der andere Skandal besteht darin, dass das Gericht und seine Vorsitzende Richterin nicht nur ein höchst durchscheinenden Prozess überhaupt eröffnet haben; dass sie außerdem sich gegen die sofortige Aufhebung der Untersuchungshaft gewandt haben; dass sie vielmehr und darüber hinaus an diesem üblichen Possenspiel, das einem grundrechtlich gegründeten Strafverfahren Hohn spricht, bis her jedenfalls in bundesanwaltlich faktisch zugeordneten Nebenrollen mitspielen.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das viele Verfahren, so auch dieses, genau verfolgt hat und verfolgt, protestiert gegen diese dem demokratischen Rechtsstaat schadende Art des bundesanwaltschaftlich, aber auch richterlich betriebenen Strafverfahrens. Wir werden zusammen mit anderen alles Erdenklich tun, um dieses Verfahren zu skandalisieren. Um eines demokratisch grundrechtlich gegründeten Strafverfahrens willen. Um willen der grundrechtlich rechtstaatlich unmöglich traktierten Angeklagten.

Gez. Prof.Dr. Wolf-Dieter Narr, Sprecher des Komitees

MAIL
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