 |
Datum:
14.06.2001
|
VerfasserIn:
Komitee für Grundrechte und Demokratie
|
|
Presseerklärung
zum Auftritt des Kronzeugen Mousli im Rahmen des Verfahrens gegen
Axel Haug, Sabine Eckle, Rudolf Schindler, Harald Glöde und
Mathias Borgmann vor dem 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichtes.
Am 15. Juni 2001, dem 7.Prozesstag soll der Kronzeuge Tarek Mousli zum
ersten Mal in persona auftreten.
Was immer Herr Mousli von sich geben und welche "Figur" er
dabei machen wird, seine Person und ihre Aussagen demonstrieren schon
vorweg einen doppelten Skandal, der dieses Verfahren erst möglich
gemacht hat.
Zum ersten und allgemein an der Person Mousli den Skandal, wie in
Strafverfahren Kronzeugen eingeführt und benutzt werden. Schon die
Anklageschrift liest sich wie ein einziges Trimm-Spiel der
Bundesanwaltschaft mit der offenkundig knetbaren Person Mousli. Die gesamte
Anklage bräche in sich zusammen, verlöre sie die wurmstichige,
sprich voll der widersprüchlichen und unerwiesenen Aussagen stehende
"Säule" der Kronzeugenaussagen. Die andere Säule
besteht in den pauschalen Verdächtigungen, die der grundrechtlich
strafrechtswidrige Strafrechtsparagraph § 129 a StGB zulässt.
Welchen massiven Einfluss die Bundesanwaltschaft darauf geübt hat, ist
von der Verteidigung schon in den ersten Verfahrenstagen klarsichtig
herausgearbeitet worden. Vielmehr hat sich die Bundesanwaltschaft in ihrer
Arroganz bornierter Macht nicht entblödet, zuletzt vertreten durch den
Bundesanwalt Rainer Griesbaum, weitgehend zuzugestehen wie sie Mousli
aufgebaut und wie sie diesen Bundesanwaltschaftszeugen bis zur
Fertigstellung der Anklage und dem Beginn des Prozesses selbst dem Gericht
zur zureichenden Prüfung entzogen hat.
Der andere Skandal besteht darin, dass das Gericht und seine Vorsitzende
Richterin nicht nur ein höchst durchscheinenden Prozess überhaupt
eröffnet haben; dass sie außerdem sich gegen die sofortige
Aufhebung der Untersuchungshaft gewandt haben; dass sie vielmehr und
darüber hinaus an diesem üblichen Possenspiel, das einem
grundrechtlich gegründeten Strafverfahren Hohn spricht, bis her
jedenfalls in bundesanwaltlich faktisch zugeordneten Nebenrollen
mitspielen.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das viele Verfahren, so
auch dieses, genau verfolgt hat und verfolgt, protestiert gegen diese dem
demokratischen Rechtsstaat schadende Art des bundesanwaltschaftlich, aber
auch richterlich betriebenen Strafverfahrens. Wir werden zusammen mit
anderen alles Erdenklich tun, um dieses Verfahren zu skandalisieren. Um
eines demokratisch grundrechtlich gegründeten Strafverfahrens willen.
Um willen der grundrechtlich rechtstaatlich unmöglich traktierten
Angeklagten.
Gez. Prof.Dr. Wolf-Dieter Narr, Sprecher des Komitees
|