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Datum:
22.03.2001
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VerfasserIn:
Humanistische Union u.a.
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Humanistische Union
Internationale Liga für Menschenrechte
Komitee für Grundrechte und Demokratie Presseerklärung zum "Revolutionäre-
Zellen- Prozess", der am 22. März anhebt
Die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte
und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werden den morgen
beginnenden Prozess vor dem Berliner Kammergericht mit Argusaugen
beobachten. Gemeinsam engagiert für die unverkürzte Geltung
der Grund- und Menschenrechte rügen die genannten Menschenrechtsorganisationen
schon heute,
- dass die vier Angeklagten, Sabine Eckle, Harald Glöde,
Axel Haug und Matthias Borgmann vor 15 Monaten in einer - in jeder
Hinsicht unverhältnismäßigen - Nacht- und Nebelaktion
verhaftet worden sind,
- dass sie seitdem, d. h. seit nunmehr anderthalb Jahren (Mathias
Borgmann seit 11 Monaten) entgegen allen strafrechtlichen und
-prozessualen Prinzipien in streng kontrollierter Untersuchungshaft
gehalten werden,
- dass die Bundesanwaltschaft sich nahezu ausschließlich
auf die Aussagen eines "Kronzeugen" stützt, der
sich auf der Grundlage der wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
bereits Ende 1999 aufgehobenen Kronzeugenregelung Strafmilderung
verschaffte,
- dass die Bundesanwaltschaft ein weiteres Mal den grundgesetzwidrigen
§129a zur Anklageerhebung heranzieht, dessen Abschaffung
schon lange fällig ist.
Wir werden jeden Verfahrensschritt des auf 31 Verhanglungstage
angesetzten Prozesses peinlich genau verfolgen. Wir werden uns immer
dann zu Wort melden, wenn die Rechte der Angeklagten oder ihrer
Verteidigung eingeschränkt werden sollten. Das Gericht wird
beobachtet. Wir setzen darauf, dass die Richter um die grund- und
menschenrechtliche Tragweite des Prozesses und insbesondere um ihre
Verantwortung gegenüber den vier Angeklagten wissen, deren
Grundrecht seit 15 Monaten ohne erkennbaren Grund und ohne Not so
gravierend eingeschränkt sind.
Der Prozess wird zeigen, ob die Bundesrepublik Deutschland jene,
durch Unverhältnismäßigkeit und Rache gegen jedes
abweichende Verhalten geprägte Strafgesetzgebung, die in den
70er und 80er Jahren zu den verfassungswidrigen Paragraphen 129,
129a StGB und zur Kronzeugenregelung führte, im Interesse der
Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der
Demokratie zu überwinden vermag.
Berlin, 21. März 2001
gez.: HU, Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte
und Demokratie
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