Prozeß gegen Gerd Albartus und Enno Schwall
Anfang Januar 1977 legten Mitglieder der Revolutionären Zellen
in mehreren Kinos Brandsätze, um die Absetzung des Film Unternehmen
Entebbe durchzusetzen.
Kurze Zeit später wurden Gerd Albartus und Enno Schwall verhaftet.
Sie wurden beschuldigt, einen mißglückten Brandanschlag
auf ein Kino in Aachen verübt zu haben. Beide bestritten die
Absicht eines Brandanschlages, sondern bestanden darauf, eine Flugblattaktion
und Diskussion zu dem Film geplant zu haben. Als Nachweis für
die Richtigkeit des Anklagevorwurfes diente dem Oberlandesgericht
Düsseldorf dann u.a. das konspirative Verhalten der Angeklagten,
die getrennt ins Kino gingen, getrennt im Kino saßen und es
getrennt wieder verließen. Dies deute nicht auf eine Flugblattaktion
hin.
Um die beiden nicht nur wegen versuchter Brandstiftung verurteilen
zu können, sondern auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung die aber aus mindestens drei Personen bestehen muß
fehlte die dritte Person.
Da dies der erste Prozeß wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären
Zellen war, mußte der Nachweis der Existenz der terroristischen
Vereinigung auch an drei konkreten, namentlich bekannten Personen
geführt werden, anders als in späteren Verfahren, als
dies als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden konnte.
Die Anklage gegen einen Dritten, ein Freund der beiden, mußte
im Laufe des Verfahrens fallengelassen werden.
Erst mit Hilfe der Aussagen von Hermann Feiling konnte das Oberlandesgericht
Düsseldorf die beiden Angeklagten zu Haftstrafen von 4 Jahren
neun Monaten bzw. sechs Jahren verurteilen.
Diese Angaben, die Hermann Feiling in den Tagen direkt nach dem
Unfall und der Operation noch unter Schock und Medikamenteneinfluß
machte, bildeten dann die Grundlage für die Verurteilung.
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