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Früchte des Zorns

Prozeß gegen Gerd Albartus und Enno Schwall

Anfang Januar 1977 legten Mitglieder der Revolutionären Zellen in mehreren Kinos Brandsätze, um die Absetzung des Film Unternehmen Entebbe durchzusetzen.

Kurze Zeit später wurden Gerd Albartus und Enno Schwall verhaftet. Sie wurden beschuldigt, einen mißglückten Brandanschlag auf ein Kino in Aachen verübt zu haben. Beide bestritten die Absicht eines Brandanschlages, sondern bestanden darauf, eine Flugblattaktion und Diskussion zu dem Film geplant zu haben. Als Nachweis für die Richtigkeit des Anklagevorwurfes diente dem Oberlandesgericht Düsseldorf dann u.a. das konspirative Verhalten der Angeklagten, die getrennt ins Kino gingen, getrennt im Kino saßen und es getrennt wieder verließen. Dies deute nicht auf eine Flugblattaktion hin.

Um die beiden nicht nur wegen versuchter Brandstiftung verurteilen zu können, sondern auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung die aber aus mindestens drei Personen bestehen muß fehlte die dritte Person.

Da dies der erste Prozeß wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen war, mußte der Nachweis der Existenz der terroristischen Vereinigung auch an drei konkreten, namentlich bekannten Personen geführt werden, anders als in späteren Verfahren, als dies als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden konnte.

Die Anklage gegen einen Dritten, ein Freund der beiden, mußte im Laufe des Verfahrens fallengelassen werden.

Erst mit Hilfe der Aussagen von Hermann Feiling konnte das Oberlandesgericht Düsseldorf die beiden Angeklagten zu Haftstrafen von 4 Jahren neun Monaten bzw. sechs Jahren verurteilen.

Diese Angaben, die Hermann Feiling in den Tagen direkt nach dem Unfall und der Operation noch unter Schock und Medikamenteneinfluß machte, bildeten dann die Grundlage für die Verurteilung.


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